Arbeitslosengeld bei Vollzeitpflegekind beantragen?

2 Antworten

Arbeitslosengeld bekommt man nur, wenn man auch zeitlich in der Lage ist, zu arbeiten. Wenn Du Dich voll um Dein neues Pflegekind kümmern wirst, bist Du nicht verfügbar (wie man das beim Amt so nennt) und wirst kein Arbeitslosengeld I bekommen. Wenn Du Dich aber mindestens für 15 h in der Woche bereit zur Arbeit erklärst, kannst Du Leistungen vom Amt bekommen.

Sich beim Arbeitsamt Arbeit suchend zu melden, setzt voraus das man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Und das ist ja bei der Vollzeitpflege eines Kindes nicht der Fall wenn ich die Frage richtig verstehe.