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Ohne Grundbucheintrag einziehen, ist das riskant?

Wir haben eine Wohnung gekauft, und wären planmäßig schon vor 2 Monate eingezogen.

Wir können noch nicht in die Wohnung einziehen da der Notar nicht gemerkt hatte, dass ein Erbschein vom Verkäufer fehlt.

Da wir unsere Wohnung ab April verlassen müssen da wir Mieter gefunden haben, müssen wir schon in März Zugang auf die neue Wohnung haben (somit können wir ein bisschen was vorbereiten wie streichen und Boden verlegen). Außerdem müssen wir Bestellungen entgegennehmen (Möbel und Baumaterial).

Wir haben die Verkäufer angeboten, einen Mietvertrag zu schliessen, und eine Kaution, als ganz normale Mieter, falls in März noch nicht klar ist, wann alles erledigt wird.

Die Verkäufer haben vorgeschlagen, dass wir eine Art „Anzahlung“ in Höhe von 10.000 EUR leisten, mit Übernahme von sämtliche Betriebskosten ab Schlüsselübergabe.

Meine Frage:

Obwohl wir glauben, dass sich hier nur um eine Formalität handelt (fehlende Erbschein) wollen wir möglichst risikofrei handeln.

Sobald wir in die Wohnung reinkommen, werden Renovierungskosten für uns entstehen.

Was kann passieren wenn der Kauf nicht stattfinden kann (angenommen der fehlende Erbschein bedeutet, die Verkäufer waren auf irgendeingrund nicht berechtigt, das Objekt zu verkaufen)?

Bleiben wir auf die ganze Kosten sitzen (davon sind die Renovierungskosten die kleinste Beträge, der größte Schaden wäre der geplatzte Kredit)?

Sind wir wegen dem Kaufvertrag schon gegen so was abgesichert und können wir ohne Bedenken mit der Renovierung starten?

Sollen wir wenn nicht, uns von Notar eine Vereinbarung machen lassen?

Erbe, Wohnungskauf

Jobcenter fordert Unterlagen (Kontoauszüge) vom Partner der keine Leistungen bekommt?

Hallo,

ein Freund von mir lebt jetzt im März seit einem Jahr mit seiner Freundin zusammen. Er beginnt im März eine Ausbildung im geschützten Rahmen (finanziert durch die Bundesagentur für Arbeit) und seine Freundin studiert und arbeitet in Teilzeit. Sie bekommt insgesamt knapp 1250€ netto vom Arbeitgeber und 250€ Halbwaisenrente.

Die Miete beträgt 1000€ warm, wovon jeder 500€ bezahlt. Sie ist die Hauptmieterin und er hat einen Untermietvertrag.

Er bekommt durch die Ausbildung 716€ Ausbildungsgeld, Fahrtkostenzuschuss und 280€ für die Miete vom JC.

Jetzt hat mein Freund erstmal einen Weiterbewilligungsantrag gestellt und ein Schreiben vom JC bekommen, dass die Unterlagen (Kontoauszüge aller Konten) von seiner Freundin benötigen, was mich sehr wundert. Soweit ich weiß dürfen die zwar Auskunft verlangen, aber da seine Freundin keine Leistungen bekommt, muss sie auch nichts nachweisen.

Natürlich weigert sie sich auch, dem Amt mit dem sie nichts am Hut hat, private Unterlagen rauszugeben. Auskunft über Ihre Einkünfte würde sie aber geben.

Beide leben zwar zusammen, aber gewirtschaftet wird getrennt und es besteht kein gegenseitiger Einstandswille.

Jetzt meine Frage: Wenn Sie Ihre Einkommensverhältnisse angeben würde, hätte das negative Auswirkungen?

Er hat erstmal ein Schreiben aufgesetzt, aus dem hervorgeht, dass sie nach wie vor getrennt wirtschaften, nicht füreinander einstehen und das sie nichts mit seiner BG zu tun hat und er auch kein Recht hat, Ihre Unterlagen einzusehen bzw. weiterzureichen.

Vielen Dank im voraus

ALG 2, ALG II, jobcenter, Sozialrecht