Mietwohnung Kündigung rechtzeitig abgeschickt aber viel zu spät angekommen, was soll ich tun?

5 Antworten

"Nach österreichischem Mietrecht gilt grundsätzlich das Datum der Absendung und nicht das Datum des Eingangs des Kündigungsschreibens. Dies wird als "Absendungsprinzip" bezeichnet. Wenn Sie also nachweisen können, dass Sie die Kündigung fristgerecht abgeschickt haben (in meinem Fall vor dem 1.7.2023, um die dreimonatige Kündigungsfrist zu wahren), sollte dies im Allgemeinen ausreichend sein, unabhängig davon, wann der Vermieter den Brief erhalten hat.

Was hältst du davon?"

Wenig. Erstens findet Google zu dem hier genannten Begriff "Absendungsprinzip" nichts. Nennen doch bitte mal die Quelle dieses Zitats?

Und zweitens:

"4. Wann beginnt die Frist der Mietvertragskündigung zu laufen?

Die Kündigungsfrist Ihres Mietvertrages beginnt mit Eingang Ihrer Kündigung beim Vermieter zu laufen. Haben Sie eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten und wollen z. Bsp. zum 31.12. ausziehen, muss Ihre Mietvertragskündigung spätestens am 30.11. beim Vermieter einlangen.

(Quelle: https://mietervereinigung.at/788/Kuendigung-Mietvertrag)

Rechtlich gesehen hast Du keine Optionen.

Der Samstag gilt bei der Mietvertragskündigung als Werktag. Damit war 3. Werktag Dienstag der 4.Juli.

Die Kündigung ist einen Tag zu spät zugestellt worden.

Nicht verboten ist aber den Vermieter zu fragen, ob er Dich vorzeitig aus dem Vertrag entläßt, zum Beispiel, wenn Du Nachmieter stellst.

Mager 
Fragesteller
 05.07.2023, 18:40

Könnte ich nicht möglicherweise den Postdienstleister wegen Verzögerung in Anspruch nehmen, sofern ich nachweisen kann, dass ich die Fristen eingehalten habe und der Brief verspätet zugestellt wurde?
Da ich eine Quittung/Nachweis darüber habe, dass ich das Einschreiben am 28.6.2023 abgeschickt habe, könnte das doch helfen, meine Situation zu verdeutlichen. Normalerweise ist die Absendung und nicht die Zustellung des Kündigungsschreibens entscheidend.

Meinst du also, dass ich mit einem Rechtsbeistand eine Chance hätte?
Ich wäre dir überaus dankbar wenn du mir eine Antwort darauf geben könntest.

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Mager 
Fragesteller
 05.07.2023, 19:29
@Privatier59

ich habe noch folgende informationen gefunden:
Nach österreichischem Mietrecht gilt grundsätzlich das Datum der Absendung und nicht das Datum des Eingangs des Kündigungsschreibens. Dies wird als "Absendungsprinzip" bezeichnet. Wenn Sie also nachweisen können, dass Sie die Kündigung fristgerecht abgeschickt haben (in meinem Fall vor dem 1.7.2023, um die dreimonatige Kündigungsfrist zu wahren), sollte dies im Allgemeinen ausreichend sein, unabhängig davon, wann der Vermieter den Brief erhalten hat.

Was hältst du davon?

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Privatier59  05.07.2023, 19:33
@Mager

Findet diese Sache in Österreich statt? Dann bin ich raus. Im Recht Österreichs kenne ich mich nicht aus.

Im deutschen Recht gibt es kein Absenderprinzip. Google es mal: Nach deutschem Recht wird eine Kündigung mit Zugang wirksam. Auf den Tsg der Absendung kommt es nicht an. Daran gibt es keinen Zweifel und darüber ist auch nicht zu diskutieren.

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Mager 
Fragesteller
 05.07.2023, 19:35
@Privatier59

Oh okay, dann bedanke ich mich trotzdem vielmals für deine Hilfe. Wie es aussieht gelten in Österreich diesbezüglich andere Gesetze und wenn ich Glück habe, habe wahrscheinlich noch eine Chance.

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Tiiii  05.07.2023, 19:53
@Mager

Wenn du in Österreich lebst und die zitierten Quellen glaubhaft sind, brauchst du doch kein Glück. Dann passt doch alles.

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Die Zustellungszeit hättest du vorher großzügiger einberechnen müssen. Du musst dich auch dann an die Konditionen halten.

"Nach österreichischem Mietrecht gilt grundsätzlich das Datum der Absendung und nicht das Datum des Eingangs des Kündigungsschreibens. Dies wird als "Absendungsprinzip" bezeichnet."

Darüber finde ich über Google nichts!

Sehr ungewöhnlich !

Stelle hierzu mal einen Link ein!

Eigentlich sind deutsches und österreichisches Recht sehr ähnlich, so dass ich bisslang auch davon ausging, dass der Zugang ausschlaggebend ist!

Gaenseliesel  23.09.2023, 19:51

☝️In diesem Fall das Datum als Nachweis zu nehmen, finde ich persönlich gar nicht so abwegig ..... damit ist man trotz möglichen Streik der Postfiialen, als Mieter auf der sicheren Seite......selbst manche Zusteller sind heutzutage nicht mehr das, was Zusteller einmal waren. ☝️

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Hast du anhand der Sendungsnummer eigentlich überprüft, ob das Schreiben tatsächlich erst am 05.07. zugestellt wurde? Vielleicht hat der Vermieter es erst am 05.07. abgeholt, weil er nicht zu Hause war? Deshalb sollte man immer nur Einwurf Einschreiben schicken.