Lieber Wohnung kaufen, statt in Miete leben?

Hallo zusammen,

zum Ist-Zustand: Ich bin Anfang 20, habe knapp 20k EK zur Verfügung und wohne bis jetzt noch bei meinen Eltern. Knapp 7k habe ich in ein paar Fonds etc. rumliegen, auf welche ich allerdings jederzeit Zugriff habe.

Meine Idee: Ich spiele jetzt mit dem Gedanken, da ich ohnehin wg. Beruf/Studium ausziehen muss, mir evtl. statt in Miete zu wohnen, eine kleine 1-Zimmer-Wohung zu finanzieren (ca. 100k bei 20% EK?) und diese für ca. 3-4 Jahre selbst zu bewohnen. Anschließend könnte ich diese ja vermieten. Einen kleinen Puffer für anfallende Schäden etc. könnte ich mir auf die Seite legen. Mir ist bewusst, dass hohe Zinsen aktuell ein Thema sind u. die Bank auch nicht mehr jedem eine Finanzierung gibt (meine Eltern könnten mir dahingehend unter die Arme greifen, da diese ggf. auch als persönlicher Schuldner zur Sicherheit für die Bank mithaften würden).

Da die Immo-Preise aktuell wd. besser sind, die Mieten allerdings immer noch unverschämt teuer, wäre ich vermutlich mit der Tilgung des Darlehens noch günstiger dran und hätte am Ende immerhin schonmal eine kleine Wohnung. Besser als das Geld in überhöhte Mieten zu knallen… Wäre ja schonmal ein Anfang. Durchgerechnet unter Einbezug der Notarkosten, Steuern etc. habe ich alles schonmal grob. Kommt natürlich dann auch auf die Zinsen an…

Dass das alles immer mit einem gewissen Risiko verbunden ist, ist mir bewusst. Erstmal muss man ja auch eine passende Immobilie finden.

Da das das erste Mal ist, dass ich mir über so etwas Gedanken mache, bin ich über sämtliche Anregungen, Kommentare u. Denkanstöße dankbar. Macht das in euren Augen Sinn, übersehe ich etwas Gravierendes?

Finanzierung, Immobilien, Immobilienfinanzierung, Immobilienkauf, Investition, Investment, Kapitalanlage, Miete
Mietminderung bei fehlenden Schönheitsreperaturen?

Hello!

Ich wohne derzeit seit 2 1/2 Jahren in einem neu renovierten Altbau in einer dreier-WG.

Eine schöne Wohnung zu einem fairen Preis (an sich!). Auch der Vermieter ist an sich sehr entspannt und nett, aber etwas faul, wie ihr diesem Beitrag gleich entnehmen könnt, da mit der Zeit mehrere Mängel aufgekommen sind (zugegebenermaßen auch nicht immer des Mieters Schuld sondern einfach Mängel eines Altbaus mit der Zeit).

So hat nach einem halben Jahr ca. im Wohnzimmer begonnen die Wand zu schimmeln, da die Außenfassade nicht Dicht war, was der Vermieter relativ zügig mit Chlor geregelt hat bis die Hausverwaltung die Fassade hat abdichten lassen.
Nun ist aber seit fast zwei Jahren im Wohnzimmer nach diesem Vorfall die Tapete an der Fensterwand komplett ab und es sieht einfach nicht schön aus.
--> Mangel Nummer 1

Im Badezimmer wurde damals beim Einbau der Dusche von den Handwerken nicht ordentlich gearbeitet, was dazu führte, dass die Dusche im Abfluss nicht Dicht war, sodass regelmäßig unten aus der Dusche Wasser ausgetreten ist.
Nach ein paar Monaten kam dann ein Handwerker und hat die Fliesen um die Dusche unten rum abgenommen und das Problem gelöst, aber auch hier ist seit nem 3/4 Jahr die Verkleidung nicht wieder angebracht worden, sieht also auch nicht schön aus.
--> Mangel Nummer 2

Bei den Nachbarn über uns war die Dusche anscheinend ebenfalls nicht wirklich Dicht, da irgendwann unsere Decke komplett Nass war. Das Problem an sich wurde behoben aber es soll trotzdem nochmal die Decke getrocknet werden und man sieht leichte(!) Wasserspuren noch an der Decke.
--> Mangel 3

Seit ner Woche funktioniert nun auch meine Heizung und die Heizung im Wohnzimmer nicht mehr. Hab dem Vermieter direkt geschrieben und es kam keine Antwort zurück.
--> Mangel 4

Wie ihr merkt gibt es einfach ne Menge zu tun und egal wie oft ich dem Vermieter schreibe und Frage, wann denn mal was passiert heißt es immer er wartet auf Antwort von der Versicherung, auf Terminvergaben der Handwerker und und und...

