Heizölrestbestand auf Mieter umlegen?
Hallo,
in unserem Mehrfamilienhaus wurde 2019 die Ölheizung durch eine Gasheizung ersetzt. In der Heizkostenabrechnung ergab sich nun eine 4-5 mal so hohe Nachzahlung wie sonst. Ein Grund dürfte sein, dass der Restölbestand beim Ausbau nicht mit eingerechnet wurde, sondern in der Abrechnung ist Anfangsbestand=Verbrauch, was ja so nicht stimmt, da noch Restöl im Tank war. Ist es zulässig, dass die nicht verbrauchte Restölmenge dann sozusagen von den Mietern bezahlt werden muss?
Danke
1 Antwort
Ist es zulässig, dass die nicht verbrauchte Restölmenge dann sozusagen von den Mietern bezahlt werden muss?
Nein - diese Kosten können nicht nach Wechsel der Heizung zu Lasten der Mieter gerechnet werden.
Der Vermieter hätte hier den Restbestand erfassen müssen und nur den Verbrauch über die Betriebskosten abrechnen dürfen.