Wie berechnet sich die Höhe des Anspruchs auf ALG1 wenn man vorher schon mal arbeitslos war? Nach dem alten oder neuen Verdienst?

1 Antwort

Durch die letzte Anstellung wurde ein neuer Anspruch erworben. Das ALG1 richtet sich nach der Letzten Tätigkeit, bei der ein Anspruch erworben wurde. Nur wenn kein neuer Anspruch erworben wurde richtet sich die Höhe nach der Tätigkeit, bei der der Anspruch erworben wurde.