Was tun bei Entlassung Beamter auf Widerruf?

2 Antworten

So wie ich das sehe, wirst Du ALG 2 beantragen müssen, es sei denn, Du hättest vor Deinem Einstieg in das Beamtenverhältnis auf Widerruf einen ALG 1-Anspruch erworben (Mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet in den zurückliegenden 24 Monaten), dann kannst Du entsprechend ALG 1 bei der Agentur für Arbeit beantragen. Aber egal, was von beidem für Dich infrage kommt - beantrage es umgehend sobald Du schriftlich hast, zu wann Du aus dem Dienst ausscheiden wirst. Denn: Neben der Frage, wovon Du künftig leben wirst, steht noch die - bei Ausscheiden aus dem Beamtenstatus enorm wichtige - Frage nach der Krankenversicherung. Du solltest Dich also mit dem Antrag auf ALG 1 oder ALG 2 schon wieder bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden, damit Du keine Ausfallzeit hast oder womöglich weiterhin als Privatpatient giltst. Das würde nämlich außerhalb des Beamtentums künftig extrem teuer.

Ich hätte hier einmal eine Nachfrage. Steht die Entlassung kraft Gesetzes bei Nichtverstehen einer Laufbahnprüfung einer späteren Verbeamtung z.B. als Lehrer irgendwie im Wege?