Habe nun heute eine Mietminderung von 130€ angekündigt (bei 1090€ Warmmiete), wenn bis Anfang Dezember keine FESTEN Termine für die Behebung dieser Mengel feststehen.

Hier seine Antwort die dann auf einmal 2 Stunden später kam:
"Hallo *Name*, lass uns das bitte einmal schriftlich festhalten per Email, damit wir die Sache rechtlich prüfen lassen können und eventuell daraus entstehende Kosten im Nachhinein geltend machen können. Zudem rate ich dir diesbezüglich vorsichtig zu agieren, da die Decke und die Dusche kein Grund für eine Mietminderung darstellen, die Heizung im Schlafzimmer wurde uns erst vor kurzem mitgeteilt, von der nicht funktionierenden Heizung im Wohnzimmer haben wir nach der letzten Überprüfung keine Info mehr erhalten. Ich will nur verhindern, dass am Ende die Mietminderung in dem Umfang als nicht rechtens eingestuft wird und neben der Rückzahlung noch Anwaltskosten dazu kommen, die wir geltend machen. Am Montag um 1600 komme ich mit der Hausverwaltung noch einmal wegen der Decke, Techniker für die Heizung sollte sich morgen bei euch melden. "

Mich würden an dieser Stelle mal eure Gedanken dazu interessieren. Ist es rechtens was ich da verlange? Ist die Dusche wirklich kein Grund für eine Mietminderung (fällt doch unter Schönheitsreparaturen?!).
Wenn eine Mietminderung angebracht ist, was haltet ihr von der von mir angesetzten Summe?

Würde mich über jeden Rat freuen!

Lg

Miete, Mietminderung, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Mietmängel
Was sollte ich in dieser Situation tun?

Vermieter droht damit wortwörtlich, damit Bauarbeiter in die Wohnung zu lassen.

Zitiere; Nächste Woche kommen Arbeiter, die hast du hereinzulassen und die werden bei dir aufs Klo gehen, in deinem Bad die Hände waschen, in deiner Küche Kaffee kochen und ihre Pause in eurem Wohnzimmer abhalten.

Weiter meinte er; er kann, wenn er will, wenn ich die Polizei einschalte, alles machen, den Strom kappen und Wasser abstellen.

Er beleidigte mich als Deppen und stellte willkürliche Behauptungen an meinen Mitbewohner, dass ich Drogen konsumieren würde.

Auf ein persönliches klärendes Gespräch lässt er sich nicht ein und zeigt sich uneinsichtig und nicht kooperationsbereit.

Gestern riss er ein Internet LAN Kabel durch die Wohnungstüre hindurch so, dass die Abdeckung an der Wand mit herausgerissen wurde.

Verweigert den Zugang zum Internet, das im Mietvertrag in der Miete enthalten ist. (Im EG steht der Anschluss.) Die WLAN Box, die bis hoch zu uns im dritten Stock kein Signal abgibt. Mit der Begründung unten sei doch Internet.

Die Briefkästen liegen seit über einer Woche neben den Mülleimern und wenn dort überhaupt Briefe abgelegt wurden, waren sie vom Regen total durchnässt.

Des Weiteren hat mein Trockner aus der Waschküche einfach gefehlt. Als ich ihn daraufhin anrief, meinte er, dass er in habe. Seine Aussage am Telefon war, er habe den Trockner „aus Versehen“ mit genommen. Beleidigte weiter und legte einfach auf. Ich wartete eine gewisse Zeit ab, bis ich ihm eine WhatsApp Nachricht zukommen ließ, in der ich verlangt habe, dass das besagte Gerät heute Abend wieder dort steht, wo es angeschlossen war, da sonst rechtliche Konsequenzen drohen. Er äußerte sich bisher nicht, warum das Gerät in seinem Besitz außerhalb des Hauses war. Keine Entschuldigung, keine Rechtfertigung. Von einem versehen gehe ich nicht aus, da ein weiterer Kellerraum direkt neben an komplett frei war und man das Gerät dort abstellen hätte können, wenn arbeiten verichtet worden wären. Das Gerät wurde abends wieder in das Haus gebracht.

