Was tun, wenn derjenige, der etwas schuldet, auch noch Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt?

1 Antwort

Entschuldigung, aber falscher Ansatz. Du siehst es unter dem Gerechtigkeitsaspekt, aber es ist eine Rechtsfrage.

  • Du hast eine berechtigte Forderung.

  • Du beantragst einen Mahnbescheid.

  • Der Schuldner legt Widerspruch ein (er hat das Recht dazu, weil es im Gesetz steht, aber es mag unvernünftig sein, weil die Forderung rechtmäßig ist).

  • Nun ist das Rechtsmittel die Klage vor dem örtlich zuständigen Amtsgericht (am Ort des Schuldners, wenn er Privatperson ist).

  • Dem Gericht mußt Du die rechtmäßigkeit beweisen. Dann bekommst Du Dein Urteil und eine vollstreckbare Ausfertigung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.