Privatgrundstück?

Hallo,
ich habe eine Wohnung gemietet vor der sich Parkplätze befinden. Es handelt sich um ein Privatgrundstück mit und ohne gekennzeichnete Parkplätze.
Meine Eltern sind mich besuchen gekommen und ein Mieter eines Ladengeschäftes hat den PKW meiner Eltern abschleppen lassen, obwohl er nicht der Besitzer der Stellflächen ist. Er hat lediglich einen Parkplatz angemietet, den er auch gekennzeichnet hat, auf dem meine Eltern aber nicht ihren PKW geparkt hatten. Der Parkplatz auf dem meine Eltern standen, um mich zu besuchen (sie kommen mich höchstens 1x im Monat übers Wochenende, Donnerstag oder Freitag bis Sonntag, besuchen) ist nicht gekennzeichnet und es befindet sich dort keine Parkplatzsperre. An der Einfahrt zum Grundstück befindet sich zwar ein Schild mit der Kennzeichnung, dass unberechtigt parkende Fahrzeuge abgeschleppt werden. Der Mieter des Ladengeschäftes ist aber selbst nur Mieter und nicht Besitzer des Parkplatzes (auf dem er außerdem angibt, das "hintereinander geparkt" werden muss. Nochmals, meine Eltern sind nicht auf seinem angemieteten Parkplatz gestanden... Zudem hat er Mieter des Ladengeschäfts nicht sofort gehandelt, sondern am Freitag, den 02.02.2024, gerade in der Zeit als es Streiks gab und die Brücke gesperrt war, sowie keine Züge und Busse gefahren sind. Also mussten meine Eltern ein Taxi nehmen (Kosten 40€) plus die Abschleppkosten in Höhe von 278€. Vielen Dank für eure Hilfe in diesem Fall.

Mieter, Mieterrecht
Was sollte ich in dieser Situation tun?

Vermieter droht damit wortwörtlich, damit Bauarbeiter in die Wohnung zu lassen.

Zitiere; Nächste Woche kommen Arbeiter, die hast du hereinzulassen und die werden bei dir aufs Klo gehen, in deinem Bad die Hände waschen, in deiner Küche Kaffee kochen und ihre Pause in eurem Wohnzimmer abhalten.

Weiter meinte er; er kann, wenn er will, wenn ich die Polizei einschalte, alles machen, den Strom kappen und Wasser abstellen.

Er beleidigte mich als Deppen und stellte willkürliche Behauptungen an meinen Mitbewohner, dass ich Drogen konsumieren würde.

Auf ein persönliches klärendes Gespräch lässt er sich nicht ein und zeigt sich uneinsichtig und nicht kooperationsbereit.

Gestern riss er ein Internet LAN Kabel durch die Wohnungstüre hindurch so, dass die Abdeckung an der Wand mit herausgerissen wurde.

Verweigert den Zugang zum Internet, das im Mietvertrag in der Miete enthalten ist. (Im EG steht der Anschluss.) Die WLAN Box, die bis hoch zu uns im dritten Stock kein Signal abgibt. Mit der Begründung unten sei doch Internet.

Die Briefkästen liegen seit über einer Woche neben den Mülleimern und wenn dort überhaupt Briefe abgelegt wurden, waren sie vom Regen total durchnässt.

Des Weiteren hat mein Trockner aus der Waschküche einfach gefehlt. Als ich ihn daraufhin anrief, meinte er, dass er in habe. Seine Aussage am Telefon war, er habe den Trockner „aus Versehen“ mit genommen. Beleidigte weiter und legte einfach auf. Ich wartete eine gewisse Zeit ab, bis ich ihm eine WhatsApp Nachricht zukommen ließ, in der ich verlangt habe, dass das besagte Gerät heute Abend wieder dort steht, wo es angeschlossen war, da sonst rechtliche Konsequenzen drohen. Er äußerte sich bisher nicht, warum das Gerät in seinem Besitz außerhalb des Hauses war. Keine Entschuldigung, keine Rechtfertigung. Von einem versehen gehe ich nicht aus, da ein weiterer Kellerraum direkt neben an komplett frei war und man das Gerät dort abstellen hätte können, wenn arbeiten verichtet worden wären. Das Gerät wurde abends wieder in das Haus gebracht.

Auf eine weitere Anfrage für ein persönliches Gespräch um diese Angelegenheiten in Frieden zu klären, drohte er weiter damit auch Strom und Wasser abzustellen, sollte ich rechtliche Schritte gegen ihn einleiten.

Kann ich ihn Anzeigen und wenn ja, wie ist der Tatbestand?

Und sollte er seine Drohung war machen, was kann ich dann tun, wenn Strom und/oder Wasser abgestellt wird.

Er weiter nicht gewährleistet, dass wir oben kein Signal vom Internet haben.

Weitere Beleidigungen und Drohungen folgen?

Er wirkt sehr aggressiv und uneinsichtig. Will uns aus der Wohnung herausbekommen.

Wie kann ich dagegen vor gehen?

Bin über jede Hilfe, über jeden Tipp dankbar.

Vielen Dank schon mal, Ihr Lieben!

Miete, Mieter, Mietrecht, Polizei, Recht, Rechte, wohnung, Anzeige, Wohnungskündigung, Beleidigung, Vermieterrecht
Darf die Hausverwaltung Fahrräder aus dem Keller entsorgen?

