Muss ich für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung bezahlen?

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Der Vermieter darf zwar z.B. die Kosten für das Ablesen der Heizungen durch eine Fremdfirma umlegen, nicht aber die Kosten für das Erstellen der Nebenkostenabrechnung. Solche Verwaltungskosten trägt der Vermieter allein.