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Ich werde bald ausgesteuert, Widerspruch gegen abgelehnten Teilhabe-Antrag läuft, die Arbeitsagentur lehnt Nahtlosigkeitsregelung (§145) ab, was soll ich tun?

Hallo zusammen,

bin 40, werde bald ausgesteuert und bin noch angestellt.

Habe bereits eine med. Reha gemacht, von dort entlassen mit weniger als 3 Stunden arbeitsfähig im gelernten Beruf, mehr als 6 in anderen Berufen. Zusammen mit der Klinik-Oberärztin habe ich Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben (Umschulung) bei der Rentenversicherung gestellt. Der wurde abgelehnt. Hierauf mit Hilfe vom VDK und Attest von meinem Arzt Widerspruch eingelegt.

Ende November werde ich ausgesteuert und war schon bei der Arbeitsvermittlerin der Afa, die mir sagte, dass die Nahtlosigkeitsregelung bei mir nicht greift, da die RV den Antrag abgelehnt hat, betrachtet mich die Afa als arbeitsfähig im alten Beruf, auch wenn ich Widerspruch eingelegt habe. Den medizinischen Fragebogen und die Schweigepflichtsentbindungen habe ich schon abgegeben.

Da ich noch angestellt bin, muss ich jetzt entweder von meinem Arbeitgeber eine Bescheinigung einreichen, dass er keine leidensgerechte Stelle für mich frei hat - wobei in dem Formular das ich von der Afa erhalten habe kein solcher Passus enthalten ist. (da geht's nur um Kündigungsfragen)

Wie mache ich das am besten? Muss mein AG da selber was schreiben?? ODER sollte ich mit Bescheinigung von meinem Arzt bei meinem Arbeitgeber kündigen??

Und das nächste - die Vermittlerin hat mir schon gesagt, dass sie mich dann in meinem alten Beruf vermitteln wird, da sie davon ausgeht, dass ich den zumindest teilweise ausüben kann.

Kann ich hier darauf bestehen, dass ich in ein ungelerntes Berufsfeld (z.B. Gärtnerin) vermittelt werde, während ich auf die Bewilligung der Umschulung durch die RV warte??

Und wie muss ich dann wegen Krankschreibung vorgehen? Bei Nahtlosigkeit muss man weiter krank geschrieben sein. Andernfalls, geht es nur ohne Krankschreibung, da man nicht vermittelbar wäre. Sollte ich mich vorsorglich, falls die Nahtlosigkeit vllt rückwirkend genemigt wird, weiter krank schreiben lassen, diese aber der Afa nicht vorlegen? -----------------------------------------------------------------------------

Fragen über Fragen. Hoffe jemand kann mir Licht ins Dunkel bringen. Vielen, vielen Dank für Eure Antworten.

ALG II

Der Wohnrechtsinhaber zahlt seit 10 Monaten keine Miete und lässt jetzt auch noch die Freundin einziehen, muss ich das finanzieren?

Hallo, wie bereits erwähnt, handelt es sich um ein bestehendes, dingliches Wohnrecht (Grundbucheintrag vorhanden). Eigentümer des Hauses sind ich und mein Mann, Wohnberechtigter der Vater. Mit diesem wurde vor Erwerb des Hauses abgesprochen, dass ein Wohnrecht zugunsten seinerseits eingetragen wird. Dies aber nur, wenn er sich an den laufenden Kosten beteiligt. Diesem wurde durch meinen Vater zugestimmt. Es handelt sich bei diesem Hauserwerb quasi um eine "Rettungsaktion", welche durch enorme Eheprobleme und Trennung meiner Eltern zustande kam. Das Haus wurde unsererseits erworben, damit einerseits mein Vater dort wohnen bleiben kann und mein Mann und ich schon seit längerem nach Eigentum Ausschau gehalten haben. Nun gestaltet sich die Situation zunehmend schwierig, da mein Vater seit 10 Monaten keine Nebenkosten zahlt und ständig mit einer anderen Ausrede parat steht. Um dem ganzen nun dir Krone aufzusetzen, hat er nun seine neue Lebensabschnittsgefährtin bei sich einziehen lassen, sodass uns nun doppelte Kosten entstehen, da ja noch eine Person dazu gekommen ist, welche nun auch noch fleißig durch uns mitfinanziert wird. Ich habe ihn nun bereits mehrfach darauf angesprochen, eine Zahlung erfolgt weiter keine... Mittlerweile haben wir uns seine Abrechnung der Nebenkosten der Stadt für das Vorjahr angesehn und mit erschrecken festgestellt, dass dieser Mensch einen Eigenbedarf von 5500 kW/h Strom und 125 m3 Wasser für ein Jahr und eine Person hatte. Und da mir langsam aber sicher meine finanziellen Mittel sowie meine Geduld und Lust ausgehen, frage ich hier um Rat. Ich weiß nicht mehr was ich tun soll und eine "Kündigung" kann ich ja schlecht ausstellen durch das Wohnrecht. Zudem bin ich mit dem Einzug der zweiten Person überhaupt nicht einverstanden, da schon der Eine die mir durch seine Wohnung und deren Nutzung entstehenden laufenden Nebenkosten nicht zahlt. Mittlerweile stehen 110 m3 Wasser sowie 6000 kW/h Strom auf den Zählern und das Jahr ist noch nicht zuende. Weiter kommen die Kosten für Heizung ebenfalls noch hinzu.

erbrecht, WOHNRECHT