Muss ich mich an der Miete von meinem Ex beteiligen, wenn ich nicht im Mietvertrag stehe und zum Auszug gezwungen wurde?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Tatsächlich gilt: wenn der Partner zur Miete beisteuert entsteht ein Mündlicher Untermietervertrag.§ 553 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Bei diesem gelten 3 Monate Kündigungsfrist. Wann wurde dir mitgeteilt das du ausziehen sollst?

Hat er den Vertrag unter Einhalt der gesetzlichen Bestimmungen gekündigt?

Biinnaa  19.06.2023, 21:58

https://www.klugo.de/blog/ex-partner-aus-der-wohnung-werfen

Hier wäre meine Quelle die ich zu dem Thema gefunden habe

1
peppertea 
Fragesteller
 19.06.2023, 22:21
@Biinnaa

Danke, das ist schon einmal sehr hilfreich! Verstehe ich das richtig, dass ich diesen Untermietvertrag selber direkt beim Vermieter kündigen muss und ab dann noch 3 Monate zahlen? Entschuldige bitte, ich kenne mich diesbezüglich nicht aus und bin um die Hilfe hier sehr dankbar 🫶🏻

1
Biinnaa  19.06.2023, 22:31
@peppertea

Mit der Aufforderung das du sofort ausziehen sollst wird der Untervermietervertrag nichtig. Er hat die 3 Monate Kündigungsfrist nicht eingehalten und du bist nicht gezwungen ihm weitere Miete zu zahlen weder für 3 Monate noch danach.

1
peppertea 
Fragesteller
 19.06.2023, 22:08

Seit dem 9. April war klar, dass ich – wenn es bis dahin nicht anders kommt zwischen uns – spätestens am 30.04. zurück in die Schweiz gehe, da meine Eltern zu dem Zeitpunkt ihren Urlaub und Besuch bei uns geplant hatten. Bis zum 26.04. konnten wir noch einigermassen neutral miteinander umgehen. Danach ist es eskaliert, weil er mir gesagt hatte, dass er vielleicht doch nicht so schnell einen anderen Mitbewohner findet und ich darauf geantwortet hatte, nicht länger als vereinbart (2-3 Monate nach Auszug) zu zahlen. Kurz hatten wir überlegt, ob ich die Mitbewohnerin bin und trotz Trennung einfach bleibe (und somit auch natürlich zahle) aber das war schnell keine Option mehr. Daher könnte man sagen, dass ich seit dem 9. April vom sowieso geplanten Auszug am 30.04. weiss aber seit dem 27.04. es auch Zwang von ihm war, weil er mich nicht mehr drin haben wollte (da er im Vertrag steht und ich nicht, darf er mich rausschmeissen). Ich habe dann tatsächlich auch schon meine Sachen gepackt und die Tage bis zum 30. bei einer Freundin verbracht.

Von einer schriftlichen Kündigung und allgemein seinen Bemühungen weiss ich gar nichts, er hat schon damals während meiner Anwesenheit in der Wohnung kaum mehr mit mir geredet.

0
senior1  19.06.2023, 22:18

Ich denke doch, dass dieser § hier keine Anwendung findet, da die Frau nicht freiwillig ausgezogen ist bzw. der Auszug nicht von ihr eingeleitet worden ist. Zudem hat der Mann/Mieter die Kündigungsfrist nicht eingehalten. Weitere Mietzahlungen wären aufgrund des Verhaltens des Mannes für die Frau unzumutbar.

3
Sunshine24de  19.06.2023, 22:36

Niemand muss über das Ende der Kündigungsfrist hinaus noch Miete zahlen. Das ist absurd. Bei möbliertem untervermieteten Wohnraum ist eine verkürzte Kündigungsfrist von 14 Tagen möglich.

Begründung:

Wesentliche Voraussetzung für die erleichterte Kündigungsmöglichkeit ist gem. § 549 Abs.2 Nr.2 BGB, dass der vermietete Wohnraum Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist. In diesem Fall besteht nämlich stets die Gefahr, dass es zwischen den Vertragsparteien zu Konflikten kommt. Die Wahrscheinlichkeit, dass dies geschieht, ist nicht nur größer als in Fällen, in denen sich Mieter und Vermieter nur selten begegnen. Auch wirken sich Streitigkeiten zwischen ihnen erheblich auf das tägliche Leben beider Seiten aus, da sich die Parteien nur schwer aus dem Weg gehen können. Aus dieser besonderen Situation folgt das berechtigte Interesse des Vermieters, das Mietverhältnis bei Bedarf unkompliziert zu beenden.

2

"Ich habe auch gelesen, dass wenn ich nachweislich zur Miete beigetragen habe, trotzdem ein Vertrag zustande gekommen ist"

Das halte ich für ein Gerücht. Nenne uns bitte die Quelle zu dieser Aussage.

Wäre nett, wenn wir den Grund deines Auszuges erfahren könnten.

peppertea 
Fragesteller
 19.06.2023, 21:48

Die Quelle ist gutefrage.net, daher wurde ich selber auch stutzig und habe dem nicht einfach geglaubt. Der Auszug folgte wegen einer Trennung. Ich hatte mit ihm mündlich vereinbart, dass im Falle einer Trennung ich ihm noch 2-3 Monate zahlen würde (halte ich auch ein) aber ich möchte wissen, ob ich zu der Zeit danach auch verpflichtet bin. Danke im Voraus :-)

0
senior1  19.06.2023, 21:52
@peppertea

Kannst du einen link hier nennen zu gutefrage.net?

Nach meiner Rechtsauffassung bis du von Mietzahlungen seit dem 1. Mai 2023 befreit. Auch die mündliche Vereinbarung verpflichtet nicht zur Zahlung.

2

Steht der Mitbewohner nicht im Mietvertrag hat der Mieter zu jeder Zeit das Recht, den Mitbewohner zum Ausziehen zu zwingen.

In diesem Fall muss der Mitbewohner weder etwas unterschreiben noch ist er dazu verpflichtet, dem Mieter noch fällige Miete zu zahlen.

Ist einer Freundin von mir passiert. Ihr Freund ist nicht im Mietvertrag gestanden, er hat sie verlassen und er war aus allem raus.

Dein Exfreund hat Dir gegenüber keinen Anspruch auf Beteiligung an den weiterhin laufenden Mietkosten. Ein derartiger Anspruch ergibt sich auch nicht durch vorherige Kostenbeteiligung an der Mieter während Deines dort "mitwohnens".

Ich musste die Wohnung zum 30.04.23 verlassen

Das „warum“ wäre erstmal ganz gut zu wissen…?!

peppertea 
Fragesteller
 19.06.2023, 22:22

Trennung, weiterhin gemeinsam zu wohnen war für ihn nicht zumutbar

0