Wasserzähler defekt, Schätzung doppelt so hoch wie ein Jahr davor. Was tun?

3 Antworten

Du bist im Recht, PUNKT!

Und WICHTIG:

"Bei einem defekten Warm-/Kaltwasserzähler oder einem defekten Zähler für die Heizkosten sollten Vermieter schnellstmöglich handeln und sich um eine Reparatur bemühen. Eine regelmäßige Wartung der Zähler ist unerlässlich. Zwar können nicht erfasste Daten in den meisten Fällen auch einmalig geschätzt werden, aber das geht nicht immer: Bei einem Schätzungsanteil über 25 % kann der Vermieter nur nach Fläche abrechnen und dann hat der Mieter ein 15 % iges Kürzungsrecht bezüglich der abgerechneten Kosten. Ein defekter Zähler ist also kein Hinderungsgrund für eine wirksame Nebenkostenabrechnung, kann den Vermieter aber mehr als nur die Reparatur kosten!"

https://www.nebenkostenabrechnung.com/zaehler-defekt/#IV

15% dürftest Du auch abziehen, wenn der Verbrauch plötzlich, was auch eine Möglichkeit wäre, nach Wohnfläche berechnet wird!

Es kann durchaus sein, dass aufgrund der Covid19-Pandemie Leute mehr Zeit zuhause verbringen und daher auch mehr Wasser verbrauchen. Eine Erhöhung auf das Doppelte scheint mir jedoch auch unplausibel.

Bedenke auch, dass die Hausverwaltung bzw. das ggf. Wasserwerk im Auftrag der Hausverwaltung verpflichtet ist, für eine ordungsgemäße Abrechnung einen defekten Wasserzähler kurzfristig tauschen zu lassen. Die Zeit, für die eine Schätzung erstellt wird (der defekte Zähler sollte ja noch einen definierten Endstand anzeigen), dürfte daher maximal ein paar Monate betragen - nicht das ganze Jahr. Der Mehrverbrauch ist daher noch weniger plausibel.

Daher sollte mal geklärt werden:

  1. Über welchen Zeitraum unklaren Verbrauchs sprechen wir eigentlich? Wenn Du jetzt ein Jahr sagst, dann fehlt die Grundlage für eine solche Abrechnung und es muss ohnehin ein plausibler Durchschnitt aus den Vorjahren oder zumindest der Wert des Vorjahres zugrundegelegt werden.
  2. Wer rechnet hier ab, d.h. wem gehört der Zähler? Ist das ein Zähler des Wasserwerks und wird direkt für Dich abgerechnet oder ist das ein Unterzähler der Hausverwaltung, um einen Gesamtwasserverbrauch auf die einzelnen Parteien umzulegen? Im ersten Fall wird die Abrechnung (und Schätzung) vom Wasserwerk erstellt und die Erhöhung ist nicht zu erwarten. Im zweiten Fall müsste ja der gemeinschaftliche gemessene Verbrauch sich verdoppelt haben und die Grundlage für auch Deine Abrechnung sein. Hier würde ich als Verhandlungsmasse den verspäteten Tausch des Unterzählers (der ja in jedem Baumarkt zu bekommen wäre) einbringen.
  3. Wie hat sich denn der Wasserverbrauch seit dem Tausch entwickelt? Wenn dieser nun wieder im Rahmen der bisherigen Vorjahre/-monate liegt, dann ist die Lage eigentlich relativ klar. Eine Hochrechnung, die zum Doppelten führt, wäre unplausibel.

PS: Die Aufgabe des Hausverwalters besteht darin, die Abrechnungen und sonstigen Verwaltungsabläufe zu behandeln, d.h. die individuelle Abrechnung nach Stundensatz Dir gegenüber entbehrt wahrscheinlich jeder Grundlage. Lies mal die Satzung der Eigentümergemeinschaft durch, was dort in Bezug auf solche Verrechnungen steht.

Ich weiß nicht, ob Du das rechtlich gesehen zahlen müsstest, aber

1. Was sollte denn da stundenlang herauszusuchen sein - das hat der Hausverwalter doch garantiert digital abgespeichert, das kommt mir komisch vor.

2. Würde ich dem Verwalter den Wind aus den Segeln nehmen, indem ich ihm sofort per Mail meine Ausfertigungen der Abrechnungen der vorherigen 4 Jahre zumailen und freundlicherweise sogar den durchschnittlichen Wasserverbrauch dieser Jahre persönlich ausrechnen würde...

👍👌👏👏👏

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