Wohnung fristlos kündigen? Welche Miete kann ich einklagen?
ich habe vor mein Mieter zu kündigen im Oktober wenn die zweite Miete nicht kommt ich möchte dann eine fristlose Kündigung schreiben. Ich weiß der Kerl ist nicht mehr in der Wohnung ist weggezogen. Die Kündigungsfrist hat drei Monate betragen die wurde in diesem Fall nicht eingehalten jetzt will ich gerne wissen, wenn ich ihn fristlos kündigen. Die Kündigung ist ja sofort wirksam. Welche Monatsmieten kann ich einfordern ? Die zwei Monatsmieten, die er mir noch schuldet oder die weiteren drei da die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde ?
4 Antworten
Dein Mieter scheint gekündigt zu haben, vor Ende der Kündigungsfrist ausgezogen zu sein und zahlt nun die restlichen 2 Mieten nicht, versteh ich das so richtig?
Dann kündige doch einfach an, die restlichen Mieten mit der Kaution zu verrechnen umd fordere die Schlüssel zurück.
Auch wenn das nicht ganz sauber ist, alles andere wird dich Zeit und Nerven und auch Geld kosten
Mieter ist ausgezogen, ohne zu kündigen einfach weg der Vertrag läuft aber ich habe für September keine Miete bekommen und wenn es im Oktober auch keine kommt ist der Mieter zwei Monate im Rückstand
Soweit Du Deinem Mieter ab Nichteingehen einer 2. Miete fristgerecht kündigst, schuldet er Dir entsprechend Deiner Schilderung insgesamt 4 Monatsmieten. (September bis einschließlich Dezember)
Ohne offizielle Wohnungsrückgabe - Schlüsselübergabe darfst Du die Wohnung auch nicht betreten.
offiziell stimmt das, das man die Wohnung nicht betreten darf, wenn man aber ernsthaft den Verdacht hat, das zb das Wasser läuft oder Ungeziefer sich vermehrt hat oder es stinkt bis zum Himmel, würde ich die Feuerwehr rufen, die darf die Wohnung öffnen...einfach versuchen...
bei der Nachbarin meiner Exfreundin hatte sich die Nachbarin ausm Staub gemacht über Nacht, Miete...Gas und Wasser strom nicht bezahlt...aber der Wasserhahn oder Spülmaschinen schlauch leckte... da wurde die Wohnung geöffnet...
naja...ich gehe mal davon aus das der garnix zahlt, das wäre aber nur das geringste Problem.
Mein Onkel musste den hausmieter rausklagen, nach 1,5..2 Jahren wars soweit, gewohnt haben die Mieter da schon seit Monaten nicht mehr.
Ich hoffe, deine Mietwohnung sieht nicht so aus wie das Badezimmer meines Onkels...
Waschbecken weg...abgebaut, wc weg, dusche abgebaut, kein plan was der damit wollte, der konnte Badezimmer erstmal neu bebauen.
viel Glück dir
wenn du fristlos kündigst wegen Mietrückstände, dann kannst du nicht für die nächsten 3 Monate noch Miete verlangen.
auch wenn er ausgezogen ist und selbst nicht gekündigt hat, dann kündige du ihm doch Fristgerecht, dann kannst du die Mietrückstände und die Miete für die Frist (in der Regel 3 Monate) von ihm einklagen.
Solltest du die Wohnung früher wieder vermieten können, dann verringert sich die zu zahlenden Mieter für den Flüchtigen dementsprechend.
natürlich muß man die Kündigungsfrist einhalten, du kannst ja versuchen die Miete zu bekommen wie ich geschrieben habe, hat der Ex aber nichts, dann wird es so sein wie GrafRotz es schreibt.
Kannst du dir ja überlegen, da wir den Mieter nicht kennen kann dir keiner sagen wie groß die Chancen stehen das du Geld siehst.
Ich sehe es als gut an die Miete zu kriegen. Meine eigentliche Frage ist der Werdegang, ob ich am Ende Erfolg oder kein Erfolg habe, muss ich schauen aber ich möchte gerne wissen wie ich vorgehen um die Miete einzutreiben.
Mahnung, Mahnbescheid, Gerichtsvollzieher
oder du überläßt alles einen Anwalt.
Okay, also wenn ich ihm heute kündige, dann kann ich die drei Monate einklagen inklusive den September?