Schulden durch Inkasso, Anwalt oder Mahnbescheid eintreiben?
Hallo,
ein Mieter hat bisher die Nebenkostennachzahlung von 90 Euro für das vergangene Jahr bisher nicht überwiesen.
Eine Mahnung habe ich bereits in seinen Briefkasten geworfen mit einer Frist bis Freitag. Was wäre am besten zu machen, wenn auch diese Frist verstrichen worden ist?
Inkasso, Anwalt oder direkt ein Mahnschreiben durch das Amtsgericht?
Durch meine Mahnung habe ich eine Gebühr von 10 Euro erhoben. Wäre im Falle eines Mahnbescheids diese Gebühr zu berücksichtigen, so dass die Forderung 100 Euro beträgt oder muss ich die ursprüngliche Forderung von 90 Euro geltend machen?
Ausserdem: Gehören nicht gezahlte Nebenkostennachzahlungen als Mietschulden?
Danke
4 Antworten
Trete Haus und Grund bei , die kümmern sich
Als Mitglied von Haus & Grund haben Sie immer den richtigen Partner für Mietverträge, Mieter-Bonitätsauskünfte, Betriebskostenabrechnungen uvm. Egal, ob Sie Ihr Traumhaus neu bauen oder eine bestehende Immobilie erwerben: Als Bauherr oder Eigentümer sollten Sie Experten-Unterstützung wahrnehmen.
https://www.hausundgrund.de › eutin
Inkassounternehmen kaufen Forderungspakete. An einer einzigen Forderung haben die kein Interesse.
Auch Rechtsanwälte würden sich nicht gerade um eine Forderung in dieser geringen Höhe reißen.
Dir steht natürlich die Möglichkeit offen, Mahnbescheid wegen der Forderung zu beantragen. Du solltest aber dabei zunächst einmal nachforschen, welches Amtsgericht zuständig ist. Nach meiner Kenntnis haben alle Bundesländer inzwischen zentrale Mahngerichte und nur die sind zuständig für die Bearbeitung von Mahnanträgen.
Ausfüllbare Formulare für den Mahnantrag findet man im Internet. Allerdings steht Privatpersonen, anders als Rechtsanwälten, keine Möglichkeit offen, den Mahnantrag dann elektronisch an das Amtsgericht zu schicken. Der Mahnantrag muss ausgedruckt, unterschrieben und per Brief versandt werden.
Außergerichtliche Mahnkosten sind Hauptforderung. Nur sollte man sich sicher sein, dass die auch wirklich entstanden sind.
Um den letzten Absatz zu konkretisieren:
Die 10€ "Mahngebühr" kann der Fragensteller natürlich vergessen. Es können nur tatsächlich entstandene Kosten berechnet werden, keine eigenen Verwaltungs- oder Personalkosten. Da die "Mahnung" aber eigenständig in den Briefkasten geworfen wurde, sind keine Kosten entstanden.
Was Du offen läßt, ist die Frage, wieviele Mahnschreiben Du in dieser Angelegenheit schon abgefaßt hast und dem Mieter unter Zeugen in seinen Briefkasten geworfen hast. Die eigene Ehefrau wird ein Gericht wohl in den seltensten Fällen als Zeugin anerkennen. Soviel zum Gericht! Nachdem Du ja nicht geschrieben hast wieoft Du den Mieter diesbezüglich gemahnt hast, ist Die Frage für mich auch nicht beantwortbar.
Du hast es noch nicht kapiert. Es zählen nur die Mahnbescheide und Zahlungserinnerungen die Du ihm per Einschreiben zukommen hast lassen!
Weil der Vermieter nicht begreift, daß er gerichtsmässig den Mahnbescheid zustellen muß.
Ich hatte durchaus verstanden, was Du meinst, meine Antwort richtete sich an @riven 🙃
Gerichtlicher Mahnbescheid wäre hier der naheliegendste Weg. Kostet 36 €, die du vorschießen musst, die aber automatisch zu der Forderung hinzuaddiert werden. Mahnkosten kannst du darin separat geltend machen, die 10 € kann du aber vergessen. Durchsetzbar sind bei Verbrauchern maximal 2,50 € pro Papier-Mahnung, sofern nicht höhere Kosten durch eine besondere Versendungsart (Einschreiben o.ä.) entstehen.
Eine Zahlungserinnerung plus eine Mahnung