Mietrecht-Gartenpflege
das Gartengrundstück unseres Miethauses hat eine Fläche von 1000 qm. Davon sind 300 qm eingezäunt und direkt mit meier Wohnung verbunden. Diese 300 qm werden von uns gepflegt. für die restlichen 700 qm hat die Hausverwaltung einen Gärtner eingestellt (auf Honorar ) weil sich die anderen Mietparteien der Gartenarbeit zu schade sind, obwohl sie den Bereich des Garten selbst nutzen (Kinder usw.) Wir sind 8 Mietparteien. Darf die Hausverwaltung mir in den Nebenkosten zusätzlich den Gärtner berechnen, obwohl ich selbst 300 qm Garten für den Eigentümer pflege?
3 Antworten
Die Pflege der Grünanlage wird von allen Mietparteien gleichermaßen bezahlt, auch wenn Ihr euch ein Stück davon eingezäunt habt und alleine nutzt.
Ihr könntet aber auch das Gemeinschaftsgrundstück nutzen - wenn Ihr wolltet - und von daher ist die Umlage rechtens.
Eine andere Sache ist die nicht sorgfältig durchgeführte Pflege.
Dieses könnt Ihr bei dem Vermieter bemängeln, damit er für Abhilfe sorgt.
Die 700qm sind ja offenbar zu nutzen von allen Parteien und die da bei der Gartenpflege entstehenden Kosten von allen Mietern zu tragen. Was nun im einzelnen abgerechnet werden darf, ist dann wieder die andere Frage. Eine grundlegende Umgestaltung des Gartens etwa mit Schutt- oder Müllbeseitigung oder völliger Neuanlage des Gartens sprengt mit Sicherheit den zulässigen Rahmen. So etwas muß der Vermieter alleine zahlen. Aber, was regst Du Dich denn jetzt schon auf. Warte die Nebenkostenabrechnung für das laufende Jahr ab und laß die dann erforderlichenfalls durch eine fachkundige Stelle, z.B. den Mieterverein prüfen.
Das erscheint mir ungerechtfertigt, weil Ihr Euren Teil, sogar mehr als anteilsmäßig bereits pflegt.Von daher sehr ich keine begründete Forderung an Euch. Ich würde das so ablehnenen. War denn das Grundstück schon eingezäunt oder wurde das von Euch eingezäunt? Falls das vorher schon abgeteilt war, so habt Ihr ja auch keinen Zugang zum restlichen Garten und damit auch keine Verpflichtung.