Anlage KAP, Sparer-Pauchbetrag nicht ausgeschöpf, welchen Antrag muss ich stellen?

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Hallo!

Passend dazu habe ich noch eine ergänzende Frage. Ich habe auch den Pauschbetrag bei einer Bank zu niedrig angegeben. Bei einer anderen Bank habe ich auch Geld angelegt, dort hat der Pauschbetrag ausgereicht. Insgesamt liege ich aber weit unter dem Gesamtpauschbetrag. Ich habe jetzt die Beträge der beiden Banken jeweils zusammengezählt in die Steuererklärung geschrieben. Ist das richtig so?

In meiner Hilfe (Elster-Programm) steht, dass ich zusätzlich einen korrigierten Betrag eingeben muss. Woher weiß ich denn diesen korrigierten Betrag? Oder muss ich dort nichts eingeben, weil ja aus den Zeilen 49-54 klar ersichtlich ist, dass ich nicht über dem Pauschbetrag liege?

Und muss ich auch ankreuzen, dass keine Kirchensteuer einbehalten wurde, obwohl ich ja die Steuern wieder zurück bekomme?

Vielen Dank schonmal!

"...auch den Pauschbetrag zu niedrig angegeben."

Nur zur Aufklärung, auch wenn die Frage schon recht alt ist:

Man "gibt" bei der Bank nicht den "Sparer-Pauschbetrag" an,

sondern man "erteilt" einen "Freistellungsauftrag".

Der kann pro Bürger und Bank zwischen 1 € und 801 € liegen. Das entscheidet man nach den persönlichen Gegebenheiten.

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