Auf eine weitere Anfrage für ein persönliches Gespräch um diese Angelegenheiten in Frieden zu klären, drohte er weiter damit auch Strom und Wasser abzustellen, sollte ich rechtliche Schritte gegen ihn einleiten.

Kann ich ihn Anzeigen und wenn ja, wie ist der Tatbestand?

Und sollte er seine Drohung war machen, was kann ich dann tun, wenn Strom und/oder Wasser abgestellt wird.

Er weiter nicht gewährleistet, dass wir oben kein Signal vom Internet haben.

Weitere Beleidigungen und Drohungen folgen?

Er wirkt sehr aggressiv und uneinsichtig. Will uns aus der Wohnung herausbekommen.

Wie kann ich dagegen vor gehen?

Bin über jede Hilfe, über jeden Tipp dankbar.

Vielen Dank schon mal, Ihr Lieben!

Miete, Mieter, Mietrecht, Polizei, Recht, Rechte, wohnung, Anzeige, Wohnungskündigung, Beleidigung, Vermieterrecht
Wie Untermiete in WG berechnen - wieviel Zuschlag erlaubt?

Hallo,

ich habe die Chance, neue Hauptmieterin in meiner 3-er WG zu werden, weil der aktuelle Hauptmieter sein Mietverhältnis aufgeben will. Er hatte sie vor 11 Jahren angemietet, stets als WG geführt, und würde noch bis Ende Dezember Hauptmieter bleiben, für saubere Übergabe und Betriebskostenabrechnung.

Meine andere Mitbewohnerin ist schon ausgezogen, würde aber gerne asap eine*n Nachmieter*in für ihr Zimmer haben um nicht leere Miete zu zahlen. Da ich als einzige noch in der Wohnung bleiben möchte, habe ich mich als neue Hautpmieterin angeboten. Der Vermieter hat zugestimmt, mir (ohne Unterlagen-Check und ohne Kaution) einen Mietvertrag gegeben, mit einer Mieterhöhung von ca. 20%. Er ist auch einverstanden, dass es als WG fortgesetzt wird, will aber nur 1 Ansprechpartner.

Grundsätzlich ist die Wohnung recht günstig, aber trotzdem mehr, als ich mir leisten kann. Ich bin also darauf angewiesen, unterzuvermieten, um die Miete bedienen zu können. Darüber hinaus pendele ich viel, da mein Freund in einer anderen Stadt lebt. Mein aktueller Hauptmieter war auch viel am Pendeln/ selten da, hat sich deshalb weniger Miete berechnet als meiner Mitbewohnerin und mir. Er hatte erzählt, dass er zwischenzeitlich auch mal einen Untermieter hatte, der seine Miete nicht gezahlt hat, und dadurch viel Geld verloren.

Ich war noch nie Hauptmieterin in einer WG und habe Angst vor genau so einem Fall. Auch ist die Wohnung etwas renovierungsbedürftig, wovon sowohl der aktuelle Hauptmieter als auch der Vermieter jeder nur seinen soweit nötigen Teil machen wollen. Es wäre eventuell nötig, eine neue WaMa, neuen Kühlschrank, neues Sofa und diverse andere Sachen zu kaufen.

Ich überlege daher, für die Berechnung der neuen Untermieten nicht nur alle Kosten gleichberechtigt aufzuteilen, sondern, mir einen gewissen "Puffer" mit einzuplanen. Die Frage ist aber, wieviel darf ich meinen Mitbewohnern berechnen? Was ist da akzeptabel/ erlaubt/ sinnvoll?

