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Haus der Oma überschrieben bekommen, wieviel bekommt mein Vater der Alleinerbe?

Hallo zusammen,

Ich habe 2015 von meiner Oma ihr Haus überschrieben bekommen und wir haben das alles notariell festgehalten. Sie hat in dem Haus bis Ende 2018 gelebt bis sie in ein Heim gekommen ist. Man muss dazu sagen wir hatten immer eine sehr enge Beziehung und ich habe ihr nachdem ich in den gleichen Ort wie sie gezogen bin auch mehr und mehr geholfen. Von anfänglichen Einkäufen bis hin zu Arztterminen bis zu heutigen Besuchen im Altenheim.

Im Mai 2019 wurde das Haus vermietet. Jetzt sind die Mieter wieder ausgezogen und das Haus steht leer. Ich würde jetzt gerne selbst einziehen allerdings müssten einige Sachen renoviert werden (Heizung,Elektronik,Bad etc.).

Für mich stellt sich jetzt folgendes Problem: Da mein Vater Alleinerbe ist ( so steht es im Testament) und kein Kontakt zu ihm besteht, weder zu mir noch zu meiner Oma und er jegliche Kontaktversuche abblockt weiß ich nicht was ich machen soll.

Wie verhält es sich mit den Kosten wenn ich jetzt Geld in die Hand nehme und renoviere und er nach dem Tod von meiner Oma kommt und sein Erbe einfordert?

Wird der Wert von 2015 der bei der Schenkung ermittelt wurde als Richtwert für das Erbe herangezogen?

Ich weiß für meinen Teil das meine Oma mir das Haus geschenkt hat weil sie mir damit was gutes tun wollte und weil ich mich immer gekümmert habe allerdings gibt es den § 2287 BGB der besagt das man den Erben nicht beeinträchtigen darf. Könnte also mein Vater diesen Vertrag anfechten da im Vertrag nicht explizit drin steht warum sie mir das Haus überschrieben hatte?

Vielen Dank für die Hilfe!

Erbe, erbrecht

Verlustvortrag und Einkommen in Relation?

Hallo zusammen,

leider gibt es hier eine gewisse Unklarheit zum Thema Verlustvortrag.

Eine kurze zeitliche Übersicht.

Angestellter bis 2017

Master-Studium 2018 – 2019

Steuerpflichtiger Minijob 2019 (7.000 € Einnahmen)

Angestellter seit 2020

Mein Gedanke ist, einen Verlustvortrag aus meinem Master-Studium für das Steuerjahr 2020 anzuwenden.

Deshalb habe ich im Jahr 2020 meine Steuererklärung für das Steuerjahr 2018 erstellt. Das Finanzamt hat Verluste in Höhe von 8.000 € festgestellt. Diese Verluste wurden zuerst auf das Steuerjahr 2017 als Verlustrücktrag angewendet, was mir einen neuen Steuerbescheid für das Jahr 2017 mit einer Rückzahlung ergeben hat. Ich habe darauf Einspruch eingelegt, da ich einen Verlustvortrag und keinen -nachtrag haben wollte. Ich nahm an, dass durch mein höheres Einkommen nach dem Master mehr Vorteile bei der Steuerrückzahlung entstünden. Das Finanzamt hat den Einspruch schlussendlich genehmigt und 8.000 € Verluste wurden ins nächste Jahr übertragen.

Im Anschluss habe ich meine Steuererklärung für das Steuerjahr 2019 erstellt. Meine Einnahmen von 7.000 € liegen unterhalb des Grundfreibetrag (9.168 €), so dass ich erwartet habe, die bereits gezahlten Steuern zurück zu bekommen und das meine Verluste sich erhöhen oder gleichbleiben. Der Steuerbescheid bestätigte, dass die bereits gezahlten Steuern vollständig zurückerstattet werden. Meine Einkünfte wurden dabei nach Abzug der Werbungskosten etc. auf ca. 6.000 € berechnet. Hätte ich keine Verluste aus dem Vorjahr gehabt, wären mir nun aufgrund des Grundfreibetrags die Steuern zurückgezahlt worden.

Nun habe ich aber einen Verlustvortrag. Dieser wurde zusätzlich mit den Einkünften verrechnet, so dass im Steuerjahr 2019 nur noch ein Verlustvortrag von 2.000 € (8.000 – 6.000 €) übrigbleibt.

