Heizölrestbestand auf Mieter umlegen?

1 Antwort

Ist es zulässig, dass die nicht verbrauchte Restölmenge dann sozusagen von den Mietern bezahlt werden muss?

Nein - diese Kosten können nicht nach Wechsel der Heizung zu Lasten der Mieter gerechnet werden.

Der Vermieter hätte hier den Restbestand erfassen müssen und nur den Verbrauch über die Betriebskosten abrechnen dürfen.

Vielen Dank für die schnelle und klare Antwort!

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