Kündigung im Wohnheim geändert wegen Corona?

1 Antwort

Normalerweise war es so, dass wenn man die Kündigungsfrist (die immer nur zum Semesterende ist) verpasst hat, einfach selbst einen Nachmieter suchen konnte und dann früher ausziehen konnten.

So wurde es gehandhabt , aber m.W.n. nicht (schriftlich) vertraglich vereinbart.

Besteht jedoch eine entsprechende schriftliche Vereinbarung, so kann der Vermieter diese nicht einseitig ändern.