Meine Tochter zieht aus - wie hoch sind dann die Nebenkosten?

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Wenn der Auszug umgehend und rechtzeitig angezeigt wird (nicht erst in 2011 rückwirkend), dann werden sich die kopfabhängigen Verbrauchskosten ändern. Dies können sein: Müllgebühren, Wasserverbrauch, Abwassermenge etc.

Je nach Wärmeerzeugung und -verteilung kann sich die reduzierte Personenzahl auch bei anderen Nebenkosten direkt oder mittelbar bemerkbar machen: z. B. Gasetagenheizung und Etagenwarmwasserbereitung, aber auch bei Eurem Stromverbrauch (Kochen, Fernsehen, Licht, Computer, Telefon etc.).

Man muß die letzte NK-Abrechnung und die von Euch unmittelbar getragenen Kostenabrechnungen (Strom, Telefon etc.) nach Personenabhängigkeit/-sensibilität überprüfen.

In die letzte Nebenkostenabrechnung sehen und ermitteln, welche Kosten in welchem Umfang nach Köpfen berechnet wurden.

Es müßte auf jeden Fall eine Änderung bei Wasser udn bei Warmwasser geben.