Ich habe mir schon überlegt, jeweils Kautionen zu nehmen, und würde natürlich alle Kosten für Neuanschaffungen durch 3 teilen. Aber was, wenn vielleicht doch jemand die Miete nicht zahlt? Ich habe von Mietnomaden gehört, das wäre für mich der größte Horror. Meines Wissens nach kann ich zwar nach 2 Monaten Mietrückstand fristlos kündigen, aber um eine Person dann auch rauszubekommen und jemand neues zu finden, vergeht nochmal sehr viel mehr Zeit, und mit Kosten wäre das auch verbunden - sicherlich mehr, als so eine Kaution abdecken würde..?
Oder was, wenn jemand auszieht und ich nicht so schnell eine*n Nachfolger*in finde? Oder, wenn jemand was kaputt macht / extrem viel Heizung benutzt o.ä., und sich weigert zu zahlen?

Für solche Risiken fände ich es schon beruhigend zu wissen, dass ich etwas Geld zur Seite legen kann..?

Ich möchte ungerne die Wohnung aufgeben, da die Lage auch sehr praktisch ist.

Miete, Wohnen, WG, Mieteinnahmen
Wie kann ich meine Wohnung untervermieten, damit es von dem Eigentümer nicht verbieten werden darf?

Ich erinnere mich, das schon gelesen zu haben, dass es von dem Eigentümer nicht strikt vermieten werden, auch wenn es im Vertrag steht, nur unter ganz besonderen Umständen einen Verbot rechtlich auch wirksam.

Ich muss den Eigentümer natürlich informieren das weiß ich.

Meine persönliche Situation ist das Folgende:

Mein befristeter Vertrag endet mit 31.12.2023, ich habe keine andere Wohnung in Deutschland, und auch alle private Bindungen habe ich hier nicht, alle noch lebende Familienmitglieder/Bekannte leben in Ungarn, wovon ich auch herkomme, in Ungarn habe ich 2 Eigentumwohnung die ich renovieren möchte, also ich mindestens 3-6Monate dort leben möchte, um dieses Aufgaben zu erledigen, inzwischen laufen noch Bewerbungen von mir mit fühestens Eintrittszeitpunkt von März sowohl in Deutschland als auch in Österreich, die Sache macht noch kompliziert die 2 Kfz die auf meinen Namen gemeldet sind, also bis es nicht geklärt ist wie es für mich ab 03/2024 weitergeht wollte ich erstmal die Wohnung behalten und untermieten(für den gleichen Preis).

Wenn es irgendwie nicht möglich wäre, dann würde ich die Wohnung mit 01.10.23 zum 31.12.23 kündigen, und mich vom BRD abmelden.

Bitte um Hilfen, Hinweise, Rat, Vielen Dank!

Abmeldung, Miete, Mieter, Mietrecht, Mietvertrag, Mietwohnung, Tod, Todesfall, Wohnungskündigung, Untermiete
Vermieter verlangt volle Mieter obwohl Wohnung nicht fertig ist?

Hallo. Ich habe ein Problem und hätte niemals gedacht, dass jemand so dreist sein kann.

Mein Partner und ich sind vor 2 Monaten in eine neue Wohnung gezogen. Die Wohnung wurde neu saniert, beziehungsweise so war der Plan am Anfang.

Als wir dann offiziell zum ersten eingezogen sind war leider vieles nicht fertig und und die Wohnung war nicht bewohnbar. Darunter wären zum Beispiel die fehlenden Deckenlampen (eingebaute Spots), fehlende Heizungen, kein Schloss in der Terassentür (wodurch sich jeder ohne große Mühe Zutritt in die Wohnung verschaffen kann), kaputte Rollos (hängen zur Hälfte am Fenster), kein Strom in einem Zimmer, Baustelle auf der Terrasse wodurch sie garnicht nutzbar ist und vieles vieles mehr. Leider hat sich bis stand heute nichts getan und wir leben auf einer Baustelle.

Nun verlangt der Mieter von uns die volle Miete (was nicht gerade wenig ist) und die volle Kaution im vierstelligen Bereich. Wir haben dem Mieter angeboten erstmal nur die Hälfte zu bezahlen bis alles fertig ist. Leider hat er kein Verständnis und besteht auf die volle Miete. Da der Mieter uns vieles versprochen hat und sich an nichts gehalten hat, vertrauen wir ihm auch die Kaution nicht an.

Nun ist meine Frage an wen ich mich wenden kann und ob jemand Erfahrung hat wie ich am besten rechtlich vorgehen kann.

