Bin krank geschrieben und ausgesteuert, erhalte jetzt Arbeitslosengeld. Mein Arbeitsvertrag besteht weiter. Warum Schreiben vom Arb.amt über beruf. Situation?

4 Antworten

man wird versuchen, evtl dir einen Teilzeitjob anzubieten, oder dir Erwerbsminderungsrente empfehlen.

Du bist zwar in deinem derzeitigen Job nicht arbeitsfähig, aber vielleicht in Teilzeit, zb als Pförtner etcetc

Weiter wird man, sofern noch nicht erfolgt, ein Amtsarztgutachten in Auftrag geben, entweder persönlich beim Arzt oder eben ein Fallgutachten.

Ich würde dir dringend empfehlen, Teilzeit nicht anzunehmen, dadurch wird dein ALG erheblich reduziert.

Die Arbeitsunfähigkeit bezieht sich nur auf den bisherigen alten Job, es wird mit großer Wahrscheinlichkeit verlangt, das Du dich bewerben mußt, obwohl du krank bist. Theoretisch stehst Du einem passenden Angebot aber zur Verfügung, abhängig vom Gutachten bzw Deiner Krankheit.

Insgesamt versucht das AA Deine Kosten zu minimieren oder Dich versuchen, das Du einen Rentenantrag stellst.

Darauf würde ich mich nicht einlassen.

Ich würde Dir aus eigener Erfahrung raten, das Du einen "Schwerbehindertengleichstellungsantrag" stellst.

Hatte ich damals auch gemacht...es sammelt das Amt nach Deinem Antrag(Rathaus, Schwerbehindertenabtlg) alle Arztberichte und Gutachten, auch diese, die amtsintern sind und Du normal nie sehen wirst. Du stellst dann nach einigen Monaten bei der örtlichen Schwerbehindertenabtlg einen Antrag auf "Einsicht Deiner Unterlagen", jemand setzt dich in einem Raum unter Aufsicht und Du kannst Deine Akte einsehen, und kostenlos Kopien bekommen, auch von internen Amtsgutachten....und dann bei Dir zuhause die Kopien ablegen...könnte mal wichtig sein für spätere Rente etcetc...oder für Folgegutachten. Diese Dokumente waren damals für mich Gold wert.

Bei mir hatte meine Krankheit....Kreuzbandriss...5 OPs ...Einschränkung auf Dauer 45grad knie...insgesamt fast 5 Jahre gedauert, nach der ALG1 Zeit 1,5 Jahre ALG2 trotz bestehendem Job.

Danach hatte ich mich gesund gemeldet beim AG...der garnicht mehr mit mir gerechnet hatte...ich habe einige Monate da gearbeitet, dann hat mich der AG 1,5 Jahre freigestellt bei vollem damaligem Gehalt...Weihnachtsgeld etcetc und meine Kündigung vorbereitet, was in die Hose ging durch meine oben genannte Gleichstellung, Intergrationsamt nicht gefragt....neue Kündigung und dqnn Abfindung....

ist bei mir schon bald 20 Jahre her

ich denke das reicht erstmal an Tips für Dich, wie es bei mir war.... ansonsten musste halt hier nachfragen

alles Gute dir...

Es ist halt so, das in Deiner Situation jeder versuchen wird, Deine Ansprüche abzuwehren.

Das Arbeitsamt bei dem Du sicherlich je nach Alter 24 bis 36 Monate Anspruch auf ALG1 hast. Aber nur wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, was bei andauernder Krankheit nicht der Fall ist. Also würde man sich bedeckt halten, was Deine Krankheit betrifft. Da argumentiert man mit Arztgeheimnis Datenschutz usw. Auf keinen Fall was sagen zur Krankheit und auch Begutachtung ablehnen.

Sonst bist Du die Ansprüche ganz schnell los.

Der Arbeitgeber kann Dir kündigen. Gründe dafür muss er nicht nennen. Auch hier must Du Dich bedeckt halten und nix angeben zur Diagnose und Heilungs-Chancen. Auch hier Arztgeheimnis Datenschutz usw. argumentieren.

Ich rate Dir schließ auf jeden Fall eine Rechtsschutzversicherung ab, wenn Du keine hast. Geht ja auch um Dinge wie Abfindung falls Du gekündigt wirst. Sowas muss man sich einklagen und das ist mit Kosten verbunden. Für Gewerkschaftsmitglieder übernehmen die die Kosten.

Schließlich kann niemand was für seine Krankheiten, manche werden auch nie wieder gesund. Für viele Menschen folgt dann das finanzielle Desaster. Auf Hilfe von Ämtern und Behörden sollte man nicht bauen....

zober  04.03.2023, 07:28

Die Höchstdauer eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld beträgt 24 Monate. Bei Nahtlosigkeitsarbeitslosengeld ist Verfügbarkeit keine Anspruchsvoraussetzung.

Aufgrund von Aussteuerung und bestehendem Arbeitsverhältnis erscheint die Empfehlung, sich bezüglich der Krankheit „bedeckt“ zu halten, als recht naiv.

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Wenn nach Aussteuerung Nahtlosigkeitsarbeitslosengeld gezahlt wird, kann es erst zu Vermittlungsbemühungen kommen, soweit über die Erwerbsfähigkeit begutachtet wurde; womöglich soll ein Antrag auf Rehabilitation, Teilhabe oder Erwerbsminderungsrente gestellt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es wird versucht, die Zahlungen zu mindern oder einzustellen. Eine Reha / Frührente / anderer Arbeitsplatz wird vorgeschlagen werden.