Arbeitslos.Geld?

2 Antworten

müssen wir uns ab 1.06 bei Arbeitsamt anmelden?

wieso erst ab 1.06. ???????????

Auch als Werkstudent solltest Du ( ohne Zahlungen in die Arbeitslosenversicherung ) Anspruch auf Insolvenzgeld haben.

Insolvenzgeld .... "Ersatz" für nicht gezahlte Löhne aus der Vergangenheit , kein Anspruch auf ALG I.

https://www.schuldnerberatung.de/insolvenzgeld/

Schauen sie mal auf die Abrechnung, Werkstudenten zahlen meistens nicht in die Arbeitslosenversicherung ein, sollte das so sein bekommen sie gar nichts. Dann bliebe nur Harz4, alternativ wäre zu prüfen ob sie Bafög berechtigt sind.