Nachträgliche Korrektur eine Nebenkostenabrechnung für einen Mieter

Hallo, ein Bekannter hat von seinem Vermieter die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2011 erhalten. Es fiel ihm auf, dass die Kosten für Wasser/Abwasser (Preis je m³) gegenüber den Vorjahren extrem gestiegen sind. Daher hat er Widerspruch eingelegt. Der Vermieter teilte ihm nun mit, dass dieser m³-Preis ein rechnerisch ermittelter Wert wäre, da die Zähler in den Wohnungen wohl immer eine nicht unhebliche Differenz zum Verbrauch des Hauptzählers ausweisen würden (hätte diverse technische Ursachen). Dies wäre aber wohl für diese Abrechnung nicht die eigentliche Ursache. Vielmehr läge es daran, dass die Stadtwerke trotz Meldung der Zählerstände in den vergangenen beiden Abrechnungszeiträume den Verbrauch geschätzt hätten und dies zu niedrich. In 2011 wäre nun der abgelesene Verbrauch berücksichtigt worden und dadurch würde der in den beiden Vorjahren zu gering berechnete Verbrauch nachgeholt worden. Prinzipiell kann ich das nachvollziehen. Man hat also in den Jahren 2009 und 2010 zu wenig bezahlt und das wird nun in 2011 sagen wir mal ausgeglichen. Muss der Mieter dies so akzeptieren oder könnte der Vermieter die beiden vorangegangenen NKA korrigieren. Es gibt ja diese Jahresfrist, innerhalb der eine NKA erstellt werden muss, sonst muss der Mieter Nachforderungen daraus nicht mehr zahlen. Diese Fristen wurden eingehalten. Verjähren tun die rechtzeitig erstellten Abrechnungen m. W. dann nach 3 Jahren. Insofern wären die Abrechnungen 2009 und 2010 also rechtzeitig erstellt worden und noch nicht verjährt. Darf der Vermieter diese Abrechnungen nun noch korrigieren (würden dann zu höheren Kosten in 2009 und 2010 führen - dafür würde die 2011er geringer ausfallen)? Den Vermieter trifft ja eigentlich keine Schuld daran, dass die Stadtwerke den gemeldeten Zählerstand nicht verwendet haben (die wollen dort wohl scheinbar schon vor dem Jahresende den Zählerstand haben doch dieser wurde vom Hausmeister immer exakt am 31.12. abgelesen und dann gemeldet). Es gibt ja auch die Möglichkeit Kosten die nachträglich berechnet wurden auch noch innerhalb von 3 Monaten "nachzuberechnen". Der Vermieter sieht ja die Rechnung der Stadtwerke nicht (die geht ja an den Hausverwalter). Insofern konnte der also ja nicht sehen, dass hier geschätzt wurde (aber das wird ja auch getan, wenn eine Uhr mal kaputt geht). Kann das jemand beantworten? Danke!!!

Mietwohnung, Nebenkostenabrechnung
Nebenkosten bei Grundsicherun

Auf Grund meiner kleinen Rente bekomme ich seit 2009 Grundsicherung.Als ich wegen einer großen Nachzahlung mit der Nebenkostenabrechnung zum Amt ginge,bekam ich die Antwort, die Nebenkostenabrechnung wäre zu spät eingereicht worden, deshalb bekäme ich diesbezüglich auch keine Hilfe.Also war die Nebenkostenabr. nicht von großer Bedeutung.Zwei meiner Freundinen, die arbeiten und Grundsicherung bekommen, sagten mir, daß sie noch nie und auch noch nie vom Amt verlangt wurde, die Nebenkostenabrechnung einzureichen. Bei einer Dame,war auch beim Amt sichtbar, auf Grund der Kontoauszüge sichtbar, daß sie Nebenkosten vom Vermieter zurückbekommen hatte.Das Sozialamt verlangt daraufhin keine Rückzahlung und es war so in Ordnung.Seit 2010 wohne ich in einer kleinern Wohnung und ich bekam jetzt eine Rückzahlung vom Mieter.Da auch vom mir nie eine Nebenkostenabrechnung verlangt wurde, habe ich dies dem Amt auch nie mitgeteilt.Ich denke aus dem Aussagen meiner Freundinen die immer etwas zurückbekommen haben und auch nie dazu aufgefordert wurden und aus dem Grund, daß ich vonmeine Miete sowie Nebenkosten viel selber bezahledaß ich dies nicht zu melden brauche.Der reine Strom,das ist klar,aber auch der Strom des Untertischbeuler zum Spülen, sowie der Strom des Durchluferhitzer fürs Bad bezahle ich selberTrotzdem die ja wohl zu den Nebenkosten gehören. Nebenkostenabrechnung gehören.Privare Hftpflichtver-sowie die Hausratversicherung übernimmt auch das Amt. Die Sterbeversicherung nicht.Ich bin 65 Jahre alt und bin seit einigen Jahren Frührentnerin mitBehindertenausweis. Ich habe ca 43 J. hart gearbeitet und konnte dann nicht mehr. Die Knoxchen sind total verschlissen,Mir wurde gekündigt, trotzdem ich unkündbar war.Es war mir nicht bekannt. Sonst hätte dieses öffentliche Amt, bis zu Beginn der regulären Rente mit der LVA mein volles Gehalt zahlen müssen und ich heute nicht so finanziell überwacht würde.Ich lebwe heute von ca. 180.00 € im Monat.Mal ein paar Schuhe od sonstige Kleidungsstücke kann ich mir nicht erlauben. Auch wenn es billige sind.Nichts gegen Hartz 4 Empfänger. Es sind viele, die gerne arbeiten würden od. so wie ich unverschuldet in Not geraten sind.Denen steht sicherlich Hilfe zu.Aber die nicht arbeiten wollen, bekommen mehr als ich. Ich muß, aus gesundheitlichen Gründen dringend schwimmen gehen. Finanziell nicht möglich.Ich bin aber jetzt , glaube ich, zu sehr abgewischen, von meiner Frage, muß ich meine Rückzahlung aus den Nebenkosten dem Amt angeben? Ich bin immer der Annahme gewesen und bin es auch noch, nein.Ich möchte aber auf Nummer sicher gehen. Ich bin aus welchen Gründen auch immer, ich weiß es nicht, etwas unsicher geworden.Wäre aber auch ungerecht. Wäre dankbar für eine Antwort und grüße alle.

