Buchung der Nebenkostenvorauszahlung und die Nebenkostenabrechnung

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Eine Umsatzsteuerproblematik eribt sich m. E,. nicht, da alle Mieter privatpersonen sind udn somit keine Umsätze erzeilt werden bei denen ein Optionsrecht besteht, es wird also ales BRuttoinkl. Steuer gerechnet, ohne diese Auszuweisen udn ohne Vorsteuer abzuziehen.

Die Abrechnung 2008 kann ja erst in 2009 erstellt werden.

Der Vermieterunternehmer kann grunsätzlich die Butoo, oder die Netto methode nutzen. er kann die Nebenkosten völlig aus der Ertragsrechnung herauslassen, oder eben alles abrechnen. Einnahmen zuzählen und Ausgaben abziehen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Wenn ich Dich richtig verstehe, ist die GEnossenschaft nicht nur Verwalter wie Du schreibst, sondern auch Eingentümer der Whg. Sonst würdest Du die KOsten ja nicht in den Aufwand des Unternehmens buchen. Solche Probleme kommen immer, wenn man alles in einer Buchführung lösen will. Am besten für jedes Objekt das man verwaltet eine völlig eigene Buchführen. Logisch werden die BK 08 erst in 09 abgerechnet. Vorher hat ja keiner die Zahlen. Bis zum 31.12.09 darf 08 abgerechnet werden. Alle Vorauszahlungen werden in 08 als ERtrag gebucht. DAnn gibt es einen entsprechendne Jahresabschluß der dann in seinem Ergebnis in die Buchführung (Zweite) der Baufirma übernommen wird.

Im Gegensatz zu Wohnugnseigentum wird nichts von den Vorauszahlungen ins neue Jahr übertragen. Da wird dann die Abrechnung eben als Guthaben oder nachzahlung auf das Mieterkonto gebucht udn die entsprechende Zahlung dann dageben.Da die Mieter keine Firmen sind, muß mit der MEhrwertsteuer nichts umgebucht werden