Können sich Selbständige dahingehend versichern, daß sie bei Krankheit des Kindes Geld bekommen?

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Es besteht kein Anspruch auf Krankengeld. Anstelle der gesetzlichen Grundlagen im SGB V liegen hier die vertraglichen Grundlagen der PKV zugrunde. Es heißt in den Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung (MB/KT):

(2) Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen, in deren Verlauf Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird.

Da aber der Krankentagegeldtarif nicht für das Kind, sondern nur für die Mutter oder den Vater abgeschlossen wird besteht hier kein Leistungsanspruch. Die Arbeitsunfähigkeit kann für das Kind nicht eintreten.

Die privat versicherten Eltern können sich somit zwar krankschreiben lassen und mit ihrem Kind zu Hause bleiben, aber: Ein entsprechender finanzieller Leistungsanspruch besteht nicht.

Das bietet, so weit ich jetzt eigentlich ganz gut informiert bin, auch keiner. Allerdings schließt man als Selbstständiger in der Regel ein Tagegeld ab dem. 29. Tag ab. Das Kinde müsste also schon länger als 4 Wochen krank sein. Sowohl in der PKV als auch in der GKV.