Umrüstung neonlampen?

2 Antworten

Die Einrichtung zur Beleuchtung hast Du mitgemietet.

Da es nunmehr aufgrund von einer Gesetzesänderung keine Ersatzleuchtmittel mehr gibt, ist meiner Meinung nach der Vermieter gefordert!

Aber Achtung:

Der Mietvertrag für die Gewerbeeinheit kann frei gestaltet werden, hat nichts mit einem Wohnraummietvertrag zu tun.

Sprich:

Hier kann und darf auch abweichendes zum oben Gesagten geregelt werden!

Gewerbemietverträge sind frei verhandelbar, also da rein schauen, was drin steht.

Ansonsten entsprechend verhandeln.

Notfalls eigene Lampen anbauen und bei Auszug zurückbauen.