Wie kann ich die Beschränkungen vom Arbeitslosengeld meiner Mutter umgehen?

4 Antworten

Du kannst als Volljährige/r, soweit Du genügend verdienst um Deinen Lebensunterhalt sicherzustellen, auch aus der BG auscheiden..... und bildest dann mit Deiner Mutter eine WG, wo jeder unabhängig voneinander wirtschaftet.

Du kochst und kaufst für Dich alleine ein, wäschst Deine Wäsche selbst etc. und übernimmst 50 % der Kosten der Unterkunft und sonstigen Nebenkosten wie Strom ..... Zusätzlich trägst Du zukünftig den Rundfunkbeitrag, von dem Deine Mutter befreit sein dürfte, alleine.

Da wir eine Wohngemeinschaft bilden, kann ich nicht mehr als 450€ verdienen, ohne das ihre Bezüge gekürzt werden.

Auch davon blieben Dir während des gemeinsamen Leistungsbezuges lediglich 170 Euro anrechnungsfrei übrig.

PS: Würde mich zu meinem Vater ummelden lassen (Wohnt in einer anderen Stadt) und natürlich auch wirklich dorthin ziehen.

Da du deiner Mutter gegenüber nicht unterhalsverpflichtet bist, kannst du auch Millionen verdienen. Es wird nur dein Teil abgezogen. Den Mietanteil und Nebenkosten, die auf dich entfallen, gibst du deiner Mutter. Wie normal auch, wo Kinder ihren eigenen Verdienst haben und ihren Anteil finanziell beitragen.

Denn es bleibt zu bedenken, je nach Größe der Wohnung deiner Mutter, kann es sein, dass diese dann für eine Person zu groß und teuer ist, wenn sie für zwei gemäß der JC Grenzen bemessen ist. Dann kann es passieren, dass sie in eine kleinere Wohnung umziehen muss, wenn sie über den 31.08.2020 hinaus im Bezug bleibt und die Selbstständigkeit ganz aufgibt. Wenn sie die Selbstständigkeit weiterführt oder wieder aufnimmt wird sie ja auch wieder verdienen. Für Selbständige gelten momentan andere Bedingungen und somit ist gerade auch völlig egal, wie groß und teuer die Wohnung ist.

In kurz: Du bleibst bei deiner Mutter, dein Verdienst wird nur bei dir angerechnet und du bist aus dem Bezug raus. Die Miete usw. wird durch 2 geteilt. Du zahlst deinen Teil vom Verdienst, deine Mutter bekommt es vom JC. Und auch das Kindergeld.

Bei deinem Vater wirst du dich auch an den Kosten beteiligen müssen. Nur: so bleibt alles beim Alten. Sonst muss noch Kindergeld und der Unterhalt vom Vater umgeändert werden.

Also kein Stress...mach dein Ding und bleib wo du bist ;-).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

JA, wenn dein Vater nicht auf Sozialleistungen angewiesen ist, ist dieser Plan durchaus umsetzbar.

Allerdings daran denken, Mutter muss diese Änderung (dein Umzug) rechtzeitig dem Jobcenter melden ‼️

Alles weitere, wie Unterhaltsleistungen an dich oder Kindergeldbezug (bis zum 21.Lebensjahr bei AA Meldung) können deine Eltern dann untereinander klären.

Auch, wenn du alleine wohnst, kannst du nicht mehr verdienen, ohne, dass es angerechnet wird. Wenn du mehr verdienen und sparen möchtest, dann musst du dir direkt eine Vollzeitstelle suchen, bei der du nicht vom Amt abhängig bist.

Sinn ist es ja, dass du die Person im Haushalt unterstützt, die gerade kein Geld hat.