konto auf minus?

4 Antworten

Wenn du zwei ganze Monate mit der Miete im Rückstand bist, oder du die Miete zwei Monate hintereinander nur unvollständig bezahlt hast und der Rückstand eine Monatsmiete übersteigt, dann kann dein Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen.

Also sieh zu, dass du dem Vermieter die Situation erklärst und keiner der vorgenannten Umstände eintritt. Mach dem Vermieter ein Angebot, wie du den Rückstand schnellstmöglich begleichen willst. Wie immer gilt, es hilft am meisten miteinander zu reden. Die meisten Vermieter sind kompromissbereit, wenn man das Gespräch sucht und versucht, Lösungen zu finden. Tut man das nicht, schalten viele Vermieter auch auf stur und gehen rein nach dem Gesetz vor.

kst2188 
Fragesteller
 05.09.2023, 09:37

ich habe nur diese monat nicht bezahlt. sonst immer punktlich.

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vor allen anderen konsumausgaben immer dazu sehen, dass das dach über dem kopf gesichert ist und man nucht auf der straße landet. wer die miete nicht zahlt, riskiert eine fristlose kündigung. dafür müsstest du aber mit mehr als einer miete im rückstand sein oder auch in der vergangenheit schon untegelmäßig gezahlt haben.

selbstverständlich solltest du mit dem vermieter sprechen und ihm auch ein konkretes datum nennen können, zu welchem mit der zahlung zu rechnen ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Paragraphen statt Kreuzworträtsel.

Hallo kst2188,

ja, du solltest deinem Vermieter Bescheid sagen.

Wenn du die Miete nämlich länger als einen Monat nicht bezahlst, dann kann der Vermieter dir die Wohnung fristlos kündigen. (Dann müsstest du raus aus der Wohnung.)

Das kann man machen, wenn man die Miete nicht bezahlen kann:

  • Kontakt zum Vermieter aufnehmen: Schildere ihm deine Situation. Manche Vermieter sind verständnisvoll und gewähren einen Mietaufschub oder eine Ratenzahlung.
  • Geld leihen: Du könntest dir bei Verwandten oder Freunden Geld für die ausstehende Miete leihen.
  • Beratung beim Mieterverein: Du kannst dich auch bei einem Mieterverein beraten lassen. Wenn du dort Mitglied bist, bekommst du schnell einen Termin. Wenn du dich neu anmeldest, musst du etwas länger auf einen Beratungstermin warten.
  • Übernahme der Mietschulden durch das Jobcenter beantragen: Wer Bürgergeld bezieht, kann beim Jobcenter einen Antrag auf Mietschulden-Übernahme stellen. Die kann entweder als Darlehen oder als (rückzahlungsfreie) Beihilfe gewährt werden.
  • Unterstützung beim Sozialamt beantragen: Arbeitnehmer mit geringem Einkommen können die Mietschulden-Übernahme beim örtlichen Sozialamt beantragen.
  • Wohngeld beantragen: Mieter mit niedrigem Einkommen, die keine weiteren Sozialleistungen beziehen, können Wohngeld beantragen. Ob du einen Anspruch darauf hast, erfährst du bei deiner Stadt-/Gemeindeverwaltung.
  • Schuldnerberatung aufsuchen: Wenn du aber gar keine Möglichkeit hast, bald an Geld zu kommen um deine Miete zu bezahlen, dann kannst du dich an eine Schuldnerberatungsstelle wenden.

VG Emelina

Sofern du ein geregeltes Monatliches Einkommen hast, gehst du in dein Onlinebanking und machst einen Dispo in höhe der Miete +das was du bis zu nächsten Geldeingang an Geld brauchst. Höchstens aber in einfacher Einkommenshöhe.

Danach kürzt du Online den Dispo momatl7ch um 50-100€ bis er wieder weg ist.

kst2188 
Fragesteller
 05.09.2023, 09:36

muss man zu bank gehen oder kann ich auch selber machen auf online banking?

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