Pflege der Mutter im in meiner Wohnung darf ich Miete verlangen

5 Antworten

Selbstverständlich kannst Du auch von Deiner Mutter Beteiligung an den Wohnkosten / der "Grundmiete" verlangen .... wieviel kannst Du anhand der von ihr genutzen Wohnfläche unter Zuhilfenahme des örtlichen Mietspiegels festlegen.

Ähnlich beim Verbrauch täglicher Güter - Lebensmittel, Hygienebedarf, Beteiligung z.B. an der Hausratversicherung, für sie / mit ihr zu erledigender "Fahrdienste etc. .... schaue mal was da für Kosten auflaufen ..... damit Du folgend , soweit es später weitere Erbberechtigte geben sollte - in etwa belegen kannst, wohin Gelder geflossen sind.

Gelder welche sie aus der Pflegeversicherung erhält, könnt Ihr - soweit Ihr die Pflege als Kinder alleine sicherstellt - auch alleine beanspruchen.

Sorry, sinnbefreite Frage!

Niemand schreibt dir vor, ob und wieviel Miete Du nehmen kannst/darfst.

Unabhängig davon, ob es sich wie hier um Deine Mutter handelt!

Nur sollte die Höhe schon angemessen sein, denn sonst wirst Du später mit den anderen Erben, sofern es diese gibt, Probleme bekommen.

Welchen konkreten Hintergrund hat die Frage denn?

Wenn es um Reduzierung des der Mutter zur Verfügung bestehenden Einkommens gehen sollte, dann solltest Du Dich darüber informieren, dass die Pflegeversicherung Pflegekosten unabhängig vom Einkommen bezahlt.

Informiere Dich auch darüber, dass Angehörige als Pflegepersonen Geld von der Pflegeversicherung bekommen können. Ob dabei schädlich ist, wenn eine Bezahlung unmittelbar durch den Pflegefall erfolgt erfährst Du in einer Pflegeberatung.

Vergiss im Übrigen nicht, dass Mieteinkünfte steuerpflichtig sind!

Das musst du mit Ihr selbst klären. Da gibt es keinen Richtwert und keine gesetzliche Vorgabe. Genauso musst du keine Miete verlangen, kannst es aber.

Wenn du dich an der Rente bedienen willst, musst du auch mit Ihr klären, wie viel du mtl. beanspruchen kannst.

Also alles eure Privatsache.

Klar darfst du. Rein theoretisch alles. Nur will deine Mutter dann vielleicht woanders hin.