Hallo zusammen,

mein Freund und ich haben unsere beiden Fahrräder (so wie viele andere Hausmitbewohnende) in dem dafür vorgesehenen Fahrradkeller abgestellt und sie mehrere Wochen nicht benutzt. Vor nicht allzu langer Zeit haben wir bemerkt, dass an unseren Fahrrädern ein rot-weißes Flatterband hängt. Blöderweise haben wir es in der Eile nicht entfernt und die Tage darauf vergessen. Nun sind unsere Fahrräder verschwunden. Eine Hausmitbewohnerin hat mir geschrieben, dass die Hausverwaltung eine Ankündigung dazu gemacht hätte, im Kellerabteil herumstehenden Müll und "Fahrradleichen" zu entsorgen. Es seie wohl schon länger her - sie kann sich nicht genau erinnern, hat wohl aber auch mal ein Schreiben dazu erhalten. Obwohl wir fast täglich die Infos an unserer Hauspinnwand checken, haben wir eine derartige Ankündigung nie gesehen. Wir haben außerdem definitiv nie ein Schreiben von der Hausverwaltung erhalten. In unserem Haus hat jede Wohnung einen anderen Eigentümer - von unserem Vermieter haben wir auch nie eine Info bekommen.

Wir könnten es noch am ehesten nachvollziehen, wären unsere Fahrräder "Fahrradleichen" oder beschädigte Einzelteile, die wie "Müll" aussehen. Stattdessen handelt es sich aber um vollständige, teure Fahrräder, was uns sehr verzweifeln lässt. Sehr viele andere Fahrräder stehen noch dort - es wurden als scheinbar nur willkürlich einzelen Fahrräder entsorgt, wobei wir die Kriterien und die Vorgehensweise nicht verstehen.

Meine Frage ist, ob die Aktion der Hausverwaltung trotzdem rechtens ist und wir nun einfach "Pech haben", oder ob es vielleicht eine Möglichkeit gibt, dagegen vorzugehen?

Ich würde mich sehr über jeden Tipp und Hinweis freuen!

Diebstahl, Hausverwaltung, Mieter, mieterschutz, Mietrecht, Mehrfamilienhaus, Mieterrecht
Wie kann ich meine Wohnung untervermieten, damit es von dem Eigentümer nicht verbieten werden darf?

Ich erinnere mich, das schon gelesen zu haben, dass es von dem Eigentümer nicht strikt vermieten werden, auch wenn es im Vertrag steht, nur unter ganz besonderen Umständen einen Verbot rechtlich auch wirksam.

Ich muss den Eigentümer natürlich informieren das weiß ich.

Meine persönliche Situation ist das Folgende:

Mein befristeter Vertrag endet mit 31.12.2023, ich habe keine andere Wohnung in Deutschland, und auch alle private Bindungen habe ich hier nicht, alle noch lebende Familienmitglieder/Bekannte leben in Ungarn, wovon ich auch herkomme, in Ungarn habe ich 2 Eigentumwohnung die ich renovieren möchte, also ich mindestens 3-6Monate dort leben möchte, um dieses Aufgaben zu erledigen, inzwischen laufen noch Bewerbungen von mir mit fühestens Eintrittszeitpunkt von März sowohl in Deutschland als auch in Österreich, die Sache macht noch kompliziert die 2 Kfz die auf meinen Namen gemeldet sind, also bis es nicht geklärt ist wie es für mich ab 03/2024 weitergeht wollte ich erstmal die Wohnung behalten und untermieten(für den gleichen Preis).

Wenn es irgendwie nicht möglich wäre, dann würde ich die Wohnung mit 01.10.23 zum 31.12.23 kündigen, und mich vom BRD abmelden.

Bitte um Hilfen, Hinweise, Rat, Vielen Dank!

Abmeldung, Miete, Mieter, Mietrecht, Mietvertrag, Mietwohnung, Tod, Todesfall, Wohnungskündigung, Untermiete
Jobcenter bewilligt rückwirkend Darlehen 2300€ ab 1.8 für Mietschulden - die dann am 10.08 vom Opa beglichen wurden? Was tun?

Hallo,

Ich beziehe Bürgergeld ehemals Hartz 4 seit 7 Jahren.

Seit 6 Jahren bezahlt mir das Jobcenter eine Wohnung.

Innerhalb von 6 Jahren bin ich durch Mietschulden und nicht begleichen von Nebenkostenabrechnung & 2 Mietrückständen auf ca 2300€ Mietschulden gekommen.

Ende Mai 2023 drohte mir eine fristlose Kündigung wenn der Betrag nicht sofort oder in Raten überwiesen wird.

Seit 2016 habe ich auch einen gesetzlichen Betreuer der mir aufgrund einer Erkrankung die Leistungen vom Jobcenter beantragt hat.

Im dritten Quartal 2022 gab es einen Betreuerwechsel.

2023 hat der Betreuer das Bürgergeld fristgerecht angefordert, allerdings kam ein Schreiben zurück dass noch Kontoauszüge fehlten.

