Posten vom letzten Jahr in der Nebenkostenabrechnung

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Um einen wirksamen Einspruch gegen zu erhärten, mußt Du Belegeinsicht bei Deinem Vermieter verlangen. Er muss Dir die Belege im Original vorlegen und dann kannst Du kontrollieren, ob der Gebührenbetrag in die betreffende Abrechnungsperiode gehört. Wenn nicht, dann ist er für die betreffende Periode auch nicht zu zahlen.

Es wäre aber zu prüfen, ob der betreffende Beleg noch für die zugehörige Abrechnungsperiode nachberechnet werden kann oder für diese eine solche Berücksichtigung schon verfristet wäre. Die Verfristung tritt 12 Monate nach Ablauf der hausüblichen Abrechnungsfrist ein (außer wenn der Vermieter die Verspätung nicht zu vertreten hat). Es spricht hier viel für eine Verfristung, so dass der Betrag in der Betriebskostenabrechnung für 2011 nichts verloren hat.