Alle Beiträge

Darf man eine Ausbildung vom Jobcenter ablehnen?

Meine Freundin bezieht derzeit Hartz 4 vom Jobcenter. Sie ist 24, hat einen Realschulabschluss und hatte ein Studium angefangen. Dieses hat sie nur nicht vollendet, weil sie in der Abschlussprüfung eine starke Panikattacke bekam und daher durchgefallen ist.

Sie hatte bisher noch nicht gearbeitet, da die Depressionen sehr schlimm waren und teils noch sind.

Dennoch bemüht sie sich wirklich sehr ins Leben einzusteigen und gibt alles eine Ausbildung zu finden.

Nun hatte sie heute ein Bewerbungsgespräch im Edelrestaurant für eine Ausbildung zur Köchin. Allerdings hat der Chef ihe gesagt, dass er erwartet dass sie jeden Tag MINDESTEN 15 Minuten eher zur Schicht kommt und anfängt zu arbeiten. Desweiteren muss sie auch Samstags arbeiten und das bis zu 6 Tage die Woche. Desweiteren erwartet er ständige Erreichbarkeit vor und nach Arbeitsbeginn-/ Ende, sodass sie sofort herbei gerufen werden kann, wenn er sie noch zusätzlich für eine Schicht brauchen würde.

Sie selbst fühlte sich beim Bewerbungsgespräch absolut unwohl, empfand es als starken Druck und weiß, dass sie die Ausbildung nicht überstehen würde und die Depressionen wieder schlimmer werden würde.

Nun erwartet

Von den ganzen anderen Arbeitsstellen bei denen sie sich beworben hatte, ist das die Erste, die sie absagen wollen würde. Wenn sie dem Jobcenter diese Gründe benennt, kann sie dann die Ausbildung ablehnen oder bekommt sie dann Sanktionen?

Ausbildung, Hartz IV, jobcenter

Trotz fälliger MPU mit Internationalen Führerschein fahren können?

Hi, ich hatte mal wieder seit langem mit jemandem das Gespräch darüber, ob es möglich ist, während man hier in Deutschland eine MPU ablegen müsse z.B als Ergebnis einer Trunkenheitsfahrt oder Fahren unter Einfluss von Cannabis durch einer Polizeikontrolle, mit einem Führerschein, der in dem Fall in Australien gemacht wurde, ein vollwertiger Führerschein, mit welchem dann ein internationaler beantragt wurde, um in der Lage zu sein, in anderen Ländern zu fahren.

In dem Fall hat die Person über 2 Jahre in Australien gelebt und dort auch den kompletten Prozess durchlaufen von Theorie, Praxis und "begleitenden Fahren".

Jetzt stellt sich dir Frage, auch wenn dies so nicht gedacht war, ob diese Person legitim hier auf deutschen Straßen fahren dürfte?

Als Beispiel: Einer Person wurde 2015 bei einer Polizeikontrolle der Führerschein entzogen, da diese unter Einfluss von Drogen das Fahrzeug geführt hat.

Die Person hat aus persönlichen oder job relevanten Gründen sich dazu entschieden in ein anderes Land auszuwandern, ganz gleich ob langfristig oder nicht anfangs die Intention war.

Nun beschließt die Person, nach über einem Jahr Aufenthalt in Australien, einen Führerschein zu machen, da diese ja keinen nachweisen kann, um ihn übertragen zu lassen oder einen internationalen zu beantragen.

Nach einer Weile ist der Führerschein bestanden und die Person ist qualifiziert, alleine ein Fahrzeug zu führen. Internationaler Führerschein wurde beantragt.

So... Ist es legal or illegal für diese Person, diesen Führerschein hier in Deutschland zu nutzen und ein Fahrzeug zu führen?

Da mich eine ähnliche Frage vor Jahren brennend interessiert hat, wo ich des öfteren gehört und gelesen habe, dass man trotzt MPU einen EU-Führerschein in z. B Rumänien, Tschechien, Polen u.s.w machen kann und der gelten würde.

Unter der Voraussetzung, dass man nachweisen kann, einen Wohnort für mindestens 6 Monate in dem Land besessen zu haben.

