Mitbewohnerin ist vor Ablauf der gesetzlichen Frist ausgezogen. Das leere Zimmer haben zur Abstellung von 2 Wäscheständern genutzt. MW verlangt Miete zurück?

2 Antworten

Ja, sie fordert ja nicht alle 3 Monate sondern eine Nutzungsentschädigug von 1,5 Monaten. Es gild die uverletzlichkeit des Wohnraumes und das habt ihr mit der Nutzung als Trockenraum gebrochen.

Der VM hat die Mieträume nicht ungefragt vor Übergabe zu betreten und erst recht nicht zu nutzen.

Auch wenn die MW ausgezogen ist, sie hat weiterhin die Miete gezahlt, es war weiterhin ihr angemietetes Zimmer!

Ihr hättet dieses Zimmer weder betreten noch nutzen dürfen.

Die MW ist im Recht!

Dazu bedarf es keiner Paragraphen!