Werden Nebenkostenabrechnungen immer zum gleichen Zeitpunkt erstellt? Wann?

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Die Geschäftsjaher sind immer Ende Juni oder Ende Dezember.

Der Vermieter muß innerhalb der folgenden 12 Monate nach dem hausindividuellen Abrechnungszeitraum Dir die NK-Abrechnung zugestellt haben. Er muß Deinentwegen keine NK-Zwischenabrechnung vornehmen (er ist dazu nicht verpflichtet).

Er darf von der Kaution für eine etwaige NK-Nachforderung nur dann einen Teil (max. 3 Monatsabschläge) einbehalten, wenn Du bei der letzten NK-Abrechnung ebenfalls eine Nachzahlung leisten mußtest. Fehlte diese Nachzahlung, darf er keinen NK-Einbehalt machen.