Mietkaution vor Jahren nicht bezahlt, drohen noch rechtliche Konsequenzen?

Vor 12 Jahren sind wir mit 3 Personen in unsere jetzige Wohnung gezogen. Bei der damaligen Wohnungsbegehung mit den Vermietern wurde keine Kaution vereinbart. Da wir froh waren, auf die Schnelle noch rechtzeitig eine Wohnung bekommen zu haben, unterschrieben mein Mann und ich den Mietvertrag ohne genauer zu kontrollieren. Irgendwann nach Jahren las ich mir aus irgendeinem Grund mal den Mietvertrag durch und stellte mit Entsetzen fest, dass hierin eine Kaution von 500 Euro vereinbart war, die dann ja demzufolge von uns nicht bezahlt worden ist. Ich wies meinen Mann darauf hin, der dann sagte, wir sollten lieber die Füße still halten und schlafende Hunde nicht wecken. Ich konnte ihm ja schlecht in den Rücken fallen, da es finanziell sowieso bei uns schlecht stand. Tja, leider hat sich besagter Ehemann nach jahrezehntelangen Problemen, die ich immer wieder beseitigt hatte, vor 2 Jahren in sein ererbtes Haus begeben (auf das ich keinen Anspruch habe), sich eine 33 Jahre jüngere Geliebte genommen und ließ mich und unsere Tochter fallen. Ich teilte damals den Vermietern mit, dass mein Mann ausgezogen sei und wir nur noch zu Zweit in der Wohnung leben würden. Die Nebenkosten wurden von dort an nur noch für 2 Personen (statt für 3) berechnet, es wurde aber kein neuer Mietvertrag aufgesetzt, ich habe immer noch den alten Mietvertrag, in dem der Mann auch noch drin steht. Nun sitze ich hier, muss innerhalb der nächsten 2 Jahre ausziehen und mit Sicherheit fällt dann dem Vermieter auch auf, dass die Kaution nicht bezahlt wurde. Ich habe Panik, das gibt mit Sicherheit Theater, zumal die Wohnung schon bei unserem Einzug nicht im allerbesten Zustand war und der Vermieter immer die Gelegenheit nutzt, bei dem Auszug von Mietern alle möglichen Neuerungen vornehmen zu lassen. Drohen nach 12 Jahren noch rechtliche Konsequenzen oder ist das Ganze verjährt?

Kann mein geschiedener Mann nach meinem Auszug aus dieser Wohnung noch vom Vermieter anteilig, also mindestens für die Hälfte der dann anfallenden Kosten herangezogen werden? Außerdem muss noch der total voll gestellte Keller geleert bzw. entrümpelt werden und das wird auch nochmal für mich teuer. Muss er sich daran auch kostenmäßig beteiligen (viele alte Sachen darin sind noch von ihm)?

Kaution, verjährung
5 Jahre falsche Nebenkostenabrechnungen bekommen

Ich wohne seit Februar 2008 in der aktuellen Mietwohnung. Der Vermieter vermietet noch weitere Wohnungen im gleichen Mehrparteienhaus. Von ersten Jahr an hatte ich Nebenkosten-Nachzahlungen zu leisten, die von Jahr zu Jahr immer höher wurden. Als ich bei 245 Kaltmiete (29 m² Wohnung) und 80 Euro Nebenkostenvorauszahlungen für 2012 eine Nachforderung von über 600 Euro erhalten habe, habe ich einen Nachbarn im gleichen Haus um seine Abrechnung gebeten zum Vergleich. Zu meiner Überraschung hatte er bei größerer Wohnfläche deutlich weniger Miteigentumsanteile (MEA) für die Umlagekosten auf seiner Rechnung als ich. Also habe ich den Vermieter gebeten, mir die Nachweise über die MEA der Wohnung zukommen zu lassen und die Zahlung zunächst nicht getätigt.

Nach 5 (!) Monaten habe ich endlich eine Liste aller MEA des Hauses erhalten, in der auch die Apartmentnummern und Quadratmeter der einzelnen Wohnungen standen.

Das Ergebnis: Ich habe seit Einzug die Nebenkostenabrechnungen für die Nachbarswohnung (51m²) - inklusive deren Heizkosten - bekommen und bezahlt! In den Nebenkostenabrechnungen stand außer den MEA nur die Apartmentnummer (die beide nicht aus meinem Mietvertrag hervorgehen!) und mein eigener Name. Ich hatte sogesehen also gar keine Chance, die Fehlzuordnung der Wohnungen festzustellen.

Meine Frage: Habe ich eine Chance, die Abrechnungen bis 2008 neu zu erhalten und das zu viel gezahlte Geld zurück, oder kann der Vermieter sich auf Verjährung berufen? Ich bin ja der Meinung, dass ich selbst bei größter Sorgfalt gar keine Chance hatte, den Fehler zu bemerken. Es geht um deutlich über 1000 Euro. Oder kann ich zumindest die Abrechnungen der letzten x Jahre mit der aktuellen, korrigierten Forderung verrechnen?

verjährung, Fehler
können private Schuldforderungen vererbt werden?

Ich bin mit meinem Mann seit 7 Jahren zusammen. Vor Kurzem meldete sich eine früher Bekannte und fordert einen Geldbetrag ein, den er seinem verstorbenen Freund schuldete.

Diesen Betrag von etwa 1.500 € lieh dieser Freund meinem Mann vor etwas 15 Jahren. Zinsen waren auch vereinbart. Dies wurde auch schriftlich festgehalten. Einige Zeit später lernte der Freund eine Frau kennen und heiratet sie. Vor etwa 10 Jahren ist dieser Freund dann verstorben. Da mein Mann damals durch Scheidung usw. noch nicht in der Lage gewesen war das Geld zurück zu zahlen, war dieser Betrag nebst Zinsen noch offen. Beim späteren Umzug der Witwe, bei dem mein Mann behilflich war, sprach er sie auf den offenen Betrag an und bot ihr eine Rückzahlung in Raten an. Sie lehnt zu diesem Zeitpunkt die Rückzahlung ab. Sie winkte nur ab und meinte, sie bräuchte das Geld nicht. leider gab es hierfür keine Zeugen.....

Im Dez. 2012 meldete sie sich dann und Sprach über die offene Schuld.... mein Mann war sehr überrascht, weil er schon sehr lange nichts mehr von dieser Frau gehört hatte. Leider besitzt mein Mann zwischenzeitlich keine schriftliche Vereinbarung mehr - nach 10 Jahren war dieses Thema für ihn abgeschlossen. So konnte er ihr auch wenig Auskunft über die Höhe es Betrages geben. Vor zwei Wochen dann, meldet sie sich wieder per e-Mail. Mit Scann des Vertrages und Zinseszinsberechnung bis 31.07.2013. Muss mein Mann diesen Betrag nach 10 Jahren bezahlen? Hat sie überhaupt einen Anspruch, da sie den Verstorbenen zum Zeitpunkt der Leihgabe noch gar nicht kannte? Sind die Eltern des verstorbenen nicht auch erbberechtigt?

Erbe, verjährung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Verjährung