Grundsicherung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Der Garten gehört einem Mieter und alle anderen kriegen die Kosten auferlegt ???

Unser Haus besteht aus 12 Mietparteien. Der Mieter im Erdgeschoß hat ein großes Grundstück mit Terasse. An diesem Grundstück grenzt auch die Hecke zur Straße. Das die Hecke regelmäßig zurückgeschnitten werden muß ist klar, das die Kosten der Gartenarbeiten auf alle Mieter in den Nebenkosten umgelegt werden auch.

ABER:

Jetzt mußte alles, wirklich alles, mal richtig bearbeitet werden und dafür hat der Vermieter eine Firma holen lassen. Fast 4 Tage, von morgens 9 bis abends 16 Uhr waren die Gärtner mit schweren Geräten dabei alles zu richten.Bäume, Büsche, Rasen, etc., etc.. Die Gärtner haben dabei mindestens 95 % des Mieters aus dem Ergeschoß gemacht; dem der Garten gehört. Die restlichen 5% war eine Minihecke auf dem gemeinsamen Trockenplatz. Was da jetzt für eine Rechnung zusammen kommt möchte ich gar nicht wissen... Der Mieter hat in seinen mindestens 20 Jahren die er da jetzt wohnt gepflanzt wie blöde und sich gar nicht; oder nur sehr wenig darum gekümmert. Der Hammer ist : Es wurde auch viel komplett entfernt; und der Mieter hat gleich das Wochenende ausgenutzt und wieder angefangen zu pflanzen.

Auf meine Anfrage beim Vermieter wer diese Kosten trägt bekam ich keine Auskunft !!

Darf der Vermieter diese Kosten jetzt auf alle Mieter in den Nebenkosten umlegen ???

Mietrecht, Mietwohnung, Nebenkostenabrechnung
Nebenkostenabrechnung - Nachzahlung wegen nicht genutzter Heizung?!

Ich habe ende letzter Woche meine erste Nebenkostenabrechnung für meine Wohnung (57m², SÜD-Wohnung, Abrechnungszeitraum 245Tage, Wohnort: Oberbayern) bekommen. Für mich war der Schock groß, als ich sah das ich 197Euro für meine Wohnung und 72 Euro für meine Garage nachzahlen soll!

Zuerst zur Wohnung: Da sie sehr gut Isoliert ist und ich es eh nicht ganz so warm mag, habe ich den ganzen Winter über NICHT einmal die Heizung aufgedreht. Trotzdem stechen die Heizungskosten auf der Abrechnung mit fast 260Euro voll ins Auge! An meinen Heizungen befinden sich Wärmezähler, denen ich eh schon nie über den Weg traue. Allein im Sommer ist meine Wohnung so warm, das selbst lüften nichts bringt. Auch der Vormieter sagte mir noch mit voller Stolz das er im Winter nie heißen musste. Meine Warmwasser/Heizungsnebenkosten betragen Monatlich 85 Euro. Da sollte es doch eher umgekehrt sein das ich was von meiner Hausverwaltung zurück bekomme.

Zur Garage: Ich zahle mtl. 52 Euro für einen stellplatz und nun soll ich noch für den Abrechnungszeitraum 72 Euro nachzahlen? Ich versteh das nicht, wie soll ich für etwas nachzahlen was ich nur zum abstellen von meinem Fahrzeug nutze? Als auffälligster Betrag sieht man sofort die Reinigungskosten.

Aber wenn ich so eine Differenz zu meiner normalen Miete habe, hätte ich da nicht vor Mietbeginn drauf hingewiesen werden müssen?

THX 4 answers!

Heizung, Miete, Mietrecht, Nachzahlung, Nebenkostenabrechnung, Recht, vermieter

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