Detailaufstellung zu Betriebskosten - Kostenpflichtige Zusatzleistung?

3 Antworten

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In Ergänzung der Antwort von anitari:

Du hast keinen Anspruch auf die kostenlose schriftliche Aufteilung der einzelnen Positionen, die in einer Betriebskostenart (ausgenommen Heizkosten) drinstecken. Es reicht je Betriebskostenart die Kostensumme, der Verteilerschlüssel und der Wohnungsanteil. Evtl. muss bei gemischt-genutzten Gebäuden vorab ein Abzug für Gewerbeflächen gemacht werden.

Die Anforderung der schriftlichen Detaillierung kann Zusatzkosten auslösen. Aber Du hast das Recht, alle Belege kostenfrei selber einzusehen und dabei mit Deinem Handy zu fotografieren. Vermieterseitige Fotokopien dürfen mit max. € 0,30/Stück berechnet werden. Arbeitslohn für das Kopieren muss nicht bezahlt werden.

Ob es sein kann, wissen wir nicht. Es darf auf jeden Fall nicht sein. Man hat Anspruch auf eine detaillierte Abrechnung. Oder, meinst Du da in Wahrheit etwas ganz anderes? Es gibt Abrechnungsdienstleister die als Zusatz zu Heiz- und Nebenkostenabrechnungen Statistiken und ähnliches anbieten und zwar entgeltlich. Das hat aber mit der eigentlichen Abrechnung nichts zu tun und ist ohnehin von zweifelhaftem Wert.

Dir steht eine detaillierte Betriebskostenabrechnung zu. Solltest Du Kopien von den Originalrechnungen anfordern, bezahlst Du diese, Ansonsten dürfen keine Kosten berechnet werden.