Vielen Dank und schönen Abend

Kaution, Miete, Recht, wohnung, Mieterrecht
Studium ohne Eltern, Bafög, Kindergeld finanzieren?

Ich bin in der Situation, bald ein Informatikstudium aufzunehmen. Bisher wohne ich im Elternhaus und müsste für ein Studium ausziehen. Da ich bereits eine Ausbildung gemacht habe, habe ich einen Puffer von 12.000 €.

Fakten:

  • voraussichtliche/realistische Studiendauer: 4 Jahre
  • Technisches Studium -> Zeitaufwändig und schwieriger als nicht-technische Studienfächer
  • zu Studienbeginn 24 Jahre alt
  • sparsam, gebe kein Geld für Mode usw. aus
  • kann nicht kochen
  • steigende Lebenshaltungskosten
  • kein schlechtes Verhältnis zu den Eltern - aber sie haben kein Geld

Ausgaben im Monat:

  • 400 € Miete im Studentenheim
  • 130 € Kranken & Pflegeversicherung ab 25 Jahren
  • 200 € Auto (würde es vermt. für 5000 € verkaufen)
  • 250 € Essen
  • 30 € Handy usw.
  • 30 € Kleidung
  • 100 € Freizeit
  • 30 € Semestergebühren

über weitere Ausgaben bin ich mich noch nicht bewusst

Gesamt pro Monat: 1.170 € (ohne Auto 970 €)

Gesamt 4 Jahre: 56.160 € (ohne Auto 46.560 €)

Einnahmen:

  • 250 € Kindergeld für nur noch 1 Jahre (weil 25)
  • ?€ Semesterferienjob (kenne keine realistische Zahl, geschätzt 4000€ im Jahr, auf den Monat: 330 €)
  • 400 - 520 € Minijob (durchgängig erst ab 3. Semester, da das Grundwissen in den ersten beiden Semestern wichtig ist)

Einnahmen pro Monat im ersten Jahr: 580 €

Einnahmen pro Monat im zweiten Jahr mit Semesterferienjob + Minijob: 730 €

Gesamt 4 Jahre im Optimalfall: ca. 33.240 €

ich schätze es eher auf 26.000 €

man bedenke meinen Puffer: 12.000 €

Eventuelle Einnahmemöglichkeiten:

  • übers Wochenende daheim übernachten und Essen aus dem Kühlschrank mitnehmen
  • 2000-3000 € - Stipendium (Chance gering, da kein soziales Engagement )
  • Studienkredit (Schlecht, da hohe Zinsen, selbst bei Kfw-Studienkredit; 30.000 € Kredit bedeutet 50.000 € Schulden) -> nächste 10 Jahre verschuldet
  • kennt ihr noch mehr Möglichkeiten?

Fazit:

Einnahmen: 26.000 € bis 33.000 € + 12.000 € Puffer = 38.000 € bis 45.000 €

Ausgaben: 46.560 bis 56.160 €

Wie schätzt ihr meine Lage ein? Ist es Vollzeitstudium gut finanzierbar?

Insbesondere unter Berücksichtigung, dass ein Informatikstudium viel Zeit kostest und die Lebenshaltungskosten steigen. Und das ich keine Ahnung vom wahren Leben habe hinsichtlich der Kosten.

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Leider gibt es nämlich den Zusammenhang: Je mehr man selbst finanzieren muss, desto schlechter sind die Noten -> was sich auf die Jobwahl auswirkt

Studium, Geld, BAföG, Miete, Wohnen, Studentenjob
Jobcenter bewilligt rückwirkend Darlehen 2300€ ab 1.8 für Mietschulden - die dann am 10.08 vom Opa beglichen wurden? Was tun?

Hallo,

Ich beziehe Bürgergeld ehemals Hartz 4 seit 7 Jahren.

Seit 6 Jahren bezahlt mir das Jobcenter eine Wohnung.

Innerhalb von 6 Jahren bin ich durch Mietschulden und nicht begleichen von Nebenkostenabrechnung & 2 Mietrückständen auf ca 2300€ Mietschulden gekommen.

Ende Mai 2023 drohte mir eine fristlose Kündigung wenn der Betrag nicht sofort oder in Raten überwiesen wird.

