Mietrückstand, Schulden, Bargeldüberweisung & Pfändung?

2 Antworten

„Bargeldüberweisung“ - was soll das sein?

Bargeld wird als Sache übergeben, Überweisungen sind Teil des unbaren, elektronischen Zahlungsverkehrs.

Meinen Sie (offensichtlich ja, wie der zweite Absatz Ihrer Frage zeigt) die früher (trotz vorhandenem Konto) oft genutzten, teuren Kassenüberweisungen, d.h. die Einzahlung von Bargeld an der Kasse einer Bank, verbunden mit dem Auftrag, den Geldbetrag an einen Dritten weiterzuleiten? Ist im Zuge der verschärften Regelungen zur Geldwäsche weitgehend nicht mehr möglich.

Ob die Sparkasse bei Ihnen mitmacht? Nur zu und ausprobieren. Könnte

a) generell abgelehnt werden

oder

b) für den Fall, dass Sie selbst auch Schulden bei dieser Sparkasse haben, könnte es sein, dass der Geldbetrag dort einbehalten und zur Schuldentilgung über deren AGB-Pfandrecht herangezogen wird.

Bargeld kann im Falle einer Zwangvollstreckung durch einen Gerichtvollzieher bei Ihnen zu Hause in der Tat gepfändet werden (nichts leichter als das). Wenn man den Besitz von Bargeld gegenüber dem Gerichtsvollzieher nicht offenbart, macht man sich übrigens strafbar- Vollstreckungsvereitelung ist für Begriff. Ebenso strafbar macht man sich, wenn man hier bei Abgabe einer Vermögensauskunft unrichtige Angaben macht (natürlich muss die Unrichtigkeit der Angaben erst bekannt werden, aber das Risiko ist gegeben).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite bei einer Bank in der Rechtsabteilung

Wenn du eine Vertrauensperson hast , gib der das Geld und die kann dann den Betrag an deinen Vermieter überweisen . Dazu schreiben , Betreff : Mietschulden von XY .

Woher ich das weiß:Recherche
Andri123  04.08.2023, 11:30

So würde ich das auch machen.

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