Kein Zugang zum Kellerraum – Mietminderung möglich?

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Schloss austauschen vom Schlüsseldienst, Rechnung dem Vermieter schicken und den Betrag bei der nächsten Mietzahlung in Abzug bringen. Weiterhin Mietminderung in Höhe von 5 % der Kaltmiete für 3 Monate. Das alles schriftlich mit Einwurf Einschreiben dem Vermieter mitteilen. Und bitte mal für die Zukunft merken: nur Dumme und Faule telefonieren. Kluge Menschen schreiben Briefe mit Zustellnachweis und setzen Fristen zur Erledigung.

laurenzarms 
Fragesteller
 03.07.2023, 16:34

Danke fürs Kompliment ;-) Ich probier halt schon gerne erst mal den freundlichen Weg.

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Du solltest, bevor Du irgendwas anderes machst:

Per Einwurfeinschreiben schriftlich eine letztmalige Frist setzen, hierbei unbedingt ein festest Datum benennen, 7 Tage sollten es mindestens sein, besser 14 Tage!

Gleich darauf hinweisen, dass Du nach Fristablauf die Miete mindern wirst.

Das Schloss knacken und austauschen würde ich nicht machen, es sei denn, Du weißt definitiv, dass der Kelleraum tatsächlich leer ist!!!