Allgemeinstrom Betrug,Recht auf Rückzahlung der ganzen Jahre?

4 Antworten

Deine Anschuldigungen sind ganz schön heftig, zumal Du nichts davon schreibst ob und in welcher weise der Hauseigentümer jenem Mieter eine Entschädigung gezahlt hat. Des weiteren gab es ja die Überprüfung der Nebenkostenabrechnung - hätte diese jemand vorgenommen und von seinem Recht gebrauch gemacht, die zugrunde liegenden Belege einzusehen, dann wäre Euch das schon damals aufgefallen. Also jetzt jemanden des Betrugs zu bezichtigen, obwohl man von seinem Kontrollrecht nicht Gebrauch gemacht hat - das geht nicht!


Wie würde denn deine Anzeige lauten, du bist dabei nicht zu Schaden gekommen.

Es (ist ggf.) wäre eine Angelegenheit des "armen" Vormieters gewesen, siehe @Snooopy155 !

Dann lasst doch euren Anwalt machen. Er verdient sein Geld so oder so und erzählt euch genau das, was ihr hören wollt. Und schimpft hinterher auf den Vorsitzenden, rät euch sogar zu kostenrächtiger Berufung, wenn ihr das seid, die ihn und die Gerichtskosten nach Klagabweisung bezahlt :-O

Fragt ihr hier, wäre doch nur der M, über dessen Zähler der Verbrauch lief geschädigt, sofern er nicht anteilig aus den Betriebskosteneinnahmen Allgemeinstrom entschädigt wurde, was ihr garnicht wissen könnt.

Wer aber 20 Jahre lang 300 EUR Allgemeinstromkosten zahlte und sich erst jetzt wundert, hat jede der Abrechnungen mit Zahlung akzeptiert. Und 3 Jahre nach Geltendmachung wären Ansprüche verjährt. Das hat euch der Anwalt nicht erzählt, oder? Sondern etwas von 5000 EUR, die seine Gebührenforderung bestimm? Komisch, oder?

Stromheini - wer so spricht verdient keine Antwort.