Der Betreuer ist Anwalt und die Angestellte macht den Betreuerjob, sie hat mich dazu aufgefordert sehr kurzfristig (1 Tag bevor sie in Urlaub fliegt) ihr Kontoauszüge zu bringen & ihr NK Kosten Abrechnung zu schicken. Die Zeit hatte ich nicht.

Somit kam mein Bürgergeld 1 Monat später rückwirkend

Der entscheidende Punkt:

Von Seite des Betreuers wurde Antrag auf Darlehen zur Begleichung der Mietschulden gestellt, den ich komplett vergessen habe, ich habe dem Sachbearbeiter beim Jobcenter nur dir fehlenden Kontoauszüge geschickt (der Betreuer konnte einige Kontoauszüge nicht anfordern da er teilweise Probleme hat mit meiner Bank)

Noch ein wichtiger Punkt:

Gleichzeitig zur Antragstellung auf ein Darlehen zum Bezahlen der 2300€~ an Mietkosten am den Vermieter hat mich die Betreuung darauf aufmerksam gemacht ob ich denn nicht irgendwo das Geld für die Mietschulden auftreiben könnte. Dafür hat mir die Angestellte von meinem Betreuer eine Frist gesetzt...

Der einzige der zu dieser Zeit in Frage käme war mein Opa, er gab mir das Geld in bar, ich habe es meinem Vermieter am 10.08.2023 gegeben & quittieren lassen

Vor ein paar Tagen kam nun endlich der Bewilligungsbescheid was toll war ... Aber es kam auch der Bewilligungsbescheid für ein Darlehen zum Überweisen der Miete rückwirkend.

Seit dem 1.08. bezahle ich dann 25€ monatlich an das Jobcenter, für das 2300€ Darlehen, gleichzeitig habe ich aber meinem Vermieter am 10.08. das fehlende Geld schon bar gegeben & das Jobcenter überweist ihm nochmal das Geld, also hat er es quasi doppelt.

Was ist nun zu tun?

Anwalt, Arbeitsamt, Arbeitslosengeld, Betreuung, jobcenter, Miete, Mieter, Mietrecht, Schulden, vermieter, Betreuer, Mietschulden
Kann doppelte Miete nicht zahlen?

Wir haben im Dezember letzten Jahres die fristlose Kündigung der Wohnung erhalten, in der wir seit 13 Jahren wohnen (Stress mit dem Vermieter gab es immer wieder, wegen so Geschichten wie z.B. handschriftlich geschriebener, in kleinster Weise nachvollziehbarer Nebenkostenabrechnungen, die wir zahlten, damit er keinen Stress macht (sowas wie brüllend an unserer Wohnungstür klopfen) oder dass er das Schloss aus unserem Keller ausbaute, damit wir ihn nicht zuschließen konnten, oder dass er plötzlich unangemeldet auf unserem Balkon stand. Vor nicht allzu langer Zeit haben wir dann beschlossen zum Mieterverein zu gehen & und zu wehren. Daraufhin flatterte die fristlose Kündigung ein mit der Begründung, dass der Hausfrieden nachhaltig gestört sei. Ob das so rechtens war und er damit durchgekommen wäre ist hier erstmal egal, da wir auf diesen Stress keine Lust mehr hatten und Angst davor, was eventuell als nächstes kommen könnte, suchten wir eine Wohnung. Fristlos kündigen konnte er uns sowieso nicht, da wir schon solange in der Wohnung leben und die Frist so automatisch 9 Monate beträgt. Diese Frist würde im September auslaufen. Jetzt haben wir eine Wohnung gefunden, die wir ab 01.07 beziehen mussten. Leider will uns der Vermieter nun nicht gehen lassen, ohne dass wir die 3 Monate Miete bezahlen und einen Nachmieter dürfen wir auch nicht suchen. Wir können aber keine doppelte Miete bezahlen. Kann man da irgendwas machen? Immerhin hatte uns der Vermieter ja fristlos gekündigt.

Liebe Grüße

Kündigungsfrist, Mieter, Mietrecht, vermieter
Nachbarin beschwert sich über jedes Geräusch, wie denkt ihr darüber?

Hallo zusammen

mein Vater hat vor einem Jahr ein 4 Familienhaus gekauft.
Mein Partner und mein Vater stehen zusammen im Kredit, aber nur mein Vater steht im Grundbuch.Mein Partner hat für die Wohnung in der wir leben Wohnrecht.
Also ich, mein Partner und 2 Kinder, fast 2 und 1 Jahr alt, dazu haben wir einen kleinen Hund, Havanese.
Der Hund ist nicht gerne alleine zuhause und wenn er mal alleine zuhause ist jault er.
Wir lassen ihn sehr selten zuhause, nur wenn er überhaupt nicht mit genommen werden kann. Wir leben im 1 Obergeschoss, die Wohnung verteilt sich über die Länge des ganzen Hauses, dass heißt mein Vater und eine vor 6 Monate hinzugezogene Mieterin, sie hat einen großen Dobermann und 2 Katzen, leben unter uns.Dazu gibt es noch eine Einliegerwohnung, mit seperatem Eingang, dort ist zeitgleich ein Mieter eingezogen, die beiden sind befreundet.