Seit 2016 habe ich auch einen gesetzlichen Betreuer der mir aufgrund einer Erkrankung die Leistungen vom Jobcenter beantragt hat.

Im dritten Quartal 2022 gab es einen Betreuerwechsel.

2023 hat der Betreuer das Bürgergeld fristgerecht angefordert, allerdings kam ein Schreiben zurück dass noch Kontoauszüge fehlten.

Der Betreuer ist Anwalt und die Angestellte macht den Betreuerjob, sie hat mich dazu aufgefordert sehr kurzfristig (1 Tag bevor sie in Urlaub fliegt) ihr Kontoauszüge zu bringen & ihr NK Kosten Abrechnung zu schicken. Die Zeit hatte ich nicht.

Somit kam mein Bürgergeld 1 Monat später rückwirkend

Der entscheidende Punkt:

Von Seite des Betreuers wurde Antrag auf Darlehen zur Begleichung der Mietschulden gestellt, den ich komplett vergessen habe, ich habe dem Sachbearbeiter beim Jobcenter nur dir fehlenden Kontoauszüge geschickt (der Betreuer konnte einige Kontoauszüge nicht anfordern da er teilweise Probleme hat mit meiner Bank)

Noch ein wichtiger Punkt:

Gleichzeitig zur Antragstellung auf ein Darlehen zum Bezahlen der 2300€~ an Mietkosten am den Vermieter hat mich die Betreuung darauf aufmerksam gemacht ob ich denn nicht irgendwo das Geld für die Mietschulden auftreiben könnte. Dafür hat mir die Angestellte von meinem Betreuer eine Frist gesetzt...

Der einzige der zu dieser Zeit in Frage käme war mein Opa, er gab mir das Geld in bar, ich habe es meinem Vermieter am 10.08.2023 gegeben & quittieren lassen

Vor ein paar Tagen kam nun endlich der Bewilligungsbescheid was toll war ... Aber es kam auch der Bewilligungsbescheid für ein Darlehen zum Überweisen der Miete rückwirkend.

Seit dem 1.08. bezahle ich dann 25€ monatlich an das Jobcenter, für das 2300€ Darlehen, gleichzeitig habe ich aber meinem Vermieter am 10.08. das fehlende Geld schon bar gegeben & das Jobcenter überweist ihm nochmal das Geld, also hat er es quasi doppelt.

Was ist nun zu tun?

Anwalt, Arbeitsamt, Arbeitslosengeld, Betreuung, jobcenter, Miete, Mieter, Mietrecht, Schulden, vermieter, Betreuer, Mietschulden
Mitbewohnerin ist vor Ablauf der gesetzlichen Frist ausgezogen. Das leere Zimmer haben zur Abstellung von 2 Wäscheständern genutzt. MW verlangt Miete zurück?

Hallo zusammen!

Ich hoffe ich bin hier nicht völlig falsch und ihr könnt mir in Sachen Mietrecht weiterhelfen.

In unserer WG (4 Leute / eine davon Hauptmieterin, die anderen Untermieter) hat unsere Mitbewohnerin gekündigt (3 Monate Frist) und ist noch am selben Wochenende ausgezogen. Das Zimmer stand nun also für 3 Monate leer. In dieser Zeit haben wir das Zimmer genutzt um Wäscheständer (und für eine Woche zwei saubere Fahrräder) abzustellen. Außerdem haben wir der Nachmieterin angeboten, schon 3 Tage vor Beginn ihres Mietvertrages einen Schrank und einen Schreibtisch im Zimmer abzustellen, damit zum eigentlichen Einzug nicht mehr so viel hin und her getragen werden muss. (Dafür haben wir kein Geld bekommen.) Das Mietverhältnis hat wie gesagt erst im nächsten Monat begonnen und der offizielle Einzug (auch mit den restlichen Möbeln) hat sogar noch gar nicht stattgefunden.

Die alte Mitbewohnerin hatte bis zum Ende ihrer Mietzeit ihren Hausschlüssel und konnte jederzeit kommen und gehen, was sie auch getan hat um hin und wieder Post abzuholen. Weiterhin gab es zum Ende des Mietverhältnisses keine Übergabe des Zimmers, die Mitbewohnerin hat lediglich den Schlüssel in die Wohnung gelegt als niemand da war.

