Frau putzt Treppenhaus in Mietsblock, anteilige Beteiligung an Reinigungskosten dann erlaubt ?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das wäre natürlich eine sehr innovative Methode zur Einnahmemaximierung: Die Mieter bezahlen die Treppenhausreinigung selber und müssen dann zum Dank nochmals dafür Nebenkosten zahlen So würde es nicht gehen. Bitte Deinen Vermieter darum, Dir zu der Nebenkostenposition "Hausreinigung" die entsprechenden Rechnungsbelege zu zeigen. Kann er das nicht, dann streichst Du die Position einfach aus der Abrechnung.

Ich sehe auch diesen Widerspruch! Wie kommen die von den anderen Mieter direkt an seine Frau gezahlten Putzkosten in die Betriebskostenabrechnung?

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Da Deine Frau ja nicht um sonst putzt und Geld dafür kriegt, denke ich ist die Umlage anteilig auch auf Euch schon richtig. Putzmittel muß sie ggf. eben bei den Mietern einfordern, aber die zahlen ja eh schon wie Du schreibst.

Sie bekommt das Geld doch von den Mietern und nicht vom Vermieter !

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