Bis diese beiden Mieter eingezogen sind haben in diesen Wohnungen meine Mutter und die Ex Freundin meines Vaters gewohnt, die sind dann ausgezogen.

seit die neuen Mieter in den Wohnungen leben beschwert sie sich ständig über uns.Das Haus ist sehr hellhörig.Egal ob es die Kinder sind die spielen, oder wir zu laut sind, nicht in der Mittagsruhe.
Laut ist für sie schon das Fenster auf Kippe öffnen, wenn wir in normaler Lautstärke reden.
Der Fernseher ist nie laut auch keine laute Musik.

Mittlerweile hat sie meinen Vater so weit das er sagt wir sollen schwere, harte Spielsachen wegräumen und nur Stofftiere und weiche Spielsachen für die Kinder benutzen.
Das Babyschutzgitter ganz vorsichtig und langsam zuklicken und ein Gitter komplett abbauen und da eine Tür einsetzten.Die Mieterin klopft jedesmal stark gegen die Decke, beim kleinsten Geräusch, meine Tochter läuft schon aus dem Kinderzimmer weil sie Angst bekommt und weint.
Ich habe sie höflich und nett gefragt, ob sie ihren Hund beim rausgehen anleinen kann, wegen unserer kleinen Kindern und unserem Hund, damit es da zu keinen bösen aufeinandertreffen gibt.
Da kam es dann auch einen Tag dazu. Unser Hund war angeleint und mein Partner ist mit ihm zum Haus hoch, auf dem gemeinsamen zuweg zu der Eingangstür des Hauses.
der Hund von der Mieterin war nicht angeleint und ist auf unseren Hund zu. Mein Partner hat unseren Hund dann am Geschirr hoch genommen und ist nach Hause rein.
Er sagte da, das sie ihren Hund bitte anleinen soll.
daraufhin eine Zeit später hat sie die Polizei gerufen.
die Polizei hat gesagt der Hund gehört angeleint und das wäre keine Sache für die, sondern der Vermieter müsste das klären, in dem Fall mein Vater.
Wir sind jetzt dabei eine neue Wohnung zu suchen, weil da noch viele andere Kleinigkeiten vorgefallen sind.
Mein Vater hat Angst das er sie Wohnungen nicht vermietet bekommt und möchte das wir uns zurück halten.
wir sollen uns in der Wohnung so weit zurück nehmen.
wir leben mittlerweile nur noch in der Küche und Schlafzimmer, obwohl es eine 5 Zimmer Wohnung ist. Mein Vater ist jetzt beleidigt, wir ignorieren uns gegenseitig.

Mieter
Mieter scheint Miete zu unterschlagen. Ist Urkundsverfahren hierbei das beste?

Hallo,

Mein Mieter schuldet mir die Miete des aktuellen Monats. Schon am Ende des zweiten wies ich ihn auf die fehlende Miete, da sie von ihm spätestens am zweiten Werktag immer ankam. Er meinte, erst am vierten Werktag, dass er in einer Therapie sich befindet und nicht jederzeit Zugriff auf sein Handy hat. Daher konnte er auf meine Anrufe und Nachrichten nicht reagieren. Außerdem kann er nur auf Erlaubnis das Therapiezentrum temporär verlassen. Daher sei ihm die Überweisung, die er vom SB Automaten aus macht, nicht möglich. Sobald die Therapie zu Ende ist, könnte er sich darum kümmern.
Danach hat er erst am Freitag auf meine Anrufe und Nachrichten, wo ich ihm um eine Klarheit gebeten habe, reagiert. Weiterhin meinte er, er hätte insbesondere wochenends keine Möglichkeit, die Überweisung zu erledigen.

Das Komische ist, dass ich ihn gestern am Samstag zufällig persönlich angetroffen habe, weil ich seine Stimme aus seiner Wohnung hörte. Erst nach 10 Minuten Klopfen öffnete er die Tür, was ihm wahrscheinlich peinlich war. Er meinte, dass er bei einer Bank sei, die nur an Werktagen und bis 20 Uhr nur zugänglich sei. Er werde sich aber schnellstmöglich darum kümmern.

Ich habe mich verabschiedet und ihm später geschrieben, dass er die Miete diesen Monat auch bar bezahlen kann. Mit Quittung versteht sich.

Ich werde beobachten , ob am Montag Bewegung reinkommt. Wenn nicht, werde ich rechtlich vorgehen.

Ist hierbei das Urkundenverfahren bei der Erstellung des Mahnbescheids am sinnvollsten? Der Mieter hat außerdem vor 2 Monaten 5 Euro zu viel überwiesen. Muss ich die 5 Euro von meiner Forderung abziehen?

Mein Ziel ist natürlich, so schnell wie möglich ans Geld zu kommen. Er hat auf Nachfrage nichts von finanziellen Schwierigkeiten gesprochen und auch dafür hätte ich eine Lösung.

Wie seid Ihr vorgegangen? Per Inkasso oder direkt Mahnbescheid? Wenn Mahnbescheid, habt Ihr das Urkundenverfahren angekreuzt? Wenn die Zahlung weiter ausbleibt, käme für mich die Kontopfändung und evtl. die Räumung nach dem Berliner Modell in Frage, was bundesweit möglich ist.

Danke

Immobilien, Inkasso, Miete, Mieter, Mietrecht, Recht, vermieter, Vermietung., Vermietung und Verpachtung
kein Warmwasser, seit Wochen, was machen?

