Kein Zugang zum Kellerraum – Mietminderung möglich?
Ich wohne seit knapp 3 1/2 Monaten in einer neuen Wohnung, zu der laut Mietvertrag ein Kellerraum gehört. Bei der Übergabe wurde mir jedoch kein Schlüssel zu diesem Kellerraum ausgehändigt, weil er anscheinend “verschollen” war. Es hieß vom Vermieter, er werde sich darum kümmern und mir einen Kellerschlüssel zukommen lassen. Das ist nun 3 1/2 Monate her und ich habe nach wie vor keinen Schlüssel zu meinem Kellerraum. Ich habe unzählige Male versucht, meinen Vermieter telefonisch zu erreichen – er hebt nicht ab und ruft nicht zurück. Eine freundliche SMS blieb ebenfalls unbeantwortet, eine etwas deutlicher formulierte E-Mail ebenfalls.
Habe ich da als Mieter irgendeine Handhabe? Am liebsten würde ich ab dem nächsten Monat die Miete kürzen, weil das offenbar der einzige Weg zu sein scheint, über den der Vermieter (hoffentlicht) wach wird und sich bei mir meldet. Aber darf ich das? Und wenn ja, um wie viel?
2 Antworten
Schloss austauschen vom Schlüsseldienst, Rechnung dem Vermieter schicken und den Betrag bei der nächsten Mietzahlung in Abzug bringen. Weiterhin Mietminderung in Höhe von 5 % der Kaltmiete für 3 Monate. Das alles schriftlich mit Einwurf Einschreiben dem Vermieter mitteilen. Und bitte mal für die Zukunft merken: nur Dumme und Faule telefonieren. Kluge Menschen schreiben Briefe mit Zustellnachweis und setzen Fristen zur Erledigung.
Danke fürs Kompliment ;-) Ich probier halt schon gerne erst mal den freundlichen Weg.
Du solltest, bevor Du irgendwas anderes machst:
Per Einwurfeinschreiben schriftlich eine letztmalige Frist setzen, hierbei unbedingt ein festest Datum benennen, 7 Tage sollten es mindestens sein, besser 14 Tage!
Gleich darauf hinweisen, dass Du nach Fristablauf die Miete mindern wirst.
Das Schloss knacken und austauschen würde ich nicht machen, es sei denn, Du weißt definitiv, dass der Kelleraum tatsächlich leer ist!!!