2 Wochen nach Beendigung des Mietverhältnisses haben wir einen Brief von der alten Mitbewohnerin bekommen und sie will die Mietkosten für 1,5 Monate erstattet bekommen (da wir das Zimmer ja seit mindestens 1,5 Monaten ungefragt anderweitig genutzt hätten, was sie laut eigenen Angaben beim Abholen der Post bemerkt hat). Hierbei bezieht sie sich auf §536 Absatz 1 BGB und §537 Absatz 2 BGB.

Wir sind uns relativ sicher, dass §536 Abs. 1 keine Anwendung findet, da sie als Mieterin nie den "Mangel" bei der Hauptmieterin angezeigt hat und wir damit den Mangel nicht beseitigen konnten (§536c Abs. 2).

Wir sind uns allerdings nicht sicher, ob die Zwischenlagerung von ein paar Möbeln als vollständige "Überlassung des Gebrauchs an einen Dritten" (§537 Abs. 2) zählt. Wenn die alte Mitbewohnerin doch noch die genannten 3 Tage lang das Zimmer nutzen hätte wollen, hätten wir ja jederzeit den Tisch und den Schrank in unseren Zimmern unterbringen können.

Deswegen lange Rede kurzer Sinn: Sind die Vorderrungen der alten Mitbewohnerin nach Rückzahlung der Miete rechtens?

Miete, Mietrecht
2 Monate ohne Warmwasser, vorzeitige Kündigung des Mietvertrags, Kaution?

Hallo liebe Helfende.

Seit 2 Monaten haben wir durchgehend in unserer Mietwohnung kein Warmwasser.

Trotz mehrmaliger Aufforderung hat sich der Vermieter nicht drum gekümmert. Wir haben ihm sicher 10x geschrieben und angerufen. Als wir in die Wohnung damals eingezogen sind hatten wir einen E-Boiler, dieser musste aber (Auftrag von Hausverwaltung) wegen fehlendem Kanal für das Dehnungswasser, vor einigen Monaten abmontiert werden. Für eine Therme war der Vermieter zu geizig. Deshalb hat er unsere Wohnung an die Therme der Nachbarswohnung (ebenso in seinem Besitzt) angeschlossen und meinte wir sollten uns dann die Kosten mit dem Nachbar aufteilen. Seitdem abmontieren und umschließen hatten wir immer wieder Probleme mit dem Warmwasser. Mittlerweile haben wir seit 2 Monaten kein Warmwasser. Nach 1 Monat ohne Warmwasser und vielen Aufforderungen dies zu beheben, haben wir dem Vermieter über Whatsapp geschrieben, dass wir mit Ende des nächsten Monats ausziehen und den Mietvertrag kündigen, da dieser Zustand unzumutbar ist. Dies hat er auch zur Kenntnis genommen. (Bzw. mit „zur Kenntnis genommen“ geantwortet.) Am 30.07.2023 folgte die Schlüsselrückgabe sowie Wohnungsübergabe. Nun weigert der Vermieter sich die Kaution zurückzugeben.

Zuerst meinte der Vermieter wir müssten noch die Gaskosten bei dem Nachbar begleichen, danach würden wir die Kaution zurückbekommen. Wir suchten das Gespräch mit dem Nachbar und der wiederum erzählte uns, er hat gar keine Rechnungen, weil er nie ein Gas angemeldet hat und selber noch nie etwas für das Gas bezahlt hat. Dies erklärten wir auch dem Vermieter so. Jetzt nach der Wohnungsübergabe und Schlüsselübergabe meint der Vermieter wir müssten zuerst ordentlich kündigen (schriftlich und unter Einhaltung der 3 monatigen Kündigungsfrist) erst dann könnten wir wieder eine erneute Wohnungsübergabe machen, um die Kaution zurückzubekommen.

Er hat die Schlüssel schon zurückgenommen, die Wohnung ist leer und nun soll ich trotzdem noch 3 Monate bezahlen?

Was würdet ihr denn an meiner Stelle tun?

Details zum Mietvertrag:

Befristet (3 Jahre), waren jetzt aber schon 2 Jahre dort

Danke im Voraus!

Kaution, Miete, Mietrecht, Vermieten

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