Hallo zusammen,

Vorgeschichte: Neubau (2022) Bei den einigen Nachbarn haben sich die Durchlauferhitzer nun eine Wasserpfützen am Boden gebildet. Daraufhin haben die Handwerker den Hersteller kontaktiert und vorsichtshalber alle Geräte ausgetauscht. (Gewährleistung) Naja nach ein paar Tagen ist mein Durchlauferhitzer als einziger komplett ausgefallen. Das Display flackert und ein Neustart hilft nicht.

  • Also am 13.05.2023 ist der Durchlauferhitzer ausgefallen.
  • Habe am selben Tag noch den Vermieter informiert
  • Der Vermieter hat den Immobilienentwickler informiert (am Montag)
  • der Immobilienentwickler weiter an den Handwerksbetrieb.
  • Handwerksbetrieb an den Hersteller vom Durchlauferhitzer.

Mit dem Vermieter habe ich keine Probleme, er ist erst mal Vermieter und wir versuchen gemeinsam das Problem zu lösen. Aber wir wissen jetzt nicht wie wir richtig druck aufbauen können. Denn ich stehe jetzt schon knapp 1 Monat ohne Warmwasser.

Am Telefon bekomme ich nur den Immobilienentwickler. Aber der verweist unser nur das es keine Termine mehr für solche Kleinigkeiten gibt. Trotzdem aber muss ja der Handwerksbetrieb seine Gewährleistung nachkommen. Aber leider bekommt man keinen vom Betrieb ans Telefon, denn dort kommt nur ne Info "Mailbox voll". Beim Hersteller bekommt man keine Auskunft weil, natürlich Datenschutz. Mein Vermieter und ich wissen jetzt leider nicht mehr weiter was man machen kann. Denn ich persönlich würde ja selber mir einen temporären Boiler einbauen (auf kosten des Vermieters) aber das Problem ist das dort Elektronik drin ist die mit der Wärmepumpe und Fußbodenheizung zusammen kompatibel sein müssen den die sprechen elektronisch untereinander (WTF, habe ich noch nie gesehen), laut Hersteller.

Jetzt die Frage kann man nicht diesen Handwerksbetrieb irgendwie "zwingen" den Schaden zu reparieren????

Was wäre jetzt das beste

Handwerker, Mieter, Recht, Schadensersatz, vermieter, wohnung
Kaution nach 6 Monaten nicht zurückgezahlt. Vermieter weigert sich?

Hallo alle,

ich bin vor einiger Zeit aus meiner ehemaligen Wohnung ausgezogen (Mitte Juni 2022 bis Ende November 2022). Die Wohnung habe ich in Top-Zustand zurückgegeben. Es wurden keine Mietmängel festgestellt. Alle Zahlung sind immer pünktlich erfolgt. Ich habe kein Schulden beim Mieter und auch keine Mängel, etc. während der Mietzeit verursacht.

Schon vor vier Monaten habe ich beim Vermieter angerufen und nach der Kaution gefragt (Höhe EUR 800). Der entgegenete, dass er insgesamt sechs Monate Zeit habe für die Abrechnung und meinte (mit frechem Tonfall), dass ich froh sein soll, wenn ich ihm nach der Nebenkostenabrechnung nicht noch zusätzlich Geld schulde (gemeint: Strompreise wg. Inflation). Da ich allerdings nicht geheizt habe und auch nicht gekocht habe bzw. sehr kostenbeachtend gelebt habe, bin ich mir sicher, dass da noch Geld übrig sein muss - trotz Nebenkostenabrechnung.

Mittlerweile sind sechs Monate vergangen und der Vermieter drückt meine Anrufe weg und ignoriert meine E-Mails. Wie gehe ich jetzt vor? Schriftlich Frist setzen und dann einen Mahnbescheid schicken? Aktuell bin ich reisend und habe keine Adresse. Reicht eine E-Mail auch?

Ich hätte auch gelesen, dass nach dem Verstreichen der sechs Monate die Nebenkostenabrechnung um den x-fachen Preis reduziert wird. Stimmt das denn bzw. ist das noch gültig?

Danke für eure Hilfe!

Kaution, Miete, Mieter, Mietrecht, WOHNRECHT, wohnung, Kautionsrückzahlung, Mieterrecht
Nachbarin versucht mich aus der Wohnung zu vertreiben?

Hallo zusammen,

Ich habe ein großes Problem.

Meine Nachbarin versucht uns los zu werden.

Kurze Zusammenfassung: Wir wohnen in einem 3 Familienhaus. Ganz oben unser Vermieter, in der Mitte wir (mein Mann, ich und unser 3-jähriges Kind) und unten die besagte Nachbarin (alleine).

Jetzt zu meinem Problem:

Meine Nachbarin erzählt jeden Tag unserem Vermieter, dass wir Punkt 6 Uhr in der Wohnung rumschreien würden und dass unsere Kind den ganzen Tag durch die Wohnung trampelt und ich zu unangemessen Zeiten saugen würde.

Unsere Vermieter wissen bereits dass, das was sie sagt, nicht stimmen kann, da mein Mann um 5 aus dem Haus ist und meine Tochter und ich erst um 8 Uhr aufstehen (sie ist ab neun Uhr im Kindergarten).

