Wohnung fristlos kündigen? Welche Miete kann ich einklagen?

4 Antworten

Dein Mieter scheint gekündigt zu haben, vor Ende der Kündigungsfrist ausgezogen zu sein und zahlt nun die restlichen 2 Mieten nicht, versteh ich das so richtig?

Dann kündige doch einfach an, die restlichen Mieten mit der Kaution zu verrechnen umd fordere die Schlüssel zurück.

Auch wenn das nicht ganz sauber ist, alles andere wird dich Zeit und Nerven und auch Geld kosten

Sisi1980 
Fragesteller
 26.09.2023, 17:31

Mieter ist ausgezogen, ohne zu kündigen einfach weg der Vertrag läuft aber ich habe für September keine Miete bekommen und wenn es im Oktober auch keine kommt ist der Mieter zwei Monate im Rückstand

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Soweit Du Deinem Mieter ab Nichteingehen einer 2. Miete fristgerecht kündigst, schuldet er Dir entsprechend Deiner Schilderung insgesamt 4 Monatsmieten. (September bis einschließlich Dezember)

Ohne offizielle Wohnungsrückgabe - Schlüsselübergabe darfst Du die Wohnung auch nicht betreten.

tellerchen  26.09.2023, 20:06

offiziell stimmt das, das man die Wohnung nicht betreten darf, wenn man aber ernsthaft den Verdacht hat, das zb das Wasser läuft oder Ungeziefer sich vermehrt hat oder es stinkt bis zum Himmel, würde ich die Feuerwehr rufen, die darf die Wohnung öffnen...einfach versuchen...

bei der Nachbarin meiner Exfreundin hatte sich die Nachbarin ausm Staub gemacht über Nacht, Miete...Gas und Wasser strom nicht bezahlt...aber der Wasserhahn oder Spülmaschinen schlauch leckte... da wurde die Wohnung geöffnet...

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naja...ich gehe mal davon aus das der garnix zahlt, das wäre aber nur das geringste Problem.

Mein Onkel musste den hausmieter rausklagen, nach 1,5..2 Jahren wars soweit, gewohnt haben die Mieter da schon seit Monaten nicht mehr.

Ich hoffe, deine Mietwohnung sieht nicht so aus wie das Badezimmer meines Onkels...

Waschbecken weg...abgebaut, wc weg, dusche abgebaut, kein plan was der damit wollte, der konnte Badezimmer erstmal neu bebauen.

viel Glück dir

wenn du fristlos kündigst wegen Mietrückstände, dann kannst du nicht für die nächsten 3 Monate noch Miete verlangen.
auch wenn er ausgezogen ist und selbst nicht gekündigt hat, dann kündige du ihm doch Fristgerecht, dann kannst du die Mietrückstände und die Miete für die Frist (in der Regel 3 Monate) von ihm einklagen.
Solltest du die Wohnung früher wieder vermieten können, dann verringert sich die zu zahlenden Mieter für den Flüchtigen dementsprechend.

Sisi1980 
Fragesteller
 26.09.2023, 16:18

Okay, also wenn ich ihm heute kündige, dann kann ich die drei Monate einklagen inklusive den September?

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GrafRotz  26.09.2023, 16:55
@Sisi1980

Was willst du denn einklagen? Geld, das der sowieso nicht hat? Du bleibst auf einem Berg von Kosten sitzen, die du nimmermehr wiedersiehst. Sei froh, wenn du die Wohnungsschlüssel zügig zurück bekommst und er kein Messie war.

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Sisi1980 
Fragesteller
 26.09.2023, 17:10
@GrafRotz

So ein Mist warum hat man dann eine Kündigungsfrist von drei Monaten wenn man die sowieso nicht einhalten muss

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Schubert610  26.09.2023, 17:28
@Sisi1980

natürlich muß man die Kündigungsfrist einhalten, du kannst ja versuchen die Miete zu bekommen wie ich geschrieben habe, hat der Ex aber nichts, dann wird es so sein wie GrafRotz es schreibt.
Kannst du dir ja überlegen, da wir den Mieter nicht kennen kann dir keiner sagen wie groß die Chancen stehen das du Geld siehst.

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Sisi1980 
Fragesteller
 26.09.2023, 17:30
@Schubert610

Ich sehe es als gut an die Miete zu kriegen. Meine eigentliche Frage ist der Werdegang, ob ich am Ende Erfolg oder kein Erfolg habe, muss ich schauen aber ich möchte gerne wissen wie ich vorgehen um die Miete einzutreiben.

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Schubert610  26.09.2023, 17:38
@Sisi1980

Mahnung, Mahnbescheid, Gerichtsvollzieher
oder du überläßt alles einen Anwalt.

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