Somit könnte dieser Führerschein hier wohl in Deutschland genutzt und einem nicht abgenommen werden, sofern man sich nicht wieder strafbar macht mit genau dem gleichen Vergehen, welches zur MPU geführt hat.

Halbwissen wurde bei der Fragestellung sicher nicht helfen und eine verlässliche Antwort bieten.

Würde mich mal interessieren, ob diese Aussagen stimmen mit dem EU-Führerschein als Alternative und ob der geschilderte Fall der Person erlaubt, mit dem Führerschein in Australien erworben hier im Deutschland genutzt werden kann.

Liebe Grüße

Führerschein, Recht, Rechtsanwalt, strassenverkehrsrecht

Welche Geldanlagen von Angehörigen kann das Sozialamt im Pflegefall einfordern?

Hallo liebe Community,

folgenden Fall möchte ich schildern:

Meine Oma hat fortgeschrittene Altersdemenz und wird bald in ein Pflegeheim müssen. Sie hat eine Rente von ca. 1800 € und Ersparnisse in Höhe von 15.000 €, d.h. sie wird natürlich zunächst selbst für die Kosten aufkommen können. Allerdings sind Pflegeheime teuer und wir gehen davon aus, dass das Geld nicht allzu lange reichen wird. Wenn es soweit ist, wollen wir Unterstützung beim Sozialamt beantragen. 

Meine Oma hat keinen Ehepartner mehr und nur eine Tochter (meine Mutter), welche ein Jahresbruttoeinkommen von weit unter 100.000 € hat. Dennoch gibt es da wahrscheinlich was zu holen, nur sind wir uns nicht so sicher was genau vom Amt eingefordert werden kann.

(1) Meine Mutter hat sich vor 4 Jahren ein Haus gekauft. Sie hat es von ihren eigenen Ersparnissen gekauft und auch den noch laufenden Kredit (monatl. 400 €) zahlt sie aus eigener Tasche. Meine Oma hat sich also finanziell nicht daran beteiligt. Kann das Amt trotzdem das Haus einfordern? Es soll eigentlich die Altersabsicherung meiner Mutter sein. Sie ist schwerbehindert und wird selbst nicht ums Pflegeheim herumkommen. Eigentlich würde sich das Amt ja selbst ins Bein schießen, wenn man meiner Mutter die eigene Absicherung wegnimmt. Kann es trotzdem sein, dass meine Mutter das Haus aufgeben muss? Wenn ja, wie kann sie sich davor schützen?

(2) Als ich (Enkelin) 5 Jahre alt war (Jahrgang 97) hat meine Oma für mich einen Bausparer abgeschlossen. In diesen hat sie gut 18 Jahre monatlich eingezahlt. Auszahlen lassen habe ich mir die knapp 8.000 € erst vor kurzer Zeit. Ich weiß, dass Schenkungen bis zu 10 Jahren rückwirkend eingefordert werden können, aber der Bausparer fällt ja zum Teil außerhalb dieses Zeitraums. Oder zählt hier nur der Zeitpukt der Auszahlung? Ich habe schon viel gelesen zu Sparbüchern von Enkeln, die vom Amt eingefordert wurden, aber wie sieht es mit Bausparern aus? Gelten diese grundsätzlich als Schenkung?

(3) Je mehr die Demenz ihren Lauf nimmt, umso häufiger holt meine Oma Geld von der Bank ab. Dabei handelt es sich oft um mehrere Hundert € pro Woche, denn sie kann sich nicht daran erinnern. Das Geld ist immer in bar; Überweisungen kann sie schon lange nicht mehr machen, da sie nicht mit den Automaten zurechtkommt. Sie verstaut das Geld entweder bei sich zu Hause oder schiebt es meiner Mutter und mir in die Tasche. Auch wenn wir beharren, dass sie es lieber selbst behalten soll, hat sich mitlerweile eine beachtliche Barsume angesammelt. Können solche Schenkungen auch rückwirkend eingefordert werden? Denn solange es nicht auf einem anderen Konto auftaucht, könnte meine Oma das Geld ja theoretisch einfach ausgegeben haben.  

Das war jetzt recht lange aber ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Danke schonmal für die Unterstützung!

Pflegekosten, Angehörige, Sozialamt