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Küchenmonteure nicht aufgetaucht - müssen wir Ausfallkosten zahlen?

Hallo,

wir haben über Ikea eine Küche gekauft. Montiert werden sollte sie am 21.12. von Hansetrans. Als Startuhrzeit wurde uns ein Zeitfenster zwischen 07:00 und 11:00 Uhr genannt und wir sollten ca. 1 Std vor Ankunft angerufen werden. Die Monteure sind letztendlich nicht aufgetaucht und nun soll ich die Ausfallkosten für den Termin i.H.v. 1.300 EUR zahlen. Ist das rechtens?

Um 09:30 hatte ich noch keinen Anruf der Monteure erhalten, dass sie unterwegs sind. Also habe ich eine Mail geschrieben und gefragt, ob der Termin wie besprochen stattfindet und bin sicherheitshalber schon zur Baustelle gefahren. Hier waren schon 3 unserer Handwerker vor Ort. Bis 14:30 Uhr tauchte niemand auf, rief mich niemand an und auf meine 3 Nachfragen per Mail (eine Rufnummer gibt es nirgends zu finden) erhielt ich nur die Antwort die Monteure würden zwischen 07:00 und 11:00 Uhr kommen.

Von spätestens 08:00 bis 14:30 waren also Leute im Haus, die Haustüre war offen mit außen steckendem Schlüssel. Ich habe 3 Mails geschrieben mit der Info, dass noch niemand da war und jeweils meine Handynummer mitgeschickt und um Rückruf gebeten. Dann bin ich zu Ikea gefahren und habe dort nachgefragt. Man sagte mir, die Monteure seien da gewesen. Beweise gebe es nicht. Die Ausfallkosten für den Termin müsste ich nicht tragen.

Nun erhalte ich eine Rechnung in Höhe von 1.300EUR für den ausgefallenen Termin. Ikea besteht auf die Zahlung der Rechnung, trotz meiner Erklärungen und schriftlichen Nachweise. Ist das rechtens??

Danke!

kostenübernahme

Müller "Ladendiebstahl" nun brief und polizei?

Ich war vor einigen Tagen bei Müller und wollte ein paar Sachen kaufen, habe sie auch in die Hand genommen doch dann kam mein Termin und ich habe alle Sachen zurück gelegt da die Kassenschlange mir zu lang war und ich spät dran wäre. Beim rausgehen wurde ich dann von zwei Ladendetektive angehalten und gesagt dass ich etwas geklaut habe. Da ich dachte. dass ich es nicht getan habe sondern alles zurück gelegt habe, habe ich dann gesagt natürlich nicht und dann viel mir es ein, in der gleichen hand in der ich mein handy die ganze zeit gehalten habe war auch ein lipliner (2 Euro) und ich habe es vergessen zurück zu legen sondern einfach mitgenommen, der schreck war natürlich da und ich hab sofort gesagt dass es nicht mit Absicht war, die beiden haben mir nicht geglaubt und ich musste ein Dokument ausfüllen mit meinen Personalien und alles, habe aber nicht unterschrieben dass ich es gestohlen habe. Da die beiden mir nicht geglaubt haben musste ich eine Geldstrafe zahlen, habe ich dann auch gemacht weil ich wollte aus dem Ort einfach nur weg.

Die Polizei kam eine zeit später an und hat meine Personalien und die meiner Mutter aufgenommen (weil ich bin 17) und meinte da kommt jetzt noch ein brief.

Die Ladendetektive meinten auch dass sie sich jetzt hinsetzen und angucken ob ich schonmal was dort geklaut habe, weil ich oft in diesen Müller bin (ich bin oft in der Stadt und im Müller ist es schön warm wenn ich auf freunde warten muss) Und dabei habe ich dort noch nie etwas gestohlen, vielleicht verdächtig dass ich so oft dort drinne bin aber das ist doch mein Recht wenn ich es will oder?

Was kann ich rechnen das auf mich zu kommt, ich hab es ja nicht zugegeben aber die Polizisten haben keine fragen gestellt, der Detektiv meinte lediglich zu den Polizisten dass ich es geklaut habe (habe dazu nichts weiter gesagt), ich habe die Geldgebühr bezahlt und habe jetzt Hausverbot und weiter ist nichts passiert.

Kennt sich einer aus und kann mich schonmal vorwarnen?

Finanzen, Polizei, Anzeige, Staatsanwaltschaft, Ladendiebstahl

Kündigung trotz Mindestmietdauer aufgrund Jobwechsel?

Wir haben eine Mindestmietdauer von 3 1/2 Jahren (Mietstart 01.02.2021, Wohnort Darmstadt). (Wortlaut: Befristeter Kündigungsausschluss. Mieter und Vermieter verzichten wechselseitig für die Dauer des Mietverhältnisses bis zum 30.09.2024 (nicht länger als 4 Jahre seit Mietvertragsabschluss) auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Die ordentliche Kündigung ist daher erstmals zu dem vorgenannten Datum mit gesetzlicher Frist zulässig. Von dem beidseitigen Verzicht bleibt das Recht beider Mietvertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung und fristlosen Kündigung unberührt.

Mein Freund und ich haben ab dem 01.01.2023 jeweils einen neuen Job. Ich in München und er in Wiesbaden (Die jetzige Wohnung ist in Darmstadt). Wir wurden beide nicht gekündigt, sondern haben freiwillig neue Jobs gesucht (große Stressbelastung, schlechte wirtschaftliche Lage). Zudem wurde die Miete der Wohnung dieses Jahr um 7% erhöht.

Der Vermieter erlaubt es einen Nachmieter zu suchen, hat aber nochmals die Miete erhöht und erzählt, dass seine Wohnungen in diesem Preissegment teilweise über ein halbes Jahr leer standen (Miete jetzt: ca. 2.400 Euro).

Können wir eine außergewöhnliche Kündigung aus wichtigen Gründen gemäß §§ 543 und 569 BGB vornehmen? Falls ja wie würde man hier vorgehen (Anwalt, Mieterschutzbund?)

Vielen Dank für Ihre Hilfe 😊

Miete, Mieter, Mietrecht, Mietvertrag