Berufungserwiderung?

1 Antwort

Die Berufungserwiderung ist die Stellungnahme der Gegenpartei zur Berufung. Warum sollte nun eine Stellungnahme zur Stellungnahme erfolgen, wenn doch das Gericht nun über das weitere Verfahren entscheiden wird?

Dein Anwalt kann natürlich jederzeit eine Stellungnahme einreichen, aber prozessual ist das im Berufungsverfahren nicht vorgesehen. Es handelt sich dann eben um eine weitere Stellungnahme, die jeder Verfahrensbeteiligte zu jedem Zeitpunkt aus eigenem Antrieb einreichen kann.

Wie ist denn jetzt das weitere Vorgehen des Berufungsgerichts ?

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@Mohnblume1
  • Nachdenken und prüfen
  • Über das weitere Verfahren entscheiden (Abweisung, Entscheidung oder Verhandlung)
  • Die nächsten Schritte durchführen

Und all dies kann Dir doch sicher auch Dein Anwalt sagen... oder ist der inzwischen durch die sich im Kreis drehenden Fragen genervt?

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@gandalf94305

Die Berufungserwiderung bezieht sich nur auf die Beweisaufnahme der I. Instanz.

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