Mietvertrag kündigen per E-Mail?

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Dejure ist eine solche Kündigung erst mal nicht wirksam, § 568 Abs. 1 BGB schreibt nun mal die Schriftform vor. Ob dieser Regelung einzelvertraglich abbedungen werden kann, kann ich auswendig nicht beantworten.

Formlos geschlossen werden kann aber hier ein Aufhebungsvertrag (siehe Haufe). Wenn du dem VM eine einvernehmliche Auflösung des MV zum gewünschten Datum vorschlägst und dieser seine Einwilligung bekundet (per Mail, per WA oder auch fernmündlich) ist dieser Aufhebungsvertrag wirksam. Aus Beweisgründen ist die Textform empfehlenswert. Klären solltet ihr auch, wie ihr die Übergabe abwickelt.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Nein, eine Kündigung des Mietvertrages bedarf der Schriftform.

Wenn er dir andere Wege anbietet, dann schreib eine Vorabkündigung auf diesem Weg und schicke die richtige Kündigung als Einwurfeinschreiben hinterher.

Du schreibst also die Kündigung ganz normal und heftest diese als PDF oder als Als Foto an deine E-Mail mit Betreff "Kündigung vorab" und schickst dann den Brief ab.

An sich nicht , aber wenn er Dir nichts Böses will passt es.

Sehr geehrter Herr xxxxxx,

da gem. Ihrer Aussage ihre alte Wohnadresse nicht mehr gültig ist, Sie mir ihre neue Adresse nicht nennen wollten, komme ich Ihrer Bitte nach und kündige den MV vom xx xx.xxxx auf diesem Wege schriftlich und fristgerecht zum yy.yy.yyyy.

Ich bitte um eine Kündigungsbestätigung.

Vielen Dank.

Solange er sie dir bestätigt, ja.