Ich musste erstmal kräftig schlucken und habe mich tierisch geärgert, wie das sein kann und habe direkt Einspruch eingelegt, damit meine Verluste unangetastet in das Steuerjahr 2020 weitergeführt werden. Allerdings wurde dieser Einspruch abgelehnt, weil die Verluste wohl zwingend mit den Einkünften verrechnet werden müssen.

Nun ein paar Fragen an Euch:

1. Ist eine Weiterleitung des Verlustvortrags von 8.000 € in das Jahr 2020 wirklich nicht möglich?

2. Falls nein, ist es möglich, den Verlustvortrag von 2018 trotz damaligem Einspruch als Verlustrücktrag auf das Steuerjahr 2017 anzuwenden?

3. Macht es Sinn einen Steuerberater hinzuziehen bzw. welche Chancen auf Erfolg ergeben sich?

Ich scheine mir ansonsten durch Unwissenheit 6.000 € Verluste verspielt zu haben…

Vielen Dank vorab und viele Grüße,

Max

Steuererklärung, Steuerrecht, Verlustvortrag

Was passiert mit den Kosten für den Kaufvertragsentwurf falls die Finanzierung nicht zustande kommt?

Hallo ihr lieben ,

ich bin schon lange stiller Mitleser, hab viel hier gelernt und nun auch eine Frage

im September habe ich unverhofft ein Angebot für ein Haus bekommen , also bin ich mal nur so zu einem befreundeten Finanzvermittler gegangen um nur mal generell zu schauen ob das für mich realisierbar wäre . Haushaltsrechnung stimmte , kein Eigenkapital , Vermittler meinte es würde passen und hat alles hoch geladen , es kamen Angebote die ich unterschrieben habe und dann dauerte alles ewig ... irgendwann kam die Schreckensnachricht das sie abgelehnt haben weil mein Score zu schlecht sei . Also habe ich eine Auskunft geholt und da kam der Bankenscore mit G raus, keine negativ Merkmale . Basisscore 90 Prozent . Eine andere Bank hat mit Zinszuschlag zugesagt im Nachhinein aber wegen der Immobilie abgelehnt weil sie im Ferienhausgebiet lag . Ich bin dann auf Anraten einer Bekannten zu einer ansässigen Volksbank weil die dort dieses Gebiet kannten . Die haben mich direkt vor Ort mit mir zusammen gescort und gesagt das der Wert für Sie zufriedenstellend sei . Und für sie eher zählt ob positiv oder negativ Merkmale da wären . Sie haben mir ein Angebot gemacht und eine Finanzierungsbestätigung ausgestellt. Die Immobilie ist aber zwischenzeitlich verkauft worden , also habe ich mich umgeschaut und über einen Makler was anderes gefunden , das Exposé bei der Bank eingereicht , und nach nochmaligem scoring ( ich habe mittlerweile einen online Zugang bei der Schufa ) haben sie mir wieder eine Zusage geschrieben , mit Summe und Objekt , allerdings mit dem Hinweis das sie sich eine letztliche Kreditprüfung vorbehalten . Um weiter zu machen möchten sie einen Kaufvertragsentwurf , der Makler hat das Objekt reserviert , obwohl diese Bestätigung in meinen Augen dafür nicht reicht . Meine Beraterin hat mir gut erklärt das andere Bestätigungen nicht ausgestellt werden , und die Finanzierung klappt solange nicht noch irgendwas anmeldet gegen mich . Folglich hat der Makler den Entwurf in Auftrag gegeben , was ist jetzt wenn noch was passieren sollte , anmelden wird keiner was ich weiß ja was ich mit meinem Geld mache , aber ich habe nach dem ganzen hin und her mit dem Finanzvermittler ,der mit mittlerweile etwas Angst mit Seinen Aussagen macht Das es beim Abschluss bestimmt wieder nicht klappt , Sorge das es doch nicht klappt . Der Vorteil ist das diese Bank direkt gescort hat , die vorherige hat es erst am Schluss gemacht . Hat jemand eine Ahnung? Oder Ähnliches erlebt ?
danke im Voraus

Immobilien, kosten