Muss der Vermieter den Umzug bezahlen, wenn der Boden wegen Geruch gewechselt werden muss?
Moin Leute,
da der Boden unangenehm riecht, habe ich den Vermieter berichtet und geschildert, dass der Boden sehr stark unangenehm riecht (bin von PVC ausgegangen) und der Geruch sogar in die Kleidung übergeht. Die Anfrage war vor 1 - 2 Monaten, der Vermieter (Genossenschaft) hat sich erstmal dumm gestellt und berichtet, dass diese erstmal Rücksprache mit der technischen Abteilung halten müssen. Nach ein paar Wochen bekam ich ein Anruf, dass es anscheinend am Boden liege und ich entweder für einen Bodenaustausch 3 Monate ausziehen müsse oder direkt komplett den Mietvertrag kündige. Danach war ich erstmal frustriert und wusste nicht mehr weiter. Mit dem Geruch kann man auf lange Zeit nicht leben und ich habe kein Geld fürs ausziehen.
Ich (Azubi im 3 Lehrjahr) habe aber bereits das ganze Geld für die Möbel und den ersten Umzug ausgegeben, wie soll ich den Umzug bezahlen bzw. überhaupt eine neue Wohnung finden, das dauert wieder eine Ewigkeit.
Was kann ich jetzt tun und muss der Vermieter den Umzug stellen?
Auszüge aus den E-Mails mit dem Vermieter:
"in Rücksprache mit unserer technischen Abteilung, gibt es leider keine Alternative, als der Wechseln des Belages.
Das eigentliche Problem ist hier nicht der Kunststoffbelag, sondern der Estrich."
1 Antwort
Der Vermieter muss den Boden wechseln und für alle Kosten aufkommen, die daraus entstehen. Wenn du dafür vorübergehend in ein Hotel ziehen musst, dann muss er das Hotel bezahlen und deine Möbel einlagern. Lass dich auf nichts anderes ein. Da du bereits eine Bestätigung des Vermieters hast, dass der Mangel vorliegt, kannst du schon jetzt für Miete mindern. 3 % sind angemessen. Du solltest dem Vermieter schreiben, dass du weder ausziehen willst, noch für 3 Monate die Wohnung räumen wirst, sondern dass er für alle Kosten aufkommen muss. Wenn du nicht weißt, wie das geht, dann nimm dir einen Anwalt! Du darfst auf keinen Fall die Wohnung kündigen.
Mieter können verlangen, dass die Kosten des eingeschalteten Rechtsanwaltes von der gegnerischen Seite gezahlt werden, wenn der Vermieter mietvertragliche Pflichten verletzt hat und ein Anwalt beauftragt werden musste.
Ich kenne Wohnungsgenossenschaften als sehr korrekt. Ich würde dort tatsächlich erst einmal anrufen, möglicherweise wird Dir für die Sanierungszeit ja eine andere Wohnung zur Verfügung gestellt und der Transport Deiner Möbel übernommen.
Ich habe mal einem Umzug zugestimmt und die Wohnungsgesellschaft hat die Umzugskosten übernommen, allerdings hat sie das beauftragte Unternehmen selbst beauftragt. Das Umzugsunternehmen war bestimmt recht günstig, die kamen dann mit einem Sprinter, der sogar seine halbe Ladefläche mit Werkzeugfächern zugebaut hatte...
Ich würde jedenfalls derzeit noch keinen Anwalt einschalten.
Ohje ein Anwalt ist doch teuer, oder? Ich ruf den Vermieter gleich mal an, da dieser einen Anruf gefordert hat.