Nebenkosten bei Grundsicherun

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Aber sicher ist die NK-Rückzahlung dem Amt anzugeben und ich bin erstaunt, dass Du von Fällen berichtest, wo man auf die Kontrolle der Jahresabrechnung verzichtet hat. Ich kenne das nämlich völlig anders. Im Normalfall lassen sich die Ämter sogar die Kontoauszüge von Hilfsempfängern zeigen um auszuschließen, dass Gelder nicht gemeldet werden.