Unterhalt obwohl wir zusammen wohnen?

2 Antworten

Welche Unterhalts(Bargeld-)leistungen hast Du denn seit August d.J. für Deine Frau und die Kinder geleistet.

Denn diese muss sich Deine Frau dann - soweit sie geflossen sind - auch seitens des JC anrechnen lassen.


Wenn ihr getrennt lebt, dann seit ihr eine WG. Du wirst ein eigenes Zimmer haben und nur anteilig Miete zahlen, somit ist sie Unterhaltsberechtigt, auch wenn ihr im selben Haus wohnt.