Aus Mieter wird Eigentümer, wie berechnet man die Spekulationssteuer?

5 Antworten

Wenn Du sie weiterhin selbst bewohnst, kannst Du sie bereits am nächsten Tag mit Gewinn verkaufen, ohne Einkommensteuer dafür zu zahlen (Spekulationssteuer gibt es nicht, es gibt auch kein Spekulationssteuergesetz).

Wer eine Immobilie zwischen Kauf und Verkauf ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken nutzt, braucht für das private Veräußerungsgeschäft keine Einkommensteuer zu zahlen.

§ 23 Abs. 1, Nr. Satz 3 EStG:

Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden;

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Für Dich als Käufer gibt es doch überhaupt keinen Veräusserungsgewinn.

Wenn Du die Wohnung allerdings jetzt kaufen willst und anschliessend verkaufen, beginnt die "Spekulationsfrist" zum Datum des Kaufvertrages. Denn Du hattest die Wohnung eben nicht während der vorherigen Mietzeit selbst als Eigentümer genutzt, sondern der Eigentümer hat sie Dir vermietet.

Bei weiterer Selbstnutzung gilt natürlich die Antwort von wfwbinder. Bei ausschliesslicher Selbstnutzung gilt diese Ausnahme.

Wann beginnt für mich der Spekulatinsfrist wenn ich die Wohnung jetzt kaufen würde?

Jetzt. 

Nur drin wohnen als Mieter reicht halt nicht. Sondern als Eigentümer selbst bewohnen ..... Du hast also keine Vorteile durch die vorherige Miete von 5 Jahren.

Spekula... gibt es nicht.

Du hast nicht Deine Wohnung bewohnt.

Du hast meine Frage leider nicht verstanden.Ich dachte, das ich ganz klar formuliert habe...

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@Budack

Du solltest nicht frech werden, wenn Du die richtige Antwort auf eine Frage bekommst, die Du selbst nicht verstehst.

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