Mindert eine österreichische Rente den Anspruch auf Arbeitslosengeld in Deutschland?

1 Antwort

Bei dem Erhalt von ALG I wird weder Rente noch ein sonstiges Einkommen angerechnet. Es setzt sich einzig und allein aus dem Verdienst Deiner Mutter zusammen.

AlG II lässt Die Sache anders aussehen. Dabei wird jegliches Einkommen - außer Pflegegeld - angerechnet.

zu ALG I - richtig. aber wird ja nur zeitlich begrenzt bezahlt, dann ALG II auch korrekt, reicht es mit dieser Rente nicht zum Existenzminimum von 391 Euro dann muss halt noch Grundsicherung beantragt werden nach SGB XII

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