Nebenkosten Mietwohnung von Steuer absetzen

4 Antworten

Hallo grubenolm, wird oft nicht dran gedacht :

Zu den haushaltsnahen Handwerkerleistungen zählen u.a. auch Reparatur- und Wartung von Geräten im Haushalt, so von Heizungs-, Elektro-, Gas- und Wasseranlagen, Fernsehern, Geschirrspül- und Waschmaschinen etc. Immer vorausgesetzt, die Handwerkerleistungen werden direkt im Haushalt durchgeführt .

So kann man beispielsweise die Reparatur an einem Computer als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen, wenn der Fachmann im Haus war. Geht der Computer zur Reparatur in die Werkstatt, dann nicht.

Selbst Kosten für Umzugshilfen und die Schornsteinfegergebühren zählen zu den haushaltsnahen Handwerkerleistungen.

Wichtig: Die steuerliche Berücksichtigung setzt immer eine Rechnung voraus und den Nachweis, dass der Betrag überwiesen wurde. Materialkosten müssen gesondert in der Rechnung ausgewiesen werden, denn die werden rausgerechnet. Gruß K.

Bis auf reine haushaltsnahe Dientleistungen (ausgewiesene Lohnkosten) kannst du deine privat genutzte Mietwohnung nicht absetzen.

Allenfalls anteilig zur Grundfläche den prozentualen Aufwand für ein reines Arbeitszimmer. Und ja, das prüfen die SB des FA nach.

G imager761

das Thema hatte ich auch mal. Und ich wollte auch was absetzen - als Angestellter. Mit meinem Steuerberater habe ich das durchgekaut. Keine Chance, irgendwas zu finden, was absetzbar ist.

Vielleicht findest du ja haushaltsnahe Leistungen, die man ansetzen könnte. Ich denke, da geht nichts!

LittleArrow  04.05.2013, 19:49

Vielleicht findest du ja haushaltsnahe Leistungen

Bei der Fragebeschreibung "gewerbliche Hausdienste" steht das "vielleicht" außer Diskussion!

0

Lieber Grubenolm:

Wo willst Du in Deiner Steuererklärung denn für Deine Nebenkostenrechnung was absetzen?

Wenn es um haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen geht, dann habe ich hier die richtige Lektüre für Dich, einschließlich des notwendigen Nachweismusters für Deine Verwaltung:

http://kuerzer.de/BMF-100215

Da steht alles drin. Bitte auch Anlage 2 beachten. Pauschalen für die Absetzung gibt es nicht.

Oder hattest Du an Anlage V gedacht?