Mit einverständnis des untermieters?

2 Antworten

Da du einen Vertrag geschlossen hast, der dem Jobcenter bereits vorliegt, ist es relativ egal, ob du einen neuen Vertrag schließt, oder einen Nachtrag anfertigst. Dein Bekannter ist ja bereit das zu akzeptieren und muss dann die Mehrkosten selber tragen.

Das JC wird sowohl einen neuen Vertrag, als auch einen Nachtrag, nicht akzeptieren und die Mehrkosten nicht übernehmen. Die Begründung, dass es erst bei Erhalt des Bescheides aufgefallen ist, wird sich eher danach anhören, dass man nach Erhalt festgestellt hat, sich auf Steuerzahlerkosten mehr von der Miete erstatten lassen zu können.

Der Mietvertrag ist also schon unterschrieben. Da könnte man einen Nachtrag machen.

Wichtig dabei ist, dass der Nachtrag mit dem Mietvertrag durch Heftung oder Klebung verbunden wird, dass er von beiden Parteien unterschrieben und mit aktuellem Datum versehen wird.

SASCHA294 
Fragesteller
 06.09.2023, 22:02

Ja der ist schon unterschrieben.

Die andere Sache ist das er vom Jobcenter Geld bezieht und die ja somit auch die Miete für ihn übernehmen werden, dadurch das mir dieser Fehler passiert ist übernimmt das jobcenter ja jetzt leider den fehlerhaften Betrag den ich im Mietvertrag geschrieben habe, wäre dieser Nachtrag dan auch beim Amt gültig so das der batrag auch dorten angepasst wird!.

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Privatier59  06.09.2023, 22:05
@SASCHA294

Das soll wohl der Schlußgag sein?!!!!

Wenn das Jobcenter den Mietvertrag schon vorliegen hat unterstellen die bei jeder Änderung eine Manipulation! Die werden darauf verweisen, dass Verträge verbindlich sind.

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SASCHA294 
Fragesteller
 06.09.2023, 22:13
@Privatier59

Sollte es nicht .

Hab leider nicht drüber geschaut, und als er heute den Bescheid bekommen hat ist uns der Fehler aufgefallen.

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Privatier59  06.09.2023, 22:19
@SASCHA294

Wie schon geschrieben: Das Jobcenter wird dem Untermieter vorhalten, dass der abgeschlossene Vertrag verbindlich war. Wenn der Untermieter nun einer Erhöhung der Miete zustimmt wird sich das Jobcenter weigern, den Erhöhungsbetrag zu übernehmen.

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