Mieter behauptet, Zähler wäre defekt und Nebenkostenabrechnung damit falsch

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Kläre mit der WG schriftlich u. durch Unterzeichnung aller Parteien ab, daß eine Überprüfung der o. des Zähler(s) zu folgenden Modalitäten durchgeführt wird:

Ist der Zähler defekt, geht die Überprüfung zu Lasten der Fa. techem (ist sowieso so geregelt, sofern ein Wartungsvertrag besteht), die Abrechnung erfolgt neu.

Ist der Zähler in Ordnung, geht die Überprüfung zu Lasten der WG in Höhe von.... (Die rechtsgrundlage hierzu ergibt sich aus dem BGB)

Hast Du selbst denn mal mit den Vorjahreswerten verglichen, ob diese (natürlich auch unter Berücksichtigung des harten Winters) eklatant von den Vorjahreswerten abweichen, so daß eine fehlerhafte Meßeinrichtung u. somit fehlerhaftes Meßergebnis tatsächlich in Frage käme - oder ausgeschlossen werden kann?

Wie sehen die Verbrauchswerte im Hause aus? Ein vier- bis fünffach höheres Ergebnis als in anderen vergleichbaren Wohnungen - oder annähernd gleiche Verbrauchswerte?

Würd ich mal überprüfen.

Er soll beweisen, das es nciht richtig ist.

Ich würde ihm die grundlagen für die Abrechnungen über techem zeigen. es gibt ja klare Bestimmungen, welche Röhrchen, mit welchen Skalen montiert werden.

Das ist zimlich einfach. Ich würde die Firma Techem mit der Frage konfrontieren und gegebenenfals die Zähler von der Firma Techem Prüfen lassen. Wenn die Mieter eine unabhängige überprüfung der Zähler haben wollen, können sie eine solche ja jederzeit selbst in Auftrag geben. Die fälligkeit der Abrechnung bzw. der laufenden Vorschreibungen wird dadurch nicht gehemmt. Sollte sich herausstellen dass die Zähler defekt sind ist natürlich die Abrechnung richtig zu stellen. Abrechnung nach m², weil ja rückwirkend keine messergebnisse erhoben werden können.