Und ich fange erst zwischen 9 Uhr und 9:30 Uhr an zu saugen. (Ich denke, ab neun Uhr ist die Nachtruhe auf jeden Fall um) (ich sauge höchstes 20 min)

Und jedesmal, wenn ich anfange zu saugen steht, sie vor meiner Türe und fragt mich, wie ich es wagen könnte zu saugen und warum ich so früh am Morgen so einen Lärm machen würde. Darauf hin haben unsere Vermieter eine Hausordnung ins Treppenhaus gehängt. In dieser zeitlich geregelt ist, wann jeder Mieter saugen kann (heißt Nachtruhe ist von 22 Uhr bis 7 Uhr und saugen und ähnliches ist von 8 Uhr bis 20 Uhr gestattet).

Dazu sagt sie, dass sie die Hausordnung nicht akzeptiert und es ihr egal ist und dass sie möchte, dass ich nur noch einmal die Woche sauge oder garnicht.

Sie hat auch gesagt, wenn das so weiter gehen würde, möchte sie mich schlagen und umbringen (ich nehme solche Aussagen im Normalfall nicht so ernst).

Unteranderem beschwert sie sich auch, dass wenn ich um 12 Uhr mein Kind vom Kindergarten abhole und wir im Treppenhaus hoch laufen (ganz normal, nicht laut) und mein Kind mir vom Kindergarten erzählt, dass das viel zu laut wäre und ich schauen soll, dass mein Kind leise ist.

Und ja, ich weiß, dass sie arbeiten geht und ab und zu auch mal Spät- und Nachtschicht hat (mein Mann arbeitet auch im 3-Schichtsystem).

Deswegen versuche wir dass, das saugen nicht zu lange geht und wir nicht um 7 oder 8 Uhr morgens damit anfangen.

Dabei weiß ich nie wann sie diese Schichten hat. Sie will uns das auch nicht mitteilen.

Sie erwarten von uns das wir erst dann saugen wenn sie nicht da ist.

Und möchte auch nicht, dass unser Kind im Garten herumläuft und dort spielt (im Garten wurde extra für unser Kind eine Schaukel und eine Rutsche angebracht).

Unsere Vermieter verstehen auch ihr Problem nicht.

Ich weiß echt nicht was ich machen soll. Bin ich im im Unrecht?

Würde mich über eine Antwort freuen.

LG

Mieter, Nachbarn, Lärmbelästigung
Wohnungsstrom auf Mieter umlegen?

Hallo,

ich wohne in einer dreier Wg seit ein paar Monaten. Ich zahle jeden Monat 320 Euro inkl. Nebenkostenpauschale. Im Vertrag wurden die Nebenkosten nicht aufgegliedert, also es steht einfach nur Nebenkosten dran, aber nicht wie hoch diese sind oder was genau. Wir mussten uns nicht bei einem Stromversorger anmelden und nahmen an das wäre in den Nebenkosten dabei.

nun möchte unsere Vermieterin die Kosten des Wohnungsstroms um 70 Euro zur Pauschale erhöhen, da diese ja gestiegen sind oder wir sollen uns selbst bei einem Versorger anmelden und das dann auf die 320 Euro dazuzahlen. Wir sehen das nicht ein, da wir ja erst vor paar Monaten eingezogen sind und es da schon klar war, das die Kosten steigen, da hätte man schon die Miete erhöhen können bevor wir was unterschreiben, zudem steht in unserem Vertrag garnichts darüber das wir den Strom anmelden müssen oder die Nebenkosten erhöht werden dürfen. Wir sollen uns nun entscheiden wie wir es machen, aber fragen uns ob das überhaupt rechtens ist, wenn im Vertrag nichts darüber vereinbart wurde und der Strom seit Jahren von der Vermieterin gezahlt wurde, aber jetzt sollen wir es übernehmen.

die Begründung ihrerseits ist, dass Wohnungstrom nicht zu Betriebskosten zählt, das stimmt ja auch, aber steht ja auch sonst nichts zum Strom in unserem Vertrag.

unsere Wohnung hat einen eigenen Stromzähler, der wurde aber bisher nie verwendet, sondern das ganze Haus gemeinsam gezählt, das soll sich ja nun ändern, geht das einfach so ohne vertragliche Vereinbarung?

Strom, Miete, Mieter, Recht, stromkosten, vermieter
Darf ich die Einbauküche des Vermieters (die nicht Teil der Mietsache ist) durch eine neue ersetzen?

Hallo,

wir haben uns vor ein paar Monaten dafür entschieden eine neue Küche in unsere Mietwohnung einbauen zu lassen. Derzeit befindet sich in der Mietwohnung die Einbauküche des Vermieters, welche nicht zur Mietsache gehört. Der Vermieter verfasste eine extra klausel, welche beinhaltet, dass der Vermieter eine Einbauküche zur Verfügung stellt, mit einem Herd/Ofen und einer Spülmaschine welche wir nutzen dürfen. Die Spülmaschine ist allerdings nicht vorhanden.

Die jetzige Küche hat keine Spülmaschine und Mängel wie undichte Stellen in der Arbeitsplatte und das Spülbecken hebt sich von der Arbeitsplatte ab.

Da wir die Küche selber zahlen, müsste die Küche demnach auch uns gehören. Der Vermieter weigert sich jedoch das an zu erkennen und möchte eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag abschließen, um für sich selbst keine Aufwendungen und Kosten zu haben. Unter anderem beinhaltet diese Zusatzvereinbarung, dass wir dem Nachmieter die Einbauküche nicht weiter verkaufen dürfen oder ausbauen und wieder mitnehmen, sondern dass diese in der Wohnung bleiben muss und am ende dem Vermieter gehört.

Sprich, wir werden vom Vermieter sehr benachteiligt. Unsere eigene Küche, welche wir zahlen, soll in dieser Wohnung bleiben und an den nächsten Mieter KOSTENFREI übergeben werden, da die Küche nach unserem Auszug laut der Zusatzvereinbarung dem Vermieter gehört, da die jetzige Küche ja noch vollfunktionsfähig ist und man diese seiner Meinung nach nicht ersetzen müsste.

Welche Rechte haben wir? Können wir seine alte Küche ausbauen und so lange lagern, bis wir ausziehen wir möchten ihm unsere Küche nicht überlassen, die wir selbst zahlen werden. Oder muss er die Küche selber zu sich nehmen, da sie nicht Teil der Mietsache ist. Darf unser Vermieter uns verbieten, die Einbauküche an den nächsten Mieter zu verkaufen? Oder Zusatzvereinbarungen erstellen welche wir unterschreiben müssen mit der Forderung, falls wir eine Küche haben wollen dann nur wenn wir seine Zusatzvereinbarung unterschreiben.

(Wir haben keine Zusatzvereinbarungen unterschrieben!)

Danke im Voraus für Hilfreiche Antworten.

MfG

küche, Mieter, Mietwohnung, Eigentum, Mieterrecht
Kündigung trotz Mindestmietdauer aufgrund Jobwechsel?

Wir haben eine Mindestmietdauer von 3 1/2 Jahren (Mietstart 01.02.2021, Wohnort Darmstadt). (Wortlaut: Befristeter Kündigungsausschluss. Mieter und Vermieter verzichten wechselseitig für die Dauer des Mietverhältnisses bis zum 30.09.2024 (nicht länger als 4 Jahre seit Mietvertragsabschluss) auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Die ordentliche Kündigung ist daher erstmals zu dem vorgenannten Datum mit gesetzlicher Frist zulässig. Von dem beidseitigen Verzicht bleibt das Recht beider Mietvertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung und fristlosen Kündigung unberührt.

Mein Freund und ich haben ab dem 01.01.2023 jeweils einen neuen Job. Ich in München und er in Wiesbaden (Die jetzige Wohnung ist in Darmstadt). Wir wurden beide nicht gekündigt, sondern haben freiwillig neue Jobs gesucht (große Stressbelastung, schlechte wirtschaftliche Lage). Zudem wurde die Miete der Wohnung dieses Jahr um 7% erhöht.

Der Vermieter erlaubt es einen Nachmieter zu suchen, hat aber nochmals die Miete erhöht und erzählt, dass seine Wohnungen in diesem Preissegment teilweise über ein halbes Jahr leer standen (Miete jetzt: ca. 2.400 Euro).

Können wir eine außergewöhnliche Kündigung aus wichtigen Gründen gemäß §§ 543 und 569 BGB vornehmen? Falls ja wie würde man hier vorgehen (Anwalt, Mieterschutzbund?)

Vielen Dank für Ihre Hilfe 😊

Miete, Mieter, Mietrecht, Mietvertrag
Mietrecht - Sicherheitsmangel beim Zugang zum Haus und Verletzungsgefahr - was tun/ Schreiben an Vermieter?

Hallo,

meine Mutter wohnt in einem 2-Familienhaus zur Miete, der Vermieter wohnt in der oberen Etage, sie im Erdgeschoss. Der Vermieter hatte nun die Idee, ein Vordach vor der Haustür anzubringen. Er begann vor 4 Wochen an einem Wochenende eine "Grube" direkt vor der Haustür auszugraben (siehe Fotos), um dann die Pfeiler für das Vordach dort einzubetonieren. Jedoch hat er dies bis heute nicht beendet.

Über diese Grube legte er provisorisch eine schmale Brücke aus Paletten und einem Holzbrett. Darüber zu laufen ist selbst für mich als gesunder Mensch recht wackelig, zumal durch den Schnee / Eis jetzt dieses Brett auch noch rutschig ist. Meine Mutter war die 4 Wochen im Krankenhaus, ist seit 4 Tagen zuhause, geht an Krücken und kann ohne meine Hilfe nicht über dieses Brett laufen, also das Haus nicht verlassen.

Es gibt weder eine Art Geländer zum festhalten, noch richtige Außenbeleuchtung.

Ich fahre deswegen fast täglich 20 km zu ihr um ihr zu helfen, aus dem Haus zu kommen wenn sie zum Arzt muss oder warum auch immer das Haus verlassen muss, ohne, dass ich sie halte, kann sie nicht darüber laufen.

Meine Fragen - was können wir tun? Wie können wir ein Schreiben an den Vermieter verfassen damit er die Sache wenigstens bezüglich der Verletzungsgefahr absichert?

Problem Nr. 2: Das Wasser in Küche & Bad braucht auch ewig bis es mal warm wird, weswegen auch einiges an Wasser ungenutzt verschwendet wird während man auf Warmwasser wartet, in der Küche kann man das zum Abwaschen mit dem Wasserkocher regeln, aber im Bad ist das nicht so toll.

(Anmerkung: Der Hausbesitzer ist auch recht cholerisch, weswegen meine Mutter sich nicht traut, ihn anzusprechen)

Bild zu Frage
Mieter, Mietrecht
Spülmaschine in Mietwohnung ersetzen - wer übernimmt die Kosten?

Hallo!

Wir vermieten eine Wohnung, in der eine Einbauküche enthalten ist. Diese ist nicht Bestandteil des Mietvertrags, sondern wir haben einen Leihvertrag aufgesetzt, dass die Küche unentgeltlich zur Nutzung überlassen ist.

Nun ist die Spülmaschine kaputt gegangen und wir besorgen über Ebay Kleinanzeigen eine gebrauchte. Wer trägt nun die Kosten für die Küche? Zahlen wir als Vermieter:innen den kompletten Betrag oder können wir die Mieter:innen auch anteilig (mit 100,- EUR) beteiligen, da im Mietvertrag folgendes zu finden ist:

*** Zitat Anfang ***

§ 10 Bagatellschäden/Kleinreparaturen/ Modernisierung- und Erhaltungsmaßnahmen

Die Kosten für die Reparatur von Bagatellschäden tragen die Mieter:innen ohne Rücksicht auf ein Verschulden bis zu der nachfolgend angegebenen Höhe. Es handelt sich hierbei um die Instandhaltungskosten an denjenigen Gegenständen und Einrichtungen, die ihrem direkten und häufigen Gebrauch unterliegen wie Installationseinrichtungen für Wasser, Strom, Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen sowie Rollläden, Jalousien, Fensterläden und Markisen und Fenster und Türverschlüsse.

Die Obergrenze für eine Reparatur beträgt im Einzelfall 100,- EUR inkl. MwSt., maximal 300,- EUR inkl. MwSt. im Jahr, aber nicht mehr als 8% der Netto-Jahresmiete (Kaltmiete).

Die Mieter:innen haben gem. § 555a BGB die Maßnahmen der Vermieter:innen zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache und gem. §§ 55b bis 55e BGB die Maßnahmen zur Modernisierung zu dulden.

*** Zitat Ende ***

Im Leihvertrag ist noch folgendes enthalten:

*** Zitat Anfang ***

§ 3 Instandhaltung

Die Verleiher:innen sind nicht verpflichtet, die Einbauküche während der Dauer der Leihe instand zu halten und instand zu setzen. Gewöhnliche Erhaltungsmaßnahmen haben die Entleiher:innen auf eigene Kosten vorzunehmen.

§ 4 Sorgfaltspflichten / Schadensersatz

Die Entleiher:innen sind zu einem sorgsamen Umgang mit der Einbauküche verpflichtet. Kommt es durch einen vertragswidrigen Gebrauch der Einbauküche zu Veränderungen oder Verschlechterungen, haben die Entleiher:innen den Verleiher:innen den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen, es sei denn, sie haben die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.

*** Zitat Ende ***



Vielen Dank für die Hilfe!

Mieter, Mietrecht, vermieter, wohnung
Wer ist in diesem Fall Eigentümer der Einbauküche?

Meine Mitbewohnerinnen und ich haben aktuell einen Streitfall mit unserem Vermieter über die Reparatur des defekten Wasserhahns in der Küche.

Der Mietvertrag der Wohnung läuft seit 5 oder 6 Jahren, jedes neu einziehende Mitglied unterschreibt diesen noch einmal selbst (ich hoffe das ist irgendwie verständlich).

Seit einigen Tagen ist der Wasserhahn in der Küche defekt (der Griff des Kochendwassergerätes dreht beim zudrehen durch und das Wasser läuft sehr lange nach). Wir haben das ordnungsgemäß dem Vermieter gemeldet, da wir der Annahme waren, dass die Einkauküche seine ist.

Daraufhin rief er uns ziemlich entrüstet einzeln an und fragte, ob wir ihm denn jetzt drohen würden. Wir haben aber in dem Brief lediglich auf unser Recht zur Mietminderung im Fall der Nicht-Reparatur und die entsprechenden Paragraphen verwiesen.

Heute kam eine schriftliche Antwort auf unsere Meldung, in der er uns mitteilte, dass die Küche nicht von ihm eingebaut wurde und die Reparatur deshalb nicht in seiner Verantwortung liegt. Das wusste ich zum Beispiel bisher gar nicht. Ich habe den Mietvertrag für eine teilmöblierte Wohnung unterschrieben, die Küche war bereits vorhanden und deshalb bin ich davon ausgegangen, dass diese zur Mietsache gehört.

Ich versuche jetzt über meine direkte Vormieterin herauszufinden, ob sie weiß, wer die Küche ursprünglich eingebaut hat.

Aber zurück zur eigentlichen Frage: Wer ist derzeit Eigentümer der Einbauküche und demnach für die Reparatur verantwortlich?

Mieter, Mietvertrag, vermieter